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Volkelt-Brief 04/2020

GmbH: Wenn´s schnel­ler gehen muss … + Dienst­leis­ter-GmbHs: mal mehr, mal weni­ger ver­dientl  Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: KI im Chef­bü­ro + Geschäftsführer/Compliance: Was Sie jetzt ver­an­las­sen müs­sen + Digi­ta­les: Neu­es Por­tal für den pas­sen­den Coach Geschäftsführer/Abberufung: Was tun, wenn die GmbH nicht mehr zahlt? + GmbH/Steuer: Besteue­rung der Pri­vat­fahr­ten mit dem Fir­men-Bike Mit­ar­bei­ter: BMAS berei­tet „lücken­lo­se Erfas­sung der Arbeits­zei­ten” vor Mar­ke­ting: Bewer­tung von Unter­neh­men in Inter­net-Por­ta­len Geschäfts­füh­rer pri­vat: Anspruch auf Zusam­men­ver­an­la­gung nach der Trennung

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Volkelt-Briefe

Dienstleister-GmbHs: Mal mehr, mal weniger verdient

Die BBE-Media hat die neu­es­ten Zah­len zur GmbH-Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung ver­öf­fent­licht (Han­dels­blatt vom 16.12.2019). Abge­fragt wur­den Fest­ge­halt und Tan­tie­me­an­teil. Hier die aktu­el­len Wer­te für Dienst­leis­ter-GmbHs. Auf­fäl­lig: In eini­gen Sek­to­ren gab es Stei­ge­run­gen (Architekten/Ingenieure + 23 %, Finanzen/Versicherungen + 11,5 %). In weni­gen Sek­to­ren sogar Abschlä­ge (Unterhaltung/TV – 6 %, EDV/Software – 5,5 %).

Branche/Sektor … Fest­ge­halt

 

2018/19

Fest­ge­halt

 

2019/20

Anteil

 

Tan­tie­me

Gesamt­ver­gü­tung

 

2019/20

Ver­lag 127.000 EUR 130.000 EUR 44 % 187.000 EUR
Unter­hal­tun­g/TV-Pro­duk­ti­on 132.000 EUR 124.000 EUR  27 % 158.000 EUR
Leasing/Vermietung 137.000 EUR 137.000 EUR  18 % 161.000 EUR
Finanzen/Versicherungen 138.000 EUR 154.000 EUR 17 % 180.000 EUR
EDV/Software 126.000 EUR 119.000 EUR 17 % 139.000 EUR
Unter­neh­mens­be­ra­tung 133.000 EUR 125.000 EUR 20 % 150.000 EUR
Gesund­heits­we­sen 130.000 EUR 131.000 EUR 23 % 161.000 EUR
Reisebüro/Verkehr 127.000 EUR 115.000 EUR 17 % 135.000 EUR
Zeitarbeit/Wachdienste 133.000 EUR 136.000 EUR 12 % 152.000 EUR
Werbung/Medien 119.000 EUR 123.000 EUR 20 % 146.000 EUR
Gastronomie/Hotel 120.000 EUR 121.000 EUR 23 % 149.000 EUR
Telekommunikation/Internet 123.000 EUR 118.000 EUR 19 % 141.000 EUR
Ausbildung/Schulung 116.000 EUR 111.000 EUR 21 % 134.000 EUR
Steuerberater/Wirtschaftsprüfer 117.000 EUR 116.000 EUR 14 % 132.000 EUR
Architekten/Ingenieure 110.000 EUR 136.000 EUR 22 % 166.000 EUR
Spe­di­ti­on 106.000 EUR 108.000 EUR 18 % 127.000 EUR
Rei­ni­gung 104.000 EUR 119.000 EUR 19 % 141.000 EUR
Immo­bi­li­en 102.000 EUR 100.000 EUR 13 % 113.000 EUR
Bau­trä­ger 105.000 EUR 108.000 EUR 15 % 124.000 EUR
Sons­ti­ge Dienstleister 95.000 EUR 112.000 EUR 22 % 137.000 EUR
Umwelttechnik/Entsorgung 100.000 EUR 112.000 EUR 13 % 127.000 EUR

Quel­len: GmbH-Geschäfts­füh­rer Ver­gü­tun­gen 2019, BBE Media, Wer­te gerun­det, eige­ne Berechnungen 

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Volkelt-Brief 03/2020

Ver­trags­ge­stal­tung: Vom Ange­stell­ten zum Geschäfts­füh­rer … und zurück + Hand­wer­ker-GmbHs: Gut ver­dient, viel gear­bei­tet und wenig Per­so­nal  Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Der GmbH-Anteil in der Schei­dung + Geschäftsführer/Compliance: Was Sie jetzt ver­an­las­sen müs­sen + Digi­ta­les: Wie viel kos­tet Sie der Ein­stieg in G5? + Inter­net: Algo­rith­men fin­den jeden Feh­ler + Ter­min­sa­che 27.1.2020: Nut­zen Sie Ihr Wahl­recht im KV-Umla­ge­ver­fah­ren U1 Büro­kra­tie: Neue Hür­den für Immo­bi­li­en-GmbHs + Finanzen/Geld: Neue Ver­gü­tungs­re­geln für AG-Vor­stän­de + GmbH/Recht: Geschäfts­füh­rer-Eig­nung – Regis­ter­ge­richt muss Geschäfts­füh­rer „löschen” + GmbH/Steuern: Steu­er­li­che Aner­ken­nung des Gewinnabführungsvertrages

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Handwerker-GmbHs: Gut verdient, viel gearbeitet und wenig Personal

Die BBE-Unter­neh­mens­be­ra­tung hat die neu­es­ten Zah­len zur GmbH-Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung ver­öf­fent­licht (Han­dels­blatt vom 16.12.2019). Abge­fragt wur­de auch die Gehalts­ent­wick­lung aus dem aktu­el­len Geschäfts­jahr und den sich aus den vor­läu­fi­gen Zah­len zum Jah­res­er­geb­nis erge­ben­den Wer­ten für die Tan­tie­me. Wir haben die Gehalts­ent­wick­lung für die Hand­werks-GmbHs etwas genau­er angeschaut.

Gegen­über dem Geschäfts­jahr 2018 muss­te in eini­gen Seg­men­ten beim Fest­ge­halt mit einem Abschlag gerech­net wer­den (Genuss/Nahrung, Metall, Büro). Im Durch­schnitt wird unter­des­sen im Hand­werk rund ein Fünf­tel (ca. 18 %)  des Gehalts als Erfolgs­be­tei­li­gung aus­ge­zahlt. Ein Grund für die meist nur leicht stei­gen­den Fest­be­zü­ge dürf­te dar­in zu sehen sein, dass in immer mehr Hand­werks-GmbHs Tan­tie­men gezahlt werden.

Wir gehen davon aus, dass sich in der Gehalts­ent­wick­lung auch Struk­tur­ver­än­de­run­gen im Hand­werk abbil­den. Stich­wor­te: zuneh­men­de Kon­zen­tra­ti­on des Mark­tes mit einem Trend zu grö­ße­ren Hand­werks­be­trie­ben in der Rechts­form GmbH mit arbeits­tei­li­ger Geschäfts­füh­rung. Im Seg­ment „Bau­en” (das betrifft 6 der hier auf­ge­führ­ten 13 Gewer­ke) waren die meis­ten Betrie­be auch in die­sem Jahr bis zum Anschlag aus­ge­las­tet. Den dicks­ten Zuschlag gab es in den Seg­men­ten Elek­tro­in­stal­la­ti­on (+ 10%), im Tief- und Stra­ßen­bau (+ 7 %) und in den Gesund­heits­be­ru­fen (+ 4,5 %).

Gewerk … Fest­ge­halt

2018/19

Fest­ge­halt

2019/20

Anteil

Tan­tie­me

Gesamt­ver­gü­tung

inkl. Tan­tie­me 2019/20

Gesund­heit 131.000 EUR 137.000 EUR 13 % 155.000 EUR
Nahrung/Genuss 122.000 EUR 118.000 EUR  16 % 133.000 EUR
Elek­tro­in­stal­la­ti­on 112.000 EUR 124.000 EUR  26 % 156.000 EUR
Metall/Maschinen 116.000 EUR 111.000 EUR 14 % 127.000 EUR
Stra­ßen-/Tief­bau 112.000 EUR 120.000 EUR 22 % 147.000 EUR
Dru­cke­rei 114.000 EUR 115.000 EUR 16 %  133.000 EUR
Bau­un­ter­neh­men 101.000 EUR 109.000 EUR 20 % 131.000 EUR
Bau­ne­ben­ge­wer­be 99.000 EUR 99.000 EUR 22 % 120.000 EUR
Dach­de­cker 99.000 EUR 103.000 EUR 19 % 123.000 EUR
Büro­elek­tro­nik 106.000 EUR 100.000 EUR 10 % 110.000 EUR
Heizung/Sanitär/Klima 96.000 EUR 101.000 EUR 16 % 117.000 EUR
Den­tal­la­bor 93.000 EUR 98.000 EUR 20 % 118.000 EUR
Tischler/Ladenbau 93.000 EUR 104.000 EUR 17 % 122.000 EUR

Quel­le: BBE Media Geschäfts­füh­rer Gehäl­ter 2019/2020

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Volkelt-Brief 02/2020

Der Fall „Belu­ga”: Immer mehr Haft­stra­fen gegen ver­ant­wort­li­che Geschäfts­füh­rer Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Die neu­en offi­zi­el­len Ver­gleichs­zah­len + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Steu­ern rauf, Steu­ern run­ter + Geschäftsführer/Compliance: Was Sie jetzt ver­an­las­sen müs­sen + Digi­ta­les: Das Dach der Zukunft Inter­net-Auf­tritt: Machen Sie die Web­sites Ihrer GmbH abmahn­fest + Büro­kra­tie: Exper­ten für eine neue Steu­er­po­li­tik Mit­ar­bei­ter: Mehr Zeit für die Kün­di­gungs­schutz­kla­ge + Geschäfts­füh­rer unter­wegs: Kei­ne vor­schnel­le Fahr­ten­buch­auf­la­ge + GF-Haf­tung: Untreue-Vor­wurf muss kon­kret belegt sein

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Geschützt: Geschäftsführer-Gehalt: Die neuen offiziellen Vergleichszahlen

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Volkelt-Brief 01/2020

Soli­da­ri­täts­zu­schlag

Nach­fol­ge-Pla­nung: Jetzt gibt es neue Mög­lich­kei­ten Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Die bes­ten Argu­men­te für eine Erhö­hung Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Die Sache mit dem Soli + Digi­ta­les: Vor-Ort direkt in die Zen­tra­le Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten Janu­ar 2020 + Neu­er BMF-Erlass: Bilan­zi­el­le Erfas­sung der Pen­si­ons­rück­stel­lung + Offen­le­gung des Jah­res­ab­schlus­ses 2018 + Finan­zen: Dar­le­hen an die GmbH  ist kei­ne gewerb­li­che Tätig­keit + Mit­ar­bei­ter: Arbeit­neh­mer dür­fen Verstöße/Mängel anzei­gen +

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Geschäftsführer-Gehalt: Die besten Argumente für die nächste Erhöhung

Wol­len Sie als Fremd-Geschäfts­füh­rer ein höhe­res Gehalt durch­set­zen, müs­sen Sie die Gesell­schaf­ter davon über­zeu­gen – dazu gehö­ren gute Argu­men­te und etwas Ver­hand­lungs­ge­schick. Ob als Fremd‑, Min­der­heits- oder Mehr­heits-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer: Die (arbeit­ge­ben­den) Gesell­schaf­ter sind genau so schwer von einer ange­mes­se­nen Gehalts­er­hö­hung zu über­zeu­gen wie das Finanz­amt. Hier zäh­len nur gute Argu­men­te und wirt­schaft­li­che Fak­ten. Hier eini­ge gute Argu­men­te für mehr Gehalt.

Wann ist der rich­ti­ge Zeit­punkt für eine Gehaltsforderung?

  • In der Regel ist das der Zeit­punkt des Beschlus­ses über die Fest­stel­lung des Jahresabschlusses/Gewinnverwendung und über die Ent­las­tung des Geschäftsführers.
  • Bei gro­ßen und mitt­le­ren GmbHs ist das spä­tes­tens 3 Mona­te nach Ablauf des Geschäfts­jah­res, in der klei­nen GmbH spä­tes­tens 6 Mona­te nach Ablauf des­Ge­schäfts­jah­res. Ach­tung: Der Beschluss zur Gehalts­er­hö­hung muss (soll­te) als TOP in der Ein­la­dung zur Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung ange­kün­digt wer­den (TOP: Gehalt des/der Geschäftsführer).

Ab wel­chem Zeit­punkt soll die Erhö­hung gezahlt werden?

  • Für den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer ab dem ……………… zum Beginn des fol­gen­den Geschäfts­jah­res, damit das Vor­aus-Gebot und damit die steu­er­li­che Aner­ken­nung für das gesam­te Geschäfts­jahr sicher­ge­stellt ist.
  • Für den Fremd-Geschäfts­füh­rer zum .….….….……………ab dem nächs­ten Quar­tal, weil damit der Erfolg des letz­ten Geschäfts­jah­res zeit­nah gewür­digt wird.

Um wie viel und um wel­che zusätz­li­chen  Leis­tun­gen soll das Gehalt erhöht wer­den? Kon­kre­ti­sie­ren Sie Ihre Ansprü­che: Z. B. beim Fest­ge­halt um 3 % …

  • weil der Lebens­hal­tungs­in­dex um 3 % gestie­gen ist,
  • weil in der Bran­che 3 % mehr ver­dient wurde,
  • weil ein Wachs­tum um 3 % erzielt wurde,
  • weil der Ertrag um 3 % gestei­gert wurde,
  • weil die Mit­ar­bei­ter 3 % mehr Lohn beziehen,
  • weil Ihnen ein sol­ches Kon­kur­renz­an­ge­bot vorliegt.
  • Zusätz­lich: Urlaubs­geld, Weih­nachts­geld (weil sta­tus­üb­lich, weil Sie nur aus­nahms­wei­se in der Pro­be­zeit dar­auf ver­zich­tet haben, weil die­se Leis­tun­gen im Betrieb an alle Mit­ar­bei­ter gezahlt werden).
  • Zusätz­lich: Pri­va­te Ren­te/Ries­ter-Ren­te (weil die gesetz­li­che Alters­vor­sor­ge nichts bringt).
  • Zusätz­lich: der Anspruch auf eine betrieb­li­che Pen­si­ons­zu­sa­ge, sofern bis­her noch kein Anspruch besteht bzw. eine Auf­sto­ckung der bestehen­den Pensionszusage.
  • Zusätz­lich: Sons­ti­ge neue Leis­tun­gen (Vor­sor­ge-Check, Han­dy­nut­zung, neu­er Fir­men­wa­gen – Vor­bild „E‑Car”).

Wei­te­re „gute“ Argu­men­te gibt es für   eine Gehaltserhöhung?

  • weil dies … anders als im letz­ten Jahr ist (Lebens­hal­tungs­kos­ten­in­dex, neue Auf­ga­ben, mehr Arbeits­zeit, mehr Per­so­nal­ver­ant­wor­tung, höhe­re Fluk­tua­ti­on, mehr Ertrag, mehr Umsatz, mehr Wachs­tum, Koope­ra­tio­nen, neue Produkte),
  • weil die­se Auf­ga­ben neu hin­zu­ge­kom­men sind (Con­trol­ling, regel­mä­ßi­ge Per­so­nal­ge­sprä­che,  Erwei­te­rung des Planungshorizontes),
  • weil wir unter­des­sen 200 vie­le Mit­ar­bei­ter haben,
  • weil der Geschäfts­füh­rer 50 Tage jähr­lich auf Geschäfts­rei­se war oder
  • weil .….….

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Volkelt-Brief 49/2019

PR in eige­ner Sache: Pfle­gen Sie Ihren per­sön­li­chen Medi­en­spie­gel Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Ein gutes Geschäfts­jahr – mode­ra­ter Ver­dienst + Geschäfts­füh­rer-Perspek­ti­ve: Alle Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten sind gleich – zumin­dest auf dem Papier + Geschäftsführer/Compliance: Was Sie jetzt ver­an­las­sen müs­sen + Digita­les: Rein in die Nischen + GmbH/Steuer: FA darf bei feh­ler­haf­ter elek­tro­ni­scher Kas­se Umsät­ze schät­zen + Pro­spekt­haf­tung: Infor­ma­tio­nen über die Ver­flech­tung von Gesell­schaf­ten, Gesell­schaf­tern und Geschäfts­füh­rern + GmbH/Recht: Pflich­ten nach Umwand­lung einer GmbH in eine AG GmbH-Fir­men­wa­gen: OLG Schles­wig-Hol­stein bestä­tigt Rücknahmeverpflichtung

PR in eige­ner Sache: Pfle­gen Sie Ihren per­sön­li­chen Medi­en­spie­gel Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Ein gutes Geschäfts­jahr – mode­ra­ter Ver­dienst + Geschäfts­füh­rer-Perspek­ti­ve: Alle Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten sind gleich – zumin­dest auf dem Papier + Geschäftsführer/Compliance: Was Sie jetzt ver­an­las­sen müs­sen + Digita­les: Rein in die Nischen + GmbH/Steuer: FA darf bei feh­ler­haf­ter elek­tro­ni­scher Kas­se Umsät­ze schät­zen + Pro­spekt­haf­tung: Infor­ma­tio­nen über die Ver­flech­tung von Gesell­schaf­ten, Gesell­schaf­tern und Geschäfts­füh­rern + GmbH/Recht: Pflich­ten nach Umwand­lung einer GmbH in eine AG GmbH-Fir­men­wa­gen: OLG Schles­wig-Hol­stein bestä­tigt Rücknahmeverpflichtung

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Geschäftsführer-Gehalt: Ein gutes Geschäftsjahr – moderater Verdienst

Laut BBE-Media-Stu­die 2019 haben GmbH-Geschäfts­füh­rer auch im abge­lau­fe­nen Geschäfts­jahr wie­der gut bis sehr gut ver­dient. Das Gehalt des „durch­schnitt­li­chen” GmbH-Geschäfts­füh­rers sta­gniert auf hohem Niveau bei rund 171.000 € Jah­res­ge­samt­ver­dienst. Die guten Erträ­ge und Umsät­ze führ­ten dazu, dass die erfolgs­ab­hän­gig gezahl­ten Tan­tie­men in vol­ler Höhe fäl­lig wur­den. Die von der BBE-Media ver­öf­fent­lich­ten Ver­gleichs­zah­len für Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter sind aber nicht nur wich­tig zur Beur­tei­lung der eige­nen Ver­gü­tungs­si­tua­ti­on. Sol­che Ver­gleichs­zah­len wer­den auch zur Beur­tei­lung der steu­er­li­chen Ange­mes­sen­heit des Gehalts des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers her­an­ge­zo­gen. Für 2018/19 ermit­tel­ten die Ana­lys­ten der Gehalts-Stu­die bei leicht zurück­ge­hen­der Auf­trags- und Ertrags­la­ge Zurückhaltung:

  • die meis­ten Geschäfts­füh­rer gönn­ten sich im Ver­gleich zu zum Vor­jahr nur unwe­sent­li­che Gehaltserhöhungen.
  • Zusatz­ge­halt gab es über­wie­gend auf­grund der guten GmbH-Zah­len, wenn der Geschäfts­füh­rer einen ver­trag­li­chen Anspruch auf Tan­tie­me hat und die guten Zah­len jetzt für ihn sprechen.
  • schlecht ver­dient wird im Kfz-Han­del – die Ver­un­si­che­rung der Bran­che wir.
  • Die star­ke Nach­fra­ge nach Immo­bi­li­en wirkt auf die Gehäl­ter im Hand­werk. Davon pro­fi­tier­ten auch die Chefs von Hand­werks-GmbHs (vgl. dazu Nr. 48/2019).

Die Mehr­zahl der Geschäfts­füh­rer, die sich an der Stu­die betei­ligt haben, hat­te in den ver­gan­ge­nen Jah­ren bereits den Betriebs­prü­fer in der GmbH. Dabei spielt regel­mä­ßig das The­ma Geschäfts­füh­rer-Gehalt eine wich­ti­ge Rol­le. Hier wird vom Betriebs­prü­fer per Sche­ma nach­ge­rech­net, ob das Gehalt des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers „ange­mes­sen“ ist. Bei jeder zwei­ten die­ser Betriebs­prü­fun­gen wur­de die Gehalts­hö­he bean­stan­det. Auch in 2020 wird es wie­der bei Betriebs­prü­fun­gen in vie­len GmbHs zu Bean­stan­dun­gen in Sachen Geschäfts­füh­rer-Gehalt kommen.

Gegen die damit ver­bun­de­ne Zusatz­be­steue­rung kön­nen sich Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer absi­chern. Hier­in liegt u. a. der Nut­zen der Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tungs­stu­di­en. So ist es Pra­xis der Finanz­ge­rich­te, sich bei der Ein­schät­zung der „ange­mes­se­nen“ Gehalts­hö­he an den Ver­gleichs­zah­len aner­kann­ter Ver­gü­tungs­stu­di­en zu ori­en­tie­ren. Eine ers­te Ein­schät­zung, ob Sie als Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer beim Gehalt in der „Band­brei­te“ lie­gen, kön­nen Sie anhand der unten dar­ge­stell­ten gro­ben Durch­schnitts­wer­te vor­neh­men. Lie­gen hier deut­li­che Abwei­chun­gen nach oben vor und gab es in den letz­ten Jah­ren kei­ne Betriebs­prü­fung, in der das Geschäfts­füh­rer-Gehalt bereits über­prüft wur­de, soll­ten Sie das Gehalt im Hin­blick auf Höhe und Zusam­men­set­zung zusam­men mit dem Steu­er­be­ra­ter überprüfen.

Wirt­schafts­sek­tor

Jah­res­ver­dienst 2017/18

Jah­res­ver­dienst 2018/19

Dienst­leis­tung

143.000 EUR

145.000 EUR

Hand­werk

124.000 EUR

130.000 EUR

Ein­zel­han­del

135.000 EUR

136.000 EUR

Groß­han­del

155.000 EUR

162.000 EUR

Indus­trie

155.000 EUR

191.000 EUR

Quelle: BBE Media, GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2019, eigene Recherchen, Werte gerundet auf TSD EUR