Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 51/2018

Fazit 2018: gut bis bes­ser – mit leicht ein­ge­trüb­ten Aus­sich­ten + Kon­junk­tur: Wor­auf Sie sich 2019 ein­stel­len müs­sen (soll­ten) + Digi­ta­les: Der Wan­del ist voll im Gan­ge +  GmbH- Per­so­nal: Der Eng­pass wird noch enger + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Die Anfor­de­run­gen blei­ben (extrem) hoch

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

Der Vol­kelt-Brief 51/2018 > Down­load als PDF - lesen im „Print”

Kategorien
Volkelt-Briefe

Recht: Gesellschafter-Geschäftsführer darf über seine Freistellung mitbestimmen

Der Gesell­schaf­ter einer GmbH ist bei sei­ner Wahl und Bestel­lung zum Geschäfts­füh­rer nicht vom Stimm­recht aus­ge­schlos­sen. Das gilt so auch für den Gesell­schaf­ter­be­schluss über eine spä­te­re Frei­stel­lung des Geschäfts­füh­rers – auch unter Anrech­nung sei­ner Urlaubs­an­sprü­che (OLG Hamm, Urteil v. 19.7.2018, 27 U 14/47).

Der betrof­fe­ne Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer war zwei Mal hin­ter­ein­an­der nicht zu der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung erschie­nen, in der über sei­ne Frei­stel­lung beschlos­sen wer­den soll­te – und dass, obwohl in der Tages­ord­nung der TOP „Frei­stel­lung des Geschäfts­füh­rers X.” kor­rekt ange­kün­digt war. Dazu das Gericht: Der abbe­ru­fe­ne Geschäfts­füh­rer hät­te sein Stimm­recht aus­üben kön­nen. Laut Gesell­schafts­ver­trag war es zuläs­sig, nur ein­stim­mig Beschlüs­se zu fas­sen – aller­dings war die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung danach beschluss­fä­hig, wenn ledig­lich 75 % des Stamm­ka­pi­tals anwe­send und ver­tre­ten sind. Fazit: Hät­te der Geschäfts­füh­rer an der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung teil­ge­nom­men und sein Stimm­recht aus­ge­übt, hät­te er die Beschluss­fas­sung über sei­ne Frei­stel­lung ver­hin­dern können.

 

Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 46/2018

GmbH-Reform: … passt – für Start­Ups, Toch­ter­ge­sell­schaf­ten und mehr + Geschäfts­füh­rer-Gehalt 2018: Der Ein­zel­han­del spürt die Digi­ta­li­sie­rung  + Digi­ta­les: Smart City sorgt für mehr Öffent­li­che Auf­trä­ge  + GF-Ver­trags­ver­län­ge­rung: Rich­tig ver­han­deln um bes­se­re Kon­di­tio­nen  + Mit­ar­bei­ter: EuGH-Urlaub­sur­tei­le – was tun? + Steu­er: Finanz­amt kürzt Wer­bungs­kos­ten­ab­zug für Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen + Rechts­än­de­rung: Ver­trä­ge für Vor­stän­de wer­den auf 3 Jah­re befris­tet + GmbH/Recht: Geschäfts­füh­rer muss Ver­tre­tungs­be­fug­nis offenlegen

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

Der Vol­kelt-Brief 46/2018 > Down­load als PDF - lesen im „Print”

Kategorien
Volkelt-Briefe

GF-Vertragsverlängerung: Richtig verhandeln um bessere Konditionen

Vie­le Kol­le­gen – sofern sie nicht als Allein- oder Mehr­heits-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer in der GmbH das Sagen haben – sind auf der Grund­la­ge eines befris­te­ten Anstel­lungs­ver­tra­ges mit Ver­län­ge­rungs­op­ti­on tätig. Aus gutem Grund: Das erleich­tert bei Miss­erfolg eine Tren­nung. Bie­tet dem Geschäfts­füh­rer aber auch eine gute Platt­form um neue Ver­trags­ver­hand­lun­gen, wenn die Geschäfts­er­geb­nis­se in den ver­ant­wort­li­chen Jah­ren gut bis sehr gut auf­ge­fal­len sind. Jetzt geht es dar­um, die ver­trag­li­chen Eck­punk­te neu aus­zu­lo­ten. Dazu errei­chen uns immer wie­der Anfra­gen von Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen. Hier unse­re Empfehlungen: … 

Kategorien
Volkelt-Briefe

GmbH/Recht: Geschäftsführer muss Vertretungsbefugnis offenlegen

Schließt der Geschäfts­füh­rer Ver­trä­ge ab, zu denen er laut Ver­tre­tungs­be­fug­nis nicht berech­tigt ist, haf­tet er per­sön­lich für einen dar­aus ver­ur­sach­ten Scha­den. Es han­delt sich um eine Pflicht­ver­let­zung  des Geschäfts­füh­rers. Dazu heißt es wört­lich im Urteil: „Durch Unter­las­sen täuscht, wer bei Ver­trags­ver­hand­lun­gen Umstän­de bzw. Tat­sa­chen ver­schweigt, hin­sicht­lich derer ihn eine Auf­klä­rungs­pflicht trä­fe, wobei die­se Auf­klä­rungs­pflicht aus dem Grund­satz von Treu und Glau­ben folgt. Das bedeu­tet ins­be­son­de­re, dass Fra­gen des poten­ti­el­len Ver­trags­part­ners wahr­heits­ge­mäß zu beant­wor­ten sind und dass unge­fragt auf beson­ders wich­ti­ge Umstän­de hin­ge­wie­sen wer­den muss, die für die Wil­lens­bil­dung des ande­ren Teils offen­sicht­lich von aus­schlag­ge­ben­der Bedeu­tung sind” (OLG Mün­chen, Urteil v. 18.4.2018, 7 U 3130/17).

Wich­tig ist der Hin­weis, dass Sie auch unge­fragt über Ihre (ein­ge­schränk­te) Ver­tre­tungs­be­fug­nis infor­mie­ren müs­sen, wenn dies für den Abschluss des Geschäf­tes (Volu­men) bzw. für den Ver­trags­part­ner (Ver­trau­ens­ver­hält­nis) von Bedeu­tung ist – was in den meis­ten Fäl­len so ist.

Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 41/2018

GmbH/­Pri­vat-Ver­mö­gen: Wo (klei­ne) Feh­ler beson­ders weh­tun + Geschäfts­füh­rer-Risi­ken: Kön­nen Sie auch bewei­sen, dass Sie kei­ne Feh­ler machen? + Digi­ta­les: Dis­rup­ti­on – ist jetzt auch der Chef über­flüs­sig? + GmbH-Nach­fol­ge: So las­sen Sie ande­re für sich arbei­ten + GmbH-Recht: Beschluss­fä­hig­keit der GmbH-Gesell­schaf­ter + Form­sa­che: Gerichts­zu­stän­dig­keit um Geschäfts­füh­rer-Kla­gen + GmbH/Steuer: Finanz­amt streicht Teil­wert­ab­schrei­bung für Gesellschafter-Forderungen

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Anstellungsvertrag: Neue Chancen im Vertragspoker (Ausscheiden)

Mit der neue­ren Recht­spre­chung des Bun­des­ar­beits­ge­richts (BAG) zur Gerichts­zu­stän­dig­keit bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwi­schen dem Arbeit­ge­ber „GmbH” und sei­nem Geschäfts­füh­rer erge­ben sich für Geschäfts­füh­rer im „Aus­ein­an­der­set­zungs­fall” gute Mög­lich­kei­ten, das Aus­schei­dens­sze­na­rio zu sei­nen Guns­ten zu beeinflussen.

Hin­ter­grund: … 

Kategorien
Volkelt-Briefe

GmbH-Vermögen: Achtung – auch noch 10 Jahre nach Lehmann

Noch immer sitzt eini­gen Kol­le­gen der Schre­cken in den Kno­chen, als der „Bank­be­ra­ter” Ihnen vor genau 10 Jah­ren die Leh­mann-Plei­te offen­bar­te – mit all den Fol­gen für das pri­vat Ange­spar­te und für das GmbH-Ver­mö­gen, das sie in spe­ku­la­ti­ve Anla­gen inves­tiert hat­ten. Unter­des­sen hat sich zumin­dest eine Erkennt­nis durch­ge­setzt: Wie jeder ande­re Ver­trieb­ler steht auch jeder Bank­an­ge­stell­te unter Erfolgs­druck. Unterm Strich zählt, was die Bank ver­dient. Doch trotz Ban­ken­re­gu­lie­rung – Stich­wor­te: Ein­la­gen­si­che­rung, Pro­spekt­haf­tung und Bera­tungs­pro­to­koll (vgl. Nr. 33/2018) – sind sich die meis­ten Exper­ten einig dar­in, dass es gegen eine ver­gleich­ba­re neu­er­li­che Leh­mann-Plei­te kei­nen wirk­sa­men Schutz gibt.

Sie sind also gut bera­ten, pri­va­te und geschäft­li­che Anla­ge­ent­schei­dun­gen wei­ter­hin nur unter siche­ren Bedin­gun­gen zu tref­fen. Dazu gehört: 1. das Ein­ho­len von Zweit-Mei­nun­gen und Exper­ti­sen (Ver­brau­cher­zen­tra­len, BaFin) 2. das „Pro­dukt” ver­ste­hen und 3. die Gesell­schaf­ter ein­be­zie­hen, infor­mie­ren und an der Ent­schei­dung mit­wir­ken las­sen. Alles ande­re ist und bleibt fahr­läs­sig – und ist damit im Scha­dens­fall (Total­ver­lust) ein Haf­tungs-Risi­ko für jeden Geschäfts­füh­rer – geschäft­lich und für die pri­va­te Vorsorge.

Wel­che Über­ra­schun­gen mög­lich sind, offen­bar­te zuletzt die Insol­venz des Logis­tik Unter­neh­mens­ver­bun­des P&R Con­tai­ner – das Unter­neh­men warb um Betei­li­gun­gen mit außer­ge­wöhn­lich hoher Ren­di­te. Ins­ge­samt 54.000 Anle­ger betei­lig­ten sich – auch zahl­rei­che Unter­neh­men inves­tier­ten Rück­la­gen. Unter­des­sen wur­de bekannt, dass P&R bereits seit 2007 Con­tai­ner, die gar nicht exis­tier­ten, an Anle­ger verkauften.
Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 40/2018

GmbH-Ver­mö­gen: Vor­sichts­maß­nah­men 10 Jah­re nach der Leh­mann-Plei­te + Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag: Neue Chan­cen im Ver­trags­po­ker (beim Aus­schei­den) + Digi­ta­les: Die neu­en Geschäfts­mo­del­le im Gesund­heits­markt (Health & Well­ness) + Geschäfts­füh­rer pri­vat Vor­sor­ge-Zuschuss als (steu­er­be­güns­tig­ter) Sach­lohn + GmbH-Recht: Regis­ter­ge­richt muss Beur­kun­dung im Aus­land für GmbH-Ein­trä­ge aner­ken­nen + GmbH/Steuern(I): Fra­gen zur (Teil-) Abschaf­fung der Abgel­tungs­steu­er + GmbH/Steuer (II): vGA mit Spät­fol­gen + Geld/Finanzen: Wider­spruch gegen den IHK-Bei­trags­be­scheid lohnt

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Pflichtversicherte Geschäftsführer: Anspruch auf Rente mit 63

Ein Ren­ten­an­spruch des sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen (Fremd-) Geschäfts­füh­rers einer GmbH auf die sog. „Ren­te ab 63” besteht, wenn das gesam­te Unter­neh­men des Arbeit­ge­bers als Basis vor­han­de­ner Beschäf­ti­gun­gen weg­fällt. Das ist der Fall, wenn die GmbH in der Insol­venzv liqui­diert wird oder wenn die Gesell­schaf­ter die GmbH auf­lö­sen (Bun­des­so­zi­al­ge­richt, Urteil v. 28.6.2018, B 5 R 25/17 R).

Der Anspruch auf den vor­zei­ti­gen und unge­kürz­ten Ren­ten­be­zug mit 63 Jah­ren ist gege­ben, wenn der sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Geschäfts­füh­rer eine War­te­zeit von 45 Jah­ren erfüllt hat. Dazu gehö­ren die Jah­re, in denen er sei­ne Bei­trä­ge zur RV ein­ge­zahlt hat, aber aus­nahms­wei­se auch die Jah­re mit Bezug von Arbeits­lo­sen­geld. Und zwar dann, wenn – wie im oben beschrie­be­nen Fall – das Unter­neh­men sei­nes Arbeit­ge­bers „GmbH” als Basis der Beschäf­ti­gung ent­fällt (Geschäfts­auf­ga­be).