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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 49/2018

Mehr­kos­ten: Teil­zeit­an­spruch mit Rück­kehr-Garan­tie/KV-Arbeit­ge­ber­bei­trag + Geschäfts­füh­rer-Gehalt 2018: Indus­trie-GmbHs ver­die­nen (sehr) gut + Digi­ta­les: Ener­gy – neue Ver­fah­ren, weni­ger Ver­brauch +  Digi­ta­les: Fin­Tech – alle Bran­chen mischen in Zukunft mit + Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan-Daten Dezem­ber 2018 + GmbH/Recht: Löschung des Geschäfts­füh­rers von „Amts wegen” + GmbH/Finanzen: Lkw-Maut steigt (… und sinkt) + GmbH/Steuern: Über­brü­ckungs­hil­fen sind nach­träg­li­che Anschaf­fungs­kos­ten + Recht: Geschäfts­füh­rer-Unter­schrift ohne Hin­weis auf Ver­tre­tung für die GmbH + GmbH-Fir­men­wa­gen: Auto zurück gegen Kauf­preis plus Zinsen

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Frei­burg, 7. Dezem­ber 2018

Sehr Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,

mal unter­stellt: Ihre GmbH beschäf­tigt 135 Mit­ar­bei­ter. Sie haben zwei Schwan­ger­schafts­ver­tre­tun­gen befris­tet ein­ge­stellt. Drei Mit­ar­bei­ter sind in Eltern­zeit. Aktu­ell sind vier Mit­ar­bei­ter krank­ge­schrie­ben (Grip­pe). Fünf Mitarbeiter/Innen lieb­äu­geln schon län­ger damit, einen Antrag auf befris­te­te Teil­zeit gemäß der neu­en Brü­cken­teil­zeit zu stel­len. Im Klar­text: Damit sind immer­hin 10 % der Beleg­schaft nicht ein­satz­be­reit. Dabei pro­fi­tie­ren Sie sogar schon von der Aus­nah­me­re­gel für klei­ne­re Betrie­be mit 46 bis 200 Mit­ar­bei­tern. Danach hat nur jeder 15. Ihrer Mit­ar­bei­ter Anspruch auf Teil­zeit mit Rückkehr-Garantie.

Für unse­re 135-Mit­ar­bei­ter Mus­ter-GmbH bedeu­tet das, dass (135 : 15) neun Mit­ar­bei­ter die Per­so­nal­pla­nung der Fir­ma gehö­rig durch­ein­an­der wir­beln kön­nen. Das Gesetz wird bereits zum 1.1.2019 den ver­brief­ten Anspruch der Arbeit­neh­mer auf Teil­zeit und Rück­kehr auf den alten Arbeits­platz fest­schrei­ben. Für vie­le klei­ne­re GmbHs wird das zu einer gehö­ri­gen Dop­pel­be­las­tung. Zum einen fällt ihnen die  Suche nach qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­tern ohne­hin schon schwe­rer als gro­ßen Unter­neh­men. Zum ande­ren muss die Per­so­nal­ab­tei­lung zusätz­li­che Schwerst­ar­beit ver­rich­ten. Und was, wenn Ihr Per­so­nal­lei­ter es ist, der Teil­zeit bean­sprucht und sie einen neu­en Mit­ar­bei­ter ein­stel­len müs­sen, damit die Per­so­nal­ab­tei­lung  den zusätz­li­chen büro­kra­ti­schen Auf­wand über­haupt bewäl­ti­gen kann?

In der Fol­ge ist abzu­se­hen, dass es gera­de die bes­ser ver­die­nen­den – und damit bes­ser qua­li­fi­zier­ten – Mit­ar­bei­ter  sein wer­den, die sich Teil­zeit­ar­beit leis­ten wer­den (kön­nen). Die­se Lücken sind bereits jetzt nur schwer zu schlie­ßen. Kaum abzu­se­hen ist, wie die neu ein­zu­stel­len­den Mit­ar­bei­ter befris­tet wer­den kön­nen – oder ob hier ein Anspruch auf Wei­ter­be­schäf­ti­gung ent­steht. Das bedeu­tet in der Pra­xis zusätz­li­chen Beratungsbedarf.

 

Geschäftsführer-Gehalt 2018: Industrie-GmbHs verdienen (sehr) gut

Die BBE-Unter­neh­mens­be­ra­tung hat die neu­es­ten Zah­len zur GmbH-Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung ver­öf­fent­licht. Abge­fragt wur­de auch die Gehalts­ent­wick­lung aus dem aktu­el­len Geschäfts­jahr und den sich aus den vor­läu­fi­gen Zah­len zum Jah­res­er­geb­nis erge­ben­den Wer­ten für die Tan­tie­me. Wir haben die Gehalts­ent­wick­lung für die Indus­trie-GmbHs etwas genau­er angeschaut.

Auf­fäl­lig: Der Anteil, der als Erfolgs­ver­gü­tung (Tan­tie­me) gezahlt wird, ist in die­sem Wirt­schafts­sek­tor wie­der gestie­gen. In 2017 lag der durch­schnitt­lich als Tan­tie­me gezahl­te Anteil an der Gesamt­ver­gü­tung noch bei rund 23 %. Unter­des­sen liegt kein Wirt­schafts­zweig der Indus­trie mehr unter die­sem Wert. Mitt­ler­wei­le liegt der durch­schnitt­li­che Tan­tie­me-Anteil bei knapp über 28 % – das ist ein Anstieg um 5 Pro­zent­punk­te inner­halb eines Jahres.

Damit wird fast jeder drit­te Euro in Abhän­gig­keit vom Betriebs­er­geb­nis ver­dient. Das deckt sich auch mit den Zah­len aus ande­ren Sek­to­ren – auch dort ist ein ste­tig stei­gen­der Tan­tie­me-Anteil aus­zu­ma­chen. Ins­ge­samt ergibt sich gegen­über dem Vor­jahr ein sehr dif­fe­ren­zier­tes und unein­heit­li­ches Bild. Die all­ge­mei­nen Durch­schnitts­wer­te (sons­ti­ge Indus­trie) wer­den in 2018 mit 155.000 EUR aus­ge­wie­sen gegen­über 141.000 EUR im Vor­jahr. Im Sek­tor Elektro/Elektronik wur­de 2018 mit 178.000 EUR weni­ger ver­dient als im Vor­jahr (190.000 EUR). Das ist aber auch ein Sek­tor, in dem mit 31 % ein hoher Tan­tie­me-Anteil gezahlt wird. Auch hier könn­te der Grund für die Abwei­chun­gen in der erwei­ter­ten Daten­ba­sis lie­gen. Erfah­rungs­ge­mäß wer­den dann auch immer mehr klei­ne­re Indus­trie-Unter­neh­men erfasst, so dass die Durch­schnitts­zah­len ins­ge­samt nach unten gedrückt wer­den. Vgl. dazu eini­ge aus­ge­wähl­te Ver­gleichs­wer­te in der Tabel­le unten.

Indus­trie … Fest­ge­halt

2017

Fest­ge­halt

2018

Anteil

Tan­tie­me

Gesamt­ver­gü­tung

inkl. Tan­tie­me 2018

Chemie/Pharma 156.000 EUR 169.000 EUR 40 % 237.000 EUR
Kunststoff/Textil/Leder 152.000 EUR 155.000 EUR  27 % 196.000 EUR
Fahr­zeug­bau 152.000 EUR 154.000 EUR  27 % 195.000 EUR
Bauzubehör/Holz 144.000 EUR 149.000 EUR 26 % 188.000 EUR
Maschinen/Anlagen 140.000 EUR 140.000 EUR 27 % 178.000 EUR
Elektro/Elektronik 140.000 EUR 135.000 EUR 31 % 178.000 EUR
Metall/Werkzeuge 137.000 EUR 137.000 EUR 28 % 175.000 EUR
Sons­ti­ge Industrie 119.000 EUR 122.000 EUR 31 % 160.000 EUR
Ener­gie­wirt­schaft 124.000 EUR 130.000 EUR 19 % 155.000 EUR

 

Zusätz­li­che Ori­en­tie­rungs­hil­fe für die Geschäfts­füh­rer von Indus­trie-GmbHs lie­fern die sog. Karls­ru­her Tabel­len – das sind die offi­zi­el­len Ver­gleichs­zah­len der Finanz­be­hör­den zur Ange­mes­sen­heits­prü­fung der Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter. Auch hier bestä­tigt der Blick in die Zah­len: Für klei­ne­re Indus­trie-GmbHs mit einem Umsatz von bis zu 2,5 Mio. EUR hal­ten die Finanz­be­hör­den eine Spann­wei­te von 140.000 bis 180.000 € als Gesamt­ge­halt in der Regel für ange­mes­sen. Nur wer hier deut­lich nach oben aus­bricht, muss damit rech­nen, dass eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung (vGA) unter­stellt wer­den kann. In Indus­trie-GmbHs mit 2,5 bis 5 Mio. € Umsatz liegt das bezo­ge­ne Ver­gleichs­ge­halt bereits zwi­schen 180.000 und 230.000 €. In Indus­trie-GmbHs mit 5 bis 25 Mio. € Umsatz liegt das bezo­ge­ne Ver­gleichs­ge­halt zwi­schen 230.000 € und 260.000 €. In Indus­trie-GmbHs mit 25 bis 50 Mio. € Umsatz liegt das bezo­ge­ne Ver­gleichs­ge­halt zwi­schen 280.000 € und 440.000 €  (Quel­le: OFD Karls­ru­he vom 4.3.2009, S 2742/84 – St 221 Karls­ru­her Tabel­len, jähr­li­che Stei­ge­rungs­ra­te: 3 %). Die von der BBE-Media jetzt ermit­tel­ten Ver­gleich­zah­len bele­gen, dass in vie­len GmbHs längst nicht bis zu „Ange­mes­sen­heits­gren­ze“ ver­dient wird. Quel­le: BBE Media Gehalts­um­fra­ge 2019, eige­ne Ana­ly­sen, Beträ­ge auf vol­le Tau­send gerundet.

 

Digitales: Energy – neue Verfahren, weniger Verbrauch

Ener­gy – der Ver­such, in der Saha­ra eine groß­flä­chi­ge Foto­vol­ta­ik-Anla­ge auf­zu­stel­len, ist zwar (vor­erst) geschei­tert. Aber mit dem Atom-Aus­stieg hat sich in Deutsch­land die Ener­gie-Land­schaft enorm ver­än­dert. Off­shore-Wind­parks, unzäh­li­ge pri­va­te Son­nen­kol­lek­to­ren – der Anteil der sau­be­ren Ener­gie an der Strom­erzeu­gung hat sich allei­ne seit 2012 von 23,9% um 12,3 % auf 36,2 % erhöht und die Poli­tik hat ehr­gei­zi­ge Plä­ne. Noch ist nicht abseh­bar, wie hoch der Strom­be­darf mit dem Umstieg auf die E‑Mobilität sein wird.

In den USA arbei­tet das Start­Up-Unter­neh­men TAE Tech­no­lo­gies am ers­ten emis­si­ons­freie Reak­tor, der mit Fusi­ons­en­er­gie arbei­tet – finan­ziert von ehe­ma­li­gen GE- und Micro­soft-Mana­gern. Betei­ligt ist auch der Staats­fonds Kuwait und die Rocke­fel­ler-Fami­lie. In Deutsch­land arbei­ten die Ener­gie-Unter­neh­men am Aus­bau der Strom­tras­sen und ganz neben­bei am Aus­bau des Glas­fa­ser-Net­zes, um Ener­gie auch an ent­fern­tes­te Orte lie­fern zu kön­nen. Gleich­zei­tig boomt der Markt für Ener­gie-Ein­spar-Ideen und Apps – auch vie­le klei­ne­re Unter­neh­men und Bera­tungs­fir­men rund um die Ener­gie ent­ste­hen und sor­gen dafür, dass digi­ta­le Lösun­gen die Pro­duk­ti­on, die Ver­tei­lung und die Nut­zung unter opti­mier­ten Bedin­gun­gen ermög­li­chen. Das betrifft die Steue­rung pri­va­ter Haus­hal­te (Haus­tech­nik), die Steue­rung von Gemein­schafts­im­mo­bi­li­en, Shop­ping-Cen­tern, gewerb­li­chen Immo­bi­li­en bis hin zu groß­tech­ni­schen Anlagen.

Die­se Ent­wick­lung bie­tet nicht nur Chan­cen für Geschäfts­mo­del­le für Ener­gie­pro­duk­te. Auch alle ande­ren Unter­neh­men sind gefor­dert, die Ein­spar­mög­lich­kei­ten für sich selbst zu nut­zen und damit den Kos­ten­fak­tor „Ener­gie” klei­ner zu machen. Sei es bei den Heiz­kos­ten fürs Büro, den Kos­ten für die Fahr­zeug­flot­te, für die IT-Abwick­lung und Aus­stat­tung oder für die Pro­duk­ti­on. Trend: Fast alle Strom-Anbie­ter haben für 2019 zum Teil deut­li­che Preis­stei­ge­run­gen ange­kün­digt. Stel­len Sie sich dar­auf ein, dass Preis­kor­rek­tu­ren in Zukunft regel­mä­ßig vor­ge­nom­men werden.

 

Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plan-Daten Dezember 2018

Hohe Sprit­prei­se und schlech­te Ver­kaufs­zah­len der deut­schen Auto­mo­bil-Her­stel­ler sind der Vor­ge­schmack für einen schwie­ri­gen Start in ein unru­hi­ges Geschäfts­jahr 2019. Rea­lis­ti­scher­wei­se muss damit gerech­net wer­den, dass die Zah­len im 4. Quar­tal 2018 noch wei­ter abrut­schen und so aus der Kon­junk­tur­del­le eine hand­fes­te Rezes­si­on wer­den könn­te. Zuver­sicht sieht anders aus.

Betrifft … Trend
Kon­junk­tur Die oben auf­ge­zeig­te Ent­wick­lun­gen bele­gen auch die neu­es­ten IfO-Zah­len. Der Geschäfts­kli­ma-Index ist im Novem­ber erneut gefal­len und zwar auf 102 Punk­te nach 102,8 Punk­ten (sai­son­be­rei­nigt kor­ri­giert) im Vor­mo­nat. Ein­schät­zung: „Dies deu­tet zusam­men mit ande­ren Indi­ka­to­ren auf ein Wirt­schafts­wachs­tum von allen­falls 0,3 % im 4. Quar­tal hin. Die deut­sche Kon­junk­tur kühlt ab”.
Ener­gie Nach einem Vier­jah­res­hoch ist der Ölpreis pro Bar­rel (Brent) auf dem Weg nach unten und liegt unter­des­sen bei nur noch bei 61 US-Dol­lar und damit nur noch knapp über dem Vor­jah­res­wert. Die meis­ten Exper­ten gehen unter­des­sen davon aus, dass die Kon­junk­tur-Skep­sis auch den Ölpreis dämp­fen wird.
Neue Vor­schrif­ten für Arbeitgeber Der Bun­des­rat hat zwei Geset­zen zuge­stimmt, die ab 1.1.2019 zusätz­li­che Belas­tun­gen für Unter­neh­men brin­gen wer­den: Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer zah­len die voll­stän­di­gen Bei­trä­ge zur Kran­ken­ver­si­che­rung wie­der je zur Hälf­te (Ver­si­cher­ten­ent­las­tungs­ge­setz). Nach dem Brü­cken­teil­zeit­ge­setz haben Arbeit­neh­mer inner­halb von 1 bis 5 Jah­ren Anspruch auf Rück­kehr zur vol­len Arbeits­zeit. Das gilt aber nur für Unter­neh­men mit mehr als 45 Mit­ar­bei­tern (vgl. dazu Sei­te 1).
Auto-Indus­trie Der Gewinn der 16 füh­ren­den Auto­kon­zer­ne der Welt sank im 3. Quar­tal um            3,3 %. Die durch­schnitt­li­che Gewinn­mar­ge (Gewinn vor Zin­sen und Steu­ern im Ver­hält­nis zum Umsatz) sank auf 5,3 Pro­zent und damit auf den nied­rigs­ten Stand seit der glo­ba­len Finanz­kri­se 2007.

 

GmbH/Recht: Löschung des Geschäftsführers von „Amts wegen”

Das Regis­ter­ge­richt darf die Ein­tra­gung des Geschäfts­füh­rers löschen, wenn sich sei­ne Ein­tra­gung erst auf­grund einer nach sei­ner Bestel­lung zum Geschäfts­füh­rer erfolg­ten Ver­ur­tei­lung (hier: Straf­be­fehl) – also nach­träg­lich – als unrich­tig erweist (Kam­mer­ge­richt Ber­lin, Beschluss v. 17.7.2018, 22 W 34/18).

Das gilt dem­nach eben­so für alle Ver­feh­lun­gen, die einer Bestel­lung zum Geschäfts­füh­rer (gemäß § 6 GmbH-Gesetz) ent­ge­gen­ste­hen. Das Regis­ter­ge­richt ist hier „von Amts wegen” zum Han­deln ver­pflich­tet und kommt so sei­ner Auf­ga­be des vor­ran­gi­gen Gläu­bi­ger­schut­zes nach.

 

GmbH/Finanzen: Lkw-Maut steigt (… und sinkt)

Mehr­ein­nah­men von 1 Mrd. EUR pro Jahr ver­spricht sich die Bun­des­re­gie­rung aus der Anhe­bung der Lkw-Maut zum 1.1.2019. Aus­nah­men: Die neu­en Gewichts­klas­sen brin­gen Erleich­te­run­gen für Fahr­zeu­ge zwi­schen 7,5 und 18 Ton­nen – also typi­scher­wei­se für klei­ne­re Gewer­be­be­trie­be. Mit Erd­gas betrie­be­ne Lkw sind bis 2020 von der Maut befreit. Das gilt auch für land- und forst­wirt­schaft­li­che Fahr­zeu­ge mit einer bau­art­be­ding­ten Höchst­ge­schwin­dig­keit von 40 km/h. Elek­tro-Lkw sind von der Gebühr befreit (Bun­des­rat, Beschluss vom 23.11.2018).

 

GmbH/Steuern: Überbrückungshilfen sind nachträgliche Anschaffungskosten

Gewäh­ren Sie als Gesell­schaf­ter der GmbH eine Ein­la­ge zur Ver­mei­dung einer Inan­spruch­nah­me aus  einer Bürg­schaft, die Sie für die GmbH ein­ge­gan­gen sind, han­delt es sich um nach­träg­li­che Anschaf­fungs­kos­ten. Die muss das Finanz­amt bei einer spä­te­ren Ver­äu­ße­rung Ihres GmbH-Anteils bei der Ermitt­lung des zu ver­steu­ern­den Ver­äu­ße­rungs­ge­win­nes ver­rech­nen (BFH, Urteil v. 20.7.2018, IX R 5/15).

Zuletzt hat­ten die Finanz­be­hör­den sol­che „Ver­lus­te” steu­er­lich nicht aner­kannt – unter Hin­weis auf die neue Rechts­la­ge zu den sog. kapi­talerset­zen­den Dar­le­hen. Mit die­sem Urteil ist klar­ge­stellt, dass Zufüh­run­gen des Gesell­schaf­ters in eine Kapi­tal­rück­la­ge zu nach­träg­li­chen Anschaf­fungs­kos­ten füh­ren. Und zwar auch dann, wenn die GmbH die Rück­la­ge dazu ver­wen­det, um bestehen­de Ver­bind­lich­kei­ten (hier: Befrei­ung von Bürg­schafts­zah­lun­gen) abzu­lö­sen, für die die GmbH Sicher­hei­ten gestellt hat. Das Finanz­amt hielt die Gestal­tung für miss­bräuch­lich. Der Bun­des­fi­nanz­hof stärkt hier­mit die Stel­lung des finan­zie­ren­den GmbH-Gesell­schaf­ters in der Kri­se – mit steu­er­li­chen Aus­wir­kun­gen bis zum letzt­li­chen Verkauf.

 

Recht: Geschäftsführer-Unterschrift ohne Hinweis auf Vertretung für die GmbH

Unter­zeich­net der Geschäfts­füh­rer ein Doku­ment (hier: die Quit­tung für ein Bank­dar­le­hen) mit sei­nem Namen ohne Ver­tre­tungs­zu­satz (hier: für die A‑GmbH), ist der Ver­trags­part­ner nicht berech­tigt, den Geschäfts­füh­rer dafür in die Haf­tung zu neh­men, wenn er (hier: der Bank­sach­be­ar­bei­ter) wuss­te, dass das Dar­le­hen aus­schließ­lich für betrieb­li­che Zwe­cke der GmbH bestimmt war (hier: Bezah­lung eines Sub­un­ter­neh­mers der GmbH) (OLG Karls­ru­he, Urteil v. 25.9.2018, 9 U 117/16, nicht rechtskräftig).

Weist der Bank­sach­be­ar­bei­ter Sie aus­drück­lich dar­auf hin, dass Sie mit der Unter­schrift im eige­nen Namen auch per­sön­lich in die Haf­tung genom­men wer­den kön­nen und dass dies von der Bank so gewollt ist, müs­sen Sie auf­pas­sen. Das OLG sieht dann die per­sön­li­che Haf­tung. Im Zwei­fel sind Sie also bes­ser bera­ten, grund­sätz­lich immer mit dem Zusatz „für die A‑GmbH” (etwa mit Stem­pel auf Ver­trä­gen oder per Auto­si­gna­tur in Brie­fen und E‑Mails) zu zeichnen.

 

GmbH-Firmenwagen: Auto zurück gegen Kaufpreis plus Zinsen

Jetzt gibt es das ers­te Urteil, wonach der Her­stel­ler (hier: VW Golf) nach 6‑jähriger Nut­zung den Wagen zurück neh­men muss und dafür den vol­len Kauf­preis plus Zin­sen erstat­ten muss. Laut Land­ge­richt (LG) Augs­burg muss sich der getäusch­te VW-Kun­de sei­nen Nut­zungs­vor­teil nicht anrech­nen las­sen. Denn VW habe sit­ten­wid­rig gehan­delt. Der Auto­her­stel­ler hat sei­ne Kun­den über die Abgas­wer­te sei­ner Kraft­fahr­zeu­ge getäuscht, um Umsatz und Gewinn zu erzie­len. VW wird das Urteil so nicht akzep­tie­ren und Beru­fung ein­le­gen. Wir hal­ten Sie auf dem Lau­fen­den (LG Augs­burg, Urteil v. 14.11.2018, 021 O 4310/16).

 

Eine infor­ma­ti­ve Lek­tü­re wünscht

Lothar Vol­kelt

Her­aus­ge­ber + Chefredakteur

Geschäfts­füh­rer-Fach­in­for­ma­ti­ons­dienst

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