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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 20/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te: GmbH-Recht: Der Fall Suh­kamp – neu­es Urteil zur Aus­kunft­pflicht des Geschäfts­füh­rers + Geschäfts­füh­rer-Ver­trag: Abfin­dung in „brut­to“ oder „net­to“? + Pflicht­ver­öf­fent­li­chung: Ord­nungs­geld­ver­fah­ren wird ver­ein­facht + Ver­trags­recht: Ange­schla­ge­ne Kun­den: Vor­sicht mit Raten­zah­lungs-Ver­ein­ba­run­gen + Bilan­zie­rung: Über­nah­me einer Pen­si­ons­ver­pflich­tung geht nur zu Anschaf­fungs­kos­ten + Wirt­schafts­recht: Geschäfts­raum-Kün­di­gung bei Insol­venz gilt auch für den gewerb­li­chen Mit-Mie­ter + Arbeits­recht: Haf­tung: Feh­ler­haft fest­ge­stell­ter Ver­lust­vor­trag recht­fer­tigt kei­ne Steu­er­hin­ter­zie­hung+ Steu­er: Kos­ten für Due-Dil­li­gence bei geschei­ter­ter Betei­li­gung sind voll abzieh­bar + BISS …

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GmbH-Recht: Gesellschafter kann kein GmbH-Hausverbot aussprechen

Will ein Gesell­schaf­ter dem ande­ren Haus­ver­bot erteilen, …

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Geschäftsführer-Entscheidungen: Sie dürfen nicht Alles was Sie können

Selbst als (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rer Ihrer eige­nen GmbH dür­fen Sie nicht alle Geschäfts­chan­cen nut­zen, die sich Ihnen bie­ten. Ganz kon­kre­te Hand­lungs­gren­zen setzt Ihnen der Gesell­schafts­ver­trag Ihrer GmbH. …

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Neu im Amt: Jetzt die Altersvorsorge anpacken

Nach­wuchs-Geschäfts­füh­rer müs­sen zum Jah­res­en­de prü­fen, ob für sie eine Pensions­zusage in Fra­ge kommt. Das ist die steu­er­güns­ti­ge Mög­lich­keit, der Steu­er-Gewinn der GmbH nach­hal­tig zu sen­ken. Vor­aus­set­zung:

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Volkelt-Brief 50/2012

The­men heu­te: Vor­teil­haf­te Steu­er-Gestal­tun­gen: Über­stun­den oder Tan­tie­me – bei­des geht nicht + Kar­tell­ver­fah­ren: GN Store Nord klagt gegen deut­sche Kar­tell­be­hör­den um 1,1 Mrd. EUR + GmbH-Jah­res­ab­schluss: Weni­ger Büro­kra­tie für kleins­te GmbHs + Neu im Amt: Jetzt die Alters­vor­sor­ge anpa­cken + GmbH-Recht: Beschlüs­se gegen den Gesell­schafts­ver­trag sind mög­lich + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: Was gilt, wenn der Geschäfts­füh­rer Haus­ver­bot hat? + Pflicht­ver­öf­fent­li­chung: Kei­ne Scho­nung für Kleinst-GmbHs/UGs + BISS .….

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Volkelt-Brief 49/2012

The­men heu­te: E‑Mails ohne Ende – 6 TIPPs gegen Zeit­ver­schwenn­dung + Ver­dienst: Geschäfts­füh­rer ver­lie­ren im Ver­gleich mit dem Fest­ver­die­ner + Nachfolge/Führung: Fremd-Geschäfts­füh­rer: Kaum Betei­li­gungs­an­ge­bo­te in Fami­li­en-GmbHs + Geschäfts­füh­rer-Gehal­t/­Steu­ern: Urlaubs- und Weih­nachts­geld für 2013 jetzt beschlie­ßen + Recht/Haftung: Gesell­schaf­ter haf­tet für GmbH ohne Geschäfts­füh­rer + Steu­ern: Finanz­amt darf Gewin­ne und Gehäl­ter nicht zusätz­lich mit Schen­kung­steu­er bestra­fen + Arbeits­recht: Whist­le­b­lo­wing recht­fer­tigt frist­lo­sen Raus­wurf + BISS .…

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Recht: Amtsniederlegung kann auch ohne Nachfolger wirksam sein

Auch wenn kein neu­er Geschäfts­füh­rer bestellt wird, ist die Amts­nie­der­le­gung des ange­stell­ten Fremd-Geschäfts­füh­rers wirk­sam und muss vom Han­dels­re­gis­ter ein­ge­tra­gen wer­den. Der Geschäfts­füh­rer hatte …

die Nie­der­le­gung sei­nes Amtes zum Zeit­punkt der Ein­tra­gung des Vor­gangs ins das Han­dels­re­gis­ter abhän­gig gemacht. Damit – so das Finanz­ge­richt Des­sau – hat der Gesell­schaf­ter der GmbH aus­rei­chend Zeit, einen Nach­fol­ger zu bestel­len. Unter­lässt er das, darf das nicht zum Nach­teil des das Amt nie­der­le­gen­den Geschäfts­füh­rers gehen (FG Des­sau-Roß­lau, Urteil vom 15.3.2012, 3 K 83/10; Quel­le: GmbH-Rund­schau 20(2012, R 277).

Für die Pra­xis: Aller­dings ist die Recht­spre­chung zur Wirk­sam­keit einer Amts­nie­der­le­gung ohne sofor­ti­ge Bestel­lung eines Nach­fol­gers nicht ein­heit­lich. Zuletzt hat­te das OLG Mün­chen (Urteil vom 29.5.2012, 31 Wx 188/12) in einem ähn­li­chen Fall ent­schie­den, dass die Amts­nie­der­le­gung solang unwirk­sam ist, bis ein Nach­fol­ger bestellt ist. In die­sem Fall ging es um den allei­ni­gen Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer. Für den Fall des Allein-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers ist das nach­voll­zieh­bar, weil die GmbH dann nicht mehr hand­lungs­fä­hig wäre. Im Fal­le des Fremd-Geschäfts­füh­rers muss man aber davon aus­ge­hen, dass der Gesell­schaf­ter für die GmbH han­deln kann und ggf. auch Schrift­stü­cke für die GmbH ent­ge­gen neh­men kann. Stel­len Sie aber z. B. als Fremd-Geschäfts­füh­rer fest, dass Ihnen die Amts­nie­der­le­gung erschwert wer­den soll (z. B. bei wirt­schaft­li­chen Schwie­rig­kei­ten der GmbH), soll­te Sie das nicht davon abhal­ten, Ihr Amt nie­der­zu­le­gen, wenn Sie Anhalts­punk­te dafür haben, dass die Gesell­schaf­ter „mani­pu­lie­ren“.

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Geschäftsführer haftet für Verluste aus Spekulationsgeschäften

Der Geschäfts­füh­rer einer Win­zer-Genos­sen­schaft haf­tet für Ver­lus­te aus Spe­ku­la­ti­ons­ge­schäf­ten, die er mit den Ein­la­gen der Genos­sen abwi­ckelt. Bei einem sol­chen Geschäft han­delt es sich um ein erlaub­nis­pflich­ti­ges Bank­ge­schäft. Die­se Erlaubnis …