Laut § 34 GmbH-Gesetz können die Gesellschafter den GmbH-Anteil eines Mit-Gesellschafters nur einziehen, wenn das im Gesellschaftsvertrag der GmbH ausdrücklich zugelassen ist. Wird der GmbH-Anteil aufgrund dieser Klausel eingezogen, „geht er unter“. Er kann nicht mehr nachträglich geteilt und auf einen anderen Gesellschafter übertragen werden (OLG Dresden, Urteil vom 28.10.2015, 13 U 788/15, Quelle: GmbH Rundschau 2016, S. 56 ff.). ..
Schlagwort: GmbH-Anteil
Volkelt-Brief 35/2015
Jahresabschluss 2014: Wenn Sie Fehler machen, sind Sie draußen + GmbH-Verkaufs-Pläne: Wie Sie als Geschäftsführer Alles richtig machen + GmbH-Fuhrpark: Tanken, wenn es billig ist – geht leider nicht immer + Vorsicht: Privates Garantieversprechen des Geschäftsführers bindet + Recht: Falsche Angaben hindern Bestellung zum GF nicht + Pflichtoffenlegung: Behörde muss Ordnungsgeld nicht zurücknehmen + BISS …
Möchte einer von mehreren Gesellschafter einer Familien-GmbH seinen Anteil verkaufen, ist der in der Regel daran interessiert einen Höchstpreis zu erzielen. Das geht aber nur, wenn ihm zur Bewertung des Anteils sämtliche Informationen und Interna aus der GmbH zur Verfügung stehen, also z. B. aus dem Geschäftsbericht oder dem Jahresabschluss. Als Gesellschafter hat er Zugang zu diesen Informationen. Weder Sie als Geschäftsführer noch die Mit-Gesellschafter haben dann einen Einfluss darauf, wenn der verkaufswillige Gesellschafter diese Interna – die ausführlicher sind als die offiziell im Unternehmensregister ausgewiesenen Informationen über die GmbH – an einen potenziellen Käufer weiter gibt. Was aber, wenn er zusätzliche Informationen über die GmbH anfordert, z. B. um ein ausführliches Due-Diligence-Gutachten erstellen zu lassen? …
Der Kabinetts-Entwurf zur neuen Erbschaftsteuer-Regelung für Unternehmen bzw. Betriebsvermögen ist beschlossen („Gesetz zur Anpassung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“). Damit ist das Gesetzgebungsverfahren eröffnet. Derweil eilt es: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Neuregelung bis zum 30.6.2016 eingefordert. Interessant: Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf enthält keine Regelung zur Rückwirkung. Im Klartext heißt das: Alle bis zu einer Neuregelung vererbten oder verschenkten Unternehmen und Beteiligungen können noch nach dem derzeit geltenden Recht übertragen werden. …
Volkelt-Brief 27/2015
Immer schön clever: Kauf/Verkauf eines GmbH-Anteils mit Vorvertrag (letter of intent) + Kartellvergehen: Keine Strafen nach Neuordnung der Geschäfte + Mitbestimmte GmbH: Die Frauenquote gilt auch für das Management + Geschäftsführer im Beirat: Vernetzen Sie sich mit Geschäftspartnern + Korrekturen: Nachtrag zur elektronischen Steuererklärung + Verkauf eines Komplementär-Anteils: Schauen Sie dem FA auf die Finger + Geschäftsführer privat: Finanzamt darf Vorsorge nicht bestrafen + BISS …
Eigentlich war der Verkauf der GmbH schon in trockenen Tüchern (Grillverkaufswagen). Dem Gesellschafter-Geschäftsführer war es gelungen, seine „Grill-GmbH“ für 250.000 € an 2 neue Gesellschafter zu verkaufen. Den Veräußerungsgewinn versteuerte er korrekt. Der ESt-Bescheid lag vor. Doch es kam anders. …
Volkelt-Brief 23/2015
Senior-Geschäftsführer: Jetzt können SIE den Übergang flexibler planen + Steuer-Planung: Mindeststeuer für Unternehmen bringt keine Änderungen für kleinere GmbHs + GmbH-Verkauf: So verbessern Sie Ihre Ausgangsposition + Sommer 2015: So beeinflusst das Wetter die Aussichten Ihrer GmbH + Neues Urteil: Finanzamt bestraft Senior-Geschäftsführer für Weiterbeschäftigung + Wieder Urteil zum Mindestlohn – der gilt auch für andere Arbeitnehmer-Ansprüche + Geschäftsführer privat: Steuervorteil bei Verpflichtung zum Home-Office + BISS …
Volkelt-Brief 16/2015
Mitarbeiter-Führung: Anpasser oder Nicht-Anpasser – machen Sie Ihre Firma „flexibler” + GmbH-Insolvenz: Keine Auskunftspflicht über Geschäftsführer-Vermögen + Betriebliche Altersversorgung: Mehr Anreize auch für kleinere Firmen + Geschäftsführer in 2 Firmen: Falsche Gehalts-Buchung kostet Straf-Steuer + BGH-aktuell: Vermögen des GmbH-Gesellschafters ist ab sofort tabu + GmbH-Recht: In der wirtschaftlichen Krise müssen Sie im Amt bleiben + Finanzen: Steuerrückzahlungen für 2014 gibt es erst mit Verzögerungen+ BISS …
Bei einem Verkauf Ihres GmbH-Anteils können Sie neben dem Kaufpreis zusätzlich vereinbaren, dass Sie Anspruch auf den anteiligen Gewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres haben. Beispiel: Sie verkaufen zum 30.06.2015 Ihren Anteil von 25 %. Der Gewinn für 2014 wird aber erst mit Erstellung und Feststellung des Jahresabschluss ermittelt bzw. über dessen Verwendung entschieden. Wichtig: Mit einer solchen Vereinbarung haben und behalten Sie Anspruch auf den anteiligen Gewinn des Geschäftsjahres Ihres Ausscheidens.
Achtung: …
Volkelt-Brief 7/2015
GmbH-Verkauf: Was tun mit der Pensionszusage? – ein Verkaufshindernis weniger + Betriebsprüfung: Die Prüfungs-Schwerpunkte für 2015 in NRW + Der Fall TelDaFax: Ressort-Geschäftsführer profitiert von Gerichts-Deal + GmbH-Recht: Gesellschafter darf Unterlagen einsehen + Ärgerlich: Behörde darf Firmen-Fuhrpark auf Fahrtenbuch verpflichten + Geschäftsführer unterwegs: immer schön Abstand halten + BISS …
Dipl. Vw. Lothar Volkelt, Herausgeber der Volkelt-Briefe