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Volkelt-Brief 17/2019

Geschäfts­füh­rer-Job: 10 Stun­den und immer für die GmbH unter­wegs + GmbH-Ver­kauf: Die neu­en Gesell­schaf­ter kön­nen Sie (raus) mob­ben  Digi­ta­les: So schrei­ben sich die neu­en Erfolgs­ge­schich­ten (II+ Form­sa­che: Gerichts­fest Pro­tol­lie­ren – Beschlüs­se, Ziel­ver­ein­ba­run­gen BAG aktu­ell: Fremd-Geschäfts­füh­rer ist kein Arbeit­neh­mer Steuer/GmbH – pri­vat: FG Müns­ter bie­tet Steu­er-Pod­cast Mit­ar­bei­ter: Min­dest­lohn gilt auch für aus­län­di­sche Spe­di­tio­nen Internet/Soziale medi­en: „Tag­gen” mit Ver­wei­sen ist Werbung

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Mitarbeiter: Mindestlohn gilt auch für ausländische Speditionen

Eine pol­ni­sche Spe­di­ti­on ließ gericht­lich prü­fen, inwie­weit sie die Arbeits­zei­ten für die in Deutsch­land ein­ge­setz­ten Fah­rer für die Behör­den bereit­stel­len muss. Dazu das Gericht: „Die Spe­di­ti­on unter­liegt den Doku­men­ta­ti­ons- und Bereit­hal­tungs­pflich­ten, denn das Min­dest­lohn­ge­setz fin­det auf sie Anwen­dung, obwohl sie in Polen ansäs­sig und auf die mit ihren Fah­rern geschlos­se­nen Arbeits­ver­trä­ge grund­sätz­lich pol­ni­sches Recht anwend­bar ist” (FG Ber­lin-Bran­den­burg, Urteil v. 16.1.2019, 1 K 1161/17).

Nach Auf­fas­sung des Gerichts ist nicht ent­schei­dend, wo der Arbeit­ge­ber sei­nen Fir­men­sitz hat bzw. nach wel­chen Regeln ein Arbeits­ver­trag abge­schlos­sen wur­de. Viel­mehr kommt es ein­zig dar­auf an, wo die Beschäf­ti­gung erbracht wird. Und die wird – ob Trans­port- oder Tran­sit­leis­tung – eben in Deutsch­land erbracht. Damit gel­ten die Vor­schrif­ten für den deut­schen Min­dest­lohn und die damit ver­bun­de­nen Neben­pflich­ten. Revi­si­on ist zugelassen.

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Volkelt-Brief 32/2017

Geschäftspartnerschaften/Kooperationen: Draht­seil­akt zwi­schen Gesetz und Kar­tell + Nach­fol­ge: Auch der Bei­rat braucht Rund­um-Erneue­rung + Geschäfts­füh­rer-Com­pli­ance: Wie Anwäl­te gegen Unter­neh­men Front machen + Füh­rungs­stil: Iro­nie und ande­re unge­eig­ne­te Stil­mit­tel + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Rech­nen bei der PKV lohnt nicht mehr

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

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Geschäftsführer privat – rechnen bei der PKV lohnt nicht mehr

Kran­ken­be­hand­lungs­kos­ten, die Sie aus eige­ner Tasche zah­len, um in den Genuss der Bei­trags­rück­erstat­tung zu gelan­gen, sind weder Son­der­aus­ga­ben noch eine außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung (FG Ber­lin-Bran­den­burg, Urteil v. 19.4.2017, 11 K 11327/16).

Das gilt laut Finanz­ge­richt auch dann, wenn die selbst getra­ge­nen Kran­ken­be­hand­lungs­kos­ten die Bei­trags­rück­erstat­tung über­stei­gen. Rech­nen lohnt dem­nach nicht mehr. Nach meh­re­ren Urtei­len in der Sache, müs­sen Sie davon aus­ge­hen, dass die Finanz­be­hör­den sich in ver­gleich­ba­ren Fäl­len kon­se­quent durch­set­zen (vgl. zuletzt Nr. 9/2015).

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Volkelt-Brief 17/2015

Volkelt-NLIntui­ti­on: Stimmt die Che­mie mit den Gesell­schaf­tern noch? – Wie Sie ein Gespür dafür bekom­men + Büro­kra­tie-Abbau: Der Min­dest­lohn ist nur ein (klei­ner) Bau­stein + Res­sort-Geschäfts­füh­rer: Pas­sen die Auf­ga­ben und Qua­li­fi­ka­tio­nen noch? + Neu­es Urteil: Geschäfts­füh­rer kön­nen Lauf­bahn-Ende fle­xi­bler pla­nen + Steu­er: Unter­neh­mens­ver­trag darf nicht nur auf dem Papier ste­hen + Betriebs­prü­fung: Finanz­amts-siche­re Kas­sen­sys­te­me kom­men +  BISS

 

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Neues Urteil: Als Geschäftsführer können SIE IHR Laufbahn-Ende flexibler planen

Vie­le Geschäfts­füh­rer haben zur Alters­si­che­rung eine Pen­si­ons­zu­sa­ge mit der GmbH ver­ein­bart. Pro­blem bis­her: Wer­den nicht alle steu­er­li­chen Vor­aus­set­zun­gen ein­ge­hal­ten, dro­hen bei einer Betriebs­prü­fung saf­ti­ge Nach­zah­lun­gen. Z. B., wenn eine sog. Über­ver­sor­gung vor­liegt. Das ist nach Auf­fas­sung der Finanz­be­hör­den immer dann der Fall, wenn der Geschäfts­füh­rer nach dem Aus­schei­den mehr als 75 % sei­nes letz­ten Brut­to­ver­diens­tes aus sei­ner Alters­ver­sor­gung erhält. So monie­ren die Finanz­äm­ter, wenn die Pen­si­ons­zu­sa­ge auf 75% des letz­ten Aktiv­be­zugs ver­ein­bart wird, für den Geschäfts­füh­rer aber zusätz­lich eine Direkt­ver­si­che­rung von der GmbH gezahlt wird. Kam es zu einer Betriebs­prü­fung, dann muss­te die über­höh­te Pen­si­ons­rück­stel­lung auf­ge­löst wer­den und dem Papier-Gewinn der GmbH zugeschlagen. 

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Volkelt-Brief 31/2014

The­men heu­te: Arbeit­ge­ber-Beur­tei­lun­gen: So ver­bes­sern Sie Ihr Rating +  Geschäfts­füh­rer-Tan­tie­me: FG Köln bremst Steu­er­prü­fer aus Ein­per­so­nen-GmbH: Kei­ne Regis­trie­rung gegen die Kichen­steu­er + Com­pli­ance: Höhe­re Buß­gel­der statt Unter­neh­mens­straf­recht + IHK-Pflicht­bei­trag: Kei­ne Chan­ce gegen den Gerichts­voll­zie­her + Fir­men­wa­gen: Weni­ger Lohn­steu­er für Lea­sing-Son­der­zah­lung + Haf­tung: Geschäfts­füh­rer haf­tet nicht für Wett­be­werbs­ver­stö­ße der GmbH + GmbH-Finan­zen: Neue EU-För­der­mit­tel für klei­ne­re Unter­neh­men + BISS

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Finanzamt: Vorsicht bei Umsatz-Tantieme für den Geschäftsführer

Führt die mit dem (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rer ver­ein­bar­te Umsatz-Tan­tie­me nicht zur sys­te­ma­ti­schen Absau­gung des GmbH-Gewinns, darf das Finanz­amt die­se Zah­lung nicht als ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung (vGA) nach­träg­lich ver­steu­ern (FG Ber­lin-Bran­den­burg, Urteil vom 8.4.2014, 6 K 6216/12). Was tun? 

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Volkelt-Brief 30/2014

The­men heu­te:  Wurst­kar­tell: Was Sie als Geschäfts­füh­rer einer klei­ne­ren GmbH beach­ten müs­sen + GmbH-Recht: Toch­ter­grün­dun­gen wer­den ein­fa­cher + Som­mer­pau­se: Wie Chefs am bes­ten auf­tan­ken + GmbH-Finan­zen: So nut­zen Sie die Nied­rig­zins-Pha­se + Finanz­amt: Vor­sicht bei Umsatz-Tan­tie­me für den Geschäfts­füh­rer + Steu­er: Nach­träg­li­che Ände­rung des Kauf­prei­ses für den GmbH-Anteil + Arbeits­recht: Leih­ar­bei­ter zäh­len nicht bei der Mit­be­stim­mung + BISS

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Neue GmbH-Adresse: Fiskus legt bei den Umzugskosten drauf

Ob Gewer­be­steu­er, Immo­bi­li­en­prei­se oder als zusätz­li­che Inves­ti­ti­on aus dem Pri­vat­ver­mö­gen: Es gibt …