Führt die mit dem (Gesellschafter-) Geschäftsführer vereinbarte Umsatz-Tantieme nicht zur systematischen Absaugung des GmbH-Gewinns, darf das Finanzamt diese Zahlung nicht als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nachträglich versteuern (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8.4.2014, 6 K 6216/12). Was tun?