Schlagwort: Kammergericht Berlin
Volkelt-Brief 33/2020
Lesen SIE heute:
Pflichtversichert? … dann haben SIE Anspruch auf Kurzarbeitergeld + Der Fall VW/Prevent: „Das Smartphone muss draußen bleiben ….“ + Geschäftsführer-Perspektive: Es muss und wird … + Praktisch: Prämien für die Ausbildung + Digitales: Lebensmittel retten mit win-win + GmbH-Jahresabschluss 2019: Wenn der Gesellschafter Änderungen verlangt … + GmbH/Recht: Bestellung zum Geschäftsführer + Marketing: Rechtslage für Influencer bestätigt + Behörde darf Geschäftsführer Gewerbe untersagen + Mitarbeiter: Krankschreibung per Video-Sprechstunde
Volkelt-Brief 18/2019
AGG/Geschäftsführer-Job: Achtung bei der Stellenausschreibung + Balanced scorecard: Taugt auch für kleinere Unternehmen + Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (III) + Bagatellvergehen: Auch Geschäftsführer können stolpern + Geschäftsführer privat: Erbschaft nur nach regelmäßigem Besuch + Bürokratie: Gesetze sollen verständlicher werden +GmbH-Finanzen: Besseres Bonitäts-Scoring mit der digitalen Kreditmappe +GmbH/Finanzen: Einzelhandel kämpft mit steigenden Mieten
BISS … die Wirtschaft-Satire
Volkelt-Brief 13/2019
Gender Pay Gap: Gleicher Lohn nur für gleiche Leistung + Schiedsverfahren: Mit vielen Vorteilen und ohne Risiko für den Fremd-Geschäftsführer + Digitales: Immer mehr Online-Shops werden stationär + Geschäftsführer-Gehalt: Weniger Streitfälle um „vGA” + Geschäftsführer privat: Vorteile mit dem E‑Bike von der GmbH + GmbH/Recht: Pflichten Ihres Rechtsanwalts + GmbH/Recht: Beschlussfassung in der Einheitsgesellschaft + Fehlerhafte Adresse ist kein Verstoß gegen die Formvorschriften + GmbH/Steuer: Finanzamt auf Abwegen
BISS … die Wirtschaft-Satire
Ist in einer GmbH & Co. KG die Kommanditgesellschaft (KG) zugleich auch einzige Gesellschafterin der GmbH (sog. Einheitsgesellschaft) dann sind die Geschäftsführer der KG berechtigt, Beschlüsse für die Komplementär-GmbH zu zu fassen. Die übrigen Kommanditisten müssen zur Gesellschafterversammlung der Komplementär-GmbH eingeladen bzw. an der Beschlussfassung beteiligt werden (Kammergericht Berlin, Beschluss v. 21.12.2018, 22 W 84/18).
Volkelt-Brief 49/2018
Mehrkosten: Teilzeitanspruch mit Rückkehr-Garantie/KV-Arbeitgeberbeitrag + Geschäftsführer-Gehalt 2018: Industrie-GmbHs verdienen (sehr) gut + Digitales: Energy – neue Verfahren, weniger Verbrauch + Digitales: FinTech – alle Branchen mischen in Zukunft mit + Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plan-Daten Dezember 2018 + GmbH/Recht: Löschung des Geschäftsführers von „Amts wegen” + GmbH/Finanzen: Lkw-Maut steigt (… und sinkt) + GmbH/Steuern: Überbrückungshilfen sind nachträgliche Anschaffungskosten + Recht: Geschäftsführer-Unterschrift ohne Hinweis auf Vertretung für die GmbH + GmbH-Firmenwagen: Auto zurück gegen Kaufpreis plus Zinsen
BISS … die Wirtschaft-Satire
Der Volkelt-Brief 49/2018 > Download als PDF - lesen im „Print”
Das Registergericht darf die Eintragung des Geschäftsführers löschen, wenn sich seine Eintragung erst aufgrund einer nach seiner Bestellung zum Geschäftsführer erfolgten Verurteilung (hier: Strafbefehl) – also nachträglich – als unrichtig erweist (Kammergericht Berlin, Beschluss v. 17.7.2018, 22 W 34/18).
Volkelt-Brief 35/2018
GmbH/Recht: Darf der Kollege dem Kollegen kündigen? + Ehegatten-GmbH: Wenn es in der Partnerschaft nicht mehr stimmt – was tun? + Digitales: Vorsicht bei Ihrem Invest in digitales Geld + GmbH-Zahlen: SIE verantworten des Jahresabschluss + Mitarbeiter: Gutverdiener als leitende Angestellte + VW-Folgen: Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung + GmbH/Steuer: Sanierungsgewinn im Insolvenzverfahren + Freiwillig versicherte Geschäftsführer: Voller KV-Beitrag auf die Sofortrente
BISS … die Wirtschaft-Satire
„Was passiert, wenn ich den Jahresabschluss der GmbH nicht termingerecht vorlege?“ – so die Anfrage eines Kollegen, der mit den Zahlen seiner GmbH nicht hinterher kommt und den Jahresabschluss seiner mittelgroßen GmbH eigentlich bis zum 31.8. des Jahres – also bis Ende dieses Monats – durch die Gesellschafter feststellen lassen muss (Datum des Beschluss-Protokolls). Danach müssen GmbHs jährlich einen kompletten Jahresabschluss aufstellen und diesen durch die Gesellschafter feststellen lassen (Rechtsquelle: § 42a GmbH-Gesetz). Ein Verstoß gegen diese Vorschriften bedeutet für Sie als Geschäftsführer: …