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Volkelt-Brief 11/2013

The­men heu­te: Mana­ger-Gehäl­ter – die Fol­gen für GmbH-Geschäfts­füh­rer in klei­ne­ren und mit­tel­stän­di­schen GmbHs + Mit­tel­fris­ti­ge Fol­ge: Noch mehr Gehalts-Kon­trol­len für alle Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten + Grö­ße­re GmbHs: Zurück zu höhe­ren Fest­be­zü­gen + Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung: Auf­zeich­nun­gen mit dem Smart­phone + Recht: Abbe­ru­fung des Geschäfts­füh­rers ist Vor­aus­set­zung für die Zulas­sung zum Arbeits­ge­richt + GmbH-Finan­zen: Neu­es Inter­net-Por­tal für GmbH-Finan­zie­run­gen + GmbH-Ver­trä­ge: Unent­gelt­li­che Rück­ga­be-Ver­pflich­tung für GmbH-Anteil ist nich­tig + BISS 

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Recht: Abberufung des Geschäftsführers ist Voraussetzung für die Zulassung zum Arbeitsgericht

War der Geschäfts­füh­rer vor sei­ner Bestel­lung als Arbeit­neh­mer in der GmbH beschäf­tigt und wur­de nicht expli­zit ein Geschäfts­füh­rer­ver­trag abge­schlos­sen, hat er …

bei einer Kün­di­gung gute Chan­cen, dass sei­ne Sache vor dem Arbeits­ge­richt ver­han­delt wird. Ach­tung: Laut Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) kann er bei einer Kün­di­gung des Anstel­lungs­er­tra­ges wegen Insol­venz nur dann vors Arbeits­ge­richt zie­hen, wenn er tat­säch­lich abbe­ru­fen wur­de. In der Insol­venz bleibt der Geschäfts­füh­rer aber solan­ge im Amt, bis ein ord­nungs­ge­mä­ßer Abbe­ru­fungs­be­schluss durch die Gesell­schaf­ter erfolgt. Unab­hän­gig davon kann der Insol­venz­ver­wal­ten den Dienst­ver­trag kün­di­gen (BAG, Urteil vom 4.2.2013, 10 AZB 78/12).

Für die Pra­xis: In 1. Instanz hat­te das Arbeits­ge­richt Wup­per­tal die Rechts­sa­che an das Land­ge­richt ver­wie­sen. Nach sofor­ti­ger Beschwer­de des Geschäfts­füh­rers hielt das Lan­des­ar­beits­ge­richt das Arbeits­ge­richt doch für zustän­dig. Jetzt hat das BAG in letz­ter Instanz dazu ent­schie­den. Fol­ge für Geschäfts­füh­rer: Das bedeu­tet eine kla­re Schwä­chung sei­ner Rechts­po­si­ti­on in der Insol­venz. Ergeht kein Abbe­ru­fungs­be­schluss hat er selbst dann kei­nen Zugang zum Arbeits­ge­richt, wenn er „ohne“ Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag tätig wurde.

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Müssen Sie als GmbH-Gesellschafter eine verdeckte Gewinnausschüttung der GmbH erstatten?

Fast jede Betriebs­prü­fung einer GmbH endet mit einer Steu­er­nach­for­de­rung. Fol­ge:

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Volkelt-Brief 10/2013

The­men heu­te: Steu­er: Müs­sen Sie als GmbH-Gesell­schaf­ter eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung der GmbH erstat­ten? + „Wesent­li­che Betei­li­gung“: BFH-Urteil klärt Besteue­rungs­pra­xis + Kar­tell-Stra­fen: Immer mehr Bran­chen sind betrof­fen + Zin­sen und Prei­se: Wie Sie als Unter­neh­mer jetzt rich­tig reagie­ren (2) + Recht: Als GmbH-Geschäfts­füh­rer haben Sie die glei­chen Orga­ni­sa­ti­ons­pflich­ten wie ein AG-Vor­stand + Abzo­cker-Initia­ti­ve: Was kommt für deut­sche Fir­men – Was mei­nen Sie? + BISS

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Volkelt-Brief 09/2013

The­men heu­te: So ein­fach ist es, ein erfolg­rei­ches mit­tel­stän­di­sches Unter­neh­men zu kapern – ACHTUNG: Die Dra­ma­tur­gie im Fall „Hess-Keuch­ten” + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Finanz­ge­richt ver­bie­tet wei­te­re Steu­er­ge­stal­tung + GmbH-Finan­zen: Die Zin­sen stei­gen – wie Sie als Unter­neh­mer jetzt rich­tig reagie­ren (I) + Arbeits­recht: Ihr Mit­ar­bei­ter kann nicht ein­fach hin­sch­mei­sen + Aus­zah­lun­gen an die Gesell­schaf­ter: Ver­an­las­sen Sie nie Über­wei­sun­gen auf Zuruf + Per­so­nal­füh­rung: Unfall auf dem Weg zur Rau­cher­pau­se ist nicht ver­si­chert + WKD-Will­kür: Erneu­te Schlap­pe für Inter­net-Pran­ger + BISS 

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So reagieren Sie richtig, wenn die Steuerbehörde Auskunft über Geschäftspartner verlangt

Flat­tert ein offi­zi­el­les Schrei­ben einer Behör­de auf den Schreib­tisch, gehen die meis­ten Bun­des­bür­ger davon aus, dass es sich um einen kor­rek­ten und recht­lich abge­si­cher­ten Vor­gang han­delt. Das ist aber nicht unbe­dingt so. Immer wie­der gibt es Fälle, …

in denen Vor­sicht ange­bracht ist. Bei­spiel: Die Steu­er­fahn­dung ver­langt im Rah­men eines Steu­er­straf­ver­fah­rens Aus­kunft über einen Ihrer Geschäfts­part­ner, z. B. über den Umfang des Geschäfts­vo­lu­mens, über Kon­ten, an die Sie Zah­lun­gen für ihn geleis­tet haben.

Jetzt stopp­ten die Rich­ter des BFH über­eif­ri­ge Fahn­der, die Aus­kunft über die Kon­ten des Geschäfts­füh­rers eines Ver­eins ver­lang­ten. Unter Ver­weis auf ein Straf­ver­fah­ren, obwohl eben die­ses Ver­fah­ren gegen den Geschäfts­füh­rer bereits offi­zi­ell ein­ge­stellt war. Ver­se­hen mit dem Hin­weis: „ zur Aus­kunft ver­pflich­tet, sonst droht Zwangs­geld“. Aber so geht das nicht. Die so erlang­ten Infor­ma­tio­nen dür­fen auch nicht im Steu­er­ver­fah­ren wei­ter ver­wen­det wer­den (BFH, Urteil vom 4.12.2012, VIII R 5/10).

Für die Pra­xis: Will die Steu­er­prü­fung Aus­kunft über einen Ihrer Geschäfts­part­ner oder Kun­den, soll­ten Sie vor­sich­tig sein. Sichern Sie sich ab, bevor Sie Aus­künf­te ertei­len. Nur wenn das Ver­fah­ren noch läuft – also nicht zwi­schen­zeit­lich ein­ge­stellt wur­de – müs­sen Sie ant­wor­ten. Beant­wor­ten Sie nur genau die Sach­ver­hal­te, die ange­fragt wer­den. Am bes­ten sichern Sie sich per Rück­spra­che mit Ihrem Steu­er­be­ra­ter ab.

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Volkelt-Brief 08/2013

The­men heu­te: Vor­sicht, wenn die Steu­er­fahn­dung was etwas über Ihre Geschäfts­kon­tak­te wis­sen will + Mit­ar­beii­ter-Betei­li­gung: So bin­den Sie Ihre Mit­ar­bei­ter an die Fir­ma + ELSTAM- Regis­trie­rung: Auf You­tube gibt es ein Anschau­ungs-Video + Gekün­digt: Sie haben bes­se­re Chan­cen, wenn Sie vor dem Arbeits­ge­richt kla­gen + Bes­ser erst am Fei­er­abend kün­di­gen: Sonst mel­det sich Ihr Mit­ar­bei­ter gleich krank ab + Wie­der Schlap­pe für Inter­net-Pran­ger: So weh­ren Sie sich gegen WKD-Will­kür + BISSder Bundestags-Wahlk®ampf

 

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Clever: So erhöhen Sie den Verkaufspreis für Ihre GmbH-Beteiligung

Wer die GmbH ver­kauft, will einen mög­lichst guten Kauf­preis erzie­len. Je nach Bran­che und Ver­net­zung in der Bran­che ist es oft mög­lich, dem poten­zi­el­len Käu­fer zusätz­lich zum Kauf­preis ein …

nach­ver­trag­li­ches Wett­be­werbs­ver­bot zu „ver­kau­fen“. Je nach Ver­trags­part­ner kom­men hier zwei Gestal­tun­gen in Frage:

  1. Der sol­ven­te und nach­hal­ti­ge Käu­fer: Hier macht es Sinn, die Zah­lung der Karenz­ent­schä­di­gung in monat­li­chen Raten über die Dau­er des Wett­be­werbs­ver­bo­tes zu ver­ein­ba­ren. Vor­teil für den Käu­fer: Wird der Ver­käu­fer wett­be­werb­lich tätig, stellt er ein­fach die Zah­lun­gen ein. Ihr Vor­teil: Sie ent­zer­ren Ihre Einkünfte.
  2. Der unsi­che­re Käu­fer: Hier macht es Sinn, die Karenz­zah­lun­gen für das Wett­be­werbs­ver­bot als Bestand­teil des Kauf­ver­tra­ges zu ver­ein­ba­ren. Vor­teil: Gerät der Käu­fer in wirt­schaft­li­che Schwie­rig­kei­ten, hat das für Sie kei­ne Aus­wir­kun­gen. Der Kauf­preis inkl. Karenz­ent­schä­di­gung ist bezahlt. Kommt es zu Pro­ble­men bei der Zah­lung, kön­nen Sie den gesam­ten Kauf­vor­gang anfech­ten und ggf. rück­gän­gig machen.

Für die Pra­xis: Mög­lich beim Ver­kauf der GmbH ist es auch, dass Sie für die Aus­la­ge­rung einer Pen­si­ons­zu­sa­ge an Sie als Geschäfts­füh­rer einen Auf­schlag auf den Kauf­preis anset­zen. Hier müs­sen Sie die Steu­er­wir­kun­gen prü­fen. Kommt es zur uner­wünsch­ten Auf­lö­sung der Pen­si­ons­rück­la­ge, kann es sein, dass das Finanz­amt eine vGA unter­stellt und Zusatz­steu­ern ver­an­lagt. Beach­ten Sie dazu unse­re Aus­füh­run­gen aus Nr. 37/2012 (vgl. dazu BMF-Schrei­ben vom 14.8.2012, C 2 S 2743/10/1001, mit aus­führ­li­chen Beispielen).

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Volkelt-Brief 07/2013

The­men heu­te: War­um Ihr Bera­ter nicht immer Ihre Inter­es­sen ver­tritt – enga­gie­ren Sie im Zwei­fel einen „Aus­wär­ti­gen” + Inter­es­sant für Sie: GmbH-Ver­kaufs­preis mit oder ohne Karenz­ent­schä­di­gung + Geschäfts­füh­rer einer Toch­ter-GmbH: Sie müs­sen die „Ver­lust­über­nah­me” aktua­li­sie­ren + Fremd-Geschäfts­füh­rer: Sie haben bes­te Chan­cen auf dem Arbeits­markt + Zah­len Sie nie auf die Hand: GmbH-Geschäfts­füh­rer haf­tet für Schwarz­löh­ne + GmbH-Anteil auf Kre­dit gekauft? – dann müs­sen Sie auf­pas­sen + Prü­fen Sie: Ein­la­ge oder Gesell­schaf­ter­dar­le­hen – was steht im „Zweck” + BISS

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Steuererklärungen: Sie dürfen auf keinen Fall „blind” unterschreiben

In den nächs­ten Wochen ist für vie­le GmbH-Geschäfts­füh­rer wie­der Schreib­tisch­ar­beit ange­sagt – der Steu­er­be­ra­ter wird Ihnen die Steu­er­klä­run­gen für das abge­lau­fe­ne Geschäfts­jahr zur Unter­schrift vor­le­gen. Vie­le ver­las­sen sich „blind“ auf ihren Steu­er­be­ra­ter. Das ist zwar verständlich, …