Die CSU verlangt Änderungen am vorgelegten Gesetzentwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Danach wird es noch Korrekturen beim Bewertungsverfahren für Firmenvermögen geben. Nach Hochrechnungen wird so der Vermögenswert um rund 30 % nach unten gerechnet. Zusätzlich soll es eine Investitionsklausel geben, wonach im Todesfall das steuerpflichtige Unternehmenserbe steuerfrei bleibt, wenn es ins Unternehmen investiert wird. …
Schlagwort: Erbschaftsteuer
Volkelt-Brief 04/2016
Mittelstandspolitik Fehlanzeige: Wir haben ein paar Ideen und zeigen, wo es lang gehen kann + Steuern 4.0: Warten auf die neue Erbschaftsteuer + Abberufung des Geschäftsführers: Vorwürfe alleine genügen nicht + Netzwerken: Nehmen Sie Ihre Geschäftspartner in die Pflicht + Gehaltsverzicht: Finanzämter kassieren bei der Geschäftsführer-Altersversorgung + GmbH-Recht: Insolvenzantragspflicht gilt für den Geschäftsführer einer Limited + Teldafax-Geschäftsführer kommen mit einem blauen Auge davon + Gestaltung: Geschäftsführer kann sich nicht selbst verleihen + BISS …
Volkelt-Brief 39/2015
IAA-Hype oder VW-Desaster: Wie halten Sie es mit dem Firmenwagen? + Erbschaftsteuer: Ab 26 Mio. Firmenwert hilf nur ein Zusatz-Gutachten + Mitarbeiter-Suche: Bewerber honorieren gute Ideen + Konzern: Steuervermeidung und Gewinnverlagerung vor dem Aus + ACHTUNG: Mehr Gehalt gefährdet Pensionszusage + Steueranmeldungen: Berichtigung wird unkomplizierter + Außendienstler: Arbeitszeiten müssen neu geregelt werden + BISS …
Unterdessen hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den ersten Entwurf für die neue Erbschaftsteuer für Unternehmen vorgelegt. Nach dem Gesetzesfahrplan soll die Vorlage ab heute im Bundestag beraten und anschließend verabschiedet werden. Änderungsvorschläge des Steuerberaterverbandes, der Wirtschaftsprüfer und einiger Wirtschaftsverbände wurden bislang nicht und nur unzureichend berücksichtigt und haben keine grundsätzlichen Änderungen gebracht. …
Volkelt-Brief 29/2015
Nachfolge: Wie Sie Ihre GmbH „klein” rechnen + Mindestlohn: Haftung für Drittfirmen gestrichen – Entsende-Haftung bleibt + TÜV/Silikon: Was ist eine Zertifizierung noch wert? + Erbschaftsteuer: Keine Rückwirkung – schnelles Handeln kann noch lohnen + GmbH-Finanzen: Im 4. Quartal wird das Geld wieder teurer + Verfahrensrecht: Gewinn-Hinzuschätzungen können Sie gerichtlich prüfen + GmbH-Steuern: Finanzamt darf nicht Manipulieren + BISS …
„Bedürfnisprüfung“ wird zum Zauberwort für die zukünftige Erbschaftsteuer. Im Klartext: Ab einem Firmenvermögen von 26 Mio. EUR prüft der Fiskus, ob das Privatvermögen bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer einbezogen wird. Sind im Gesellschaftsvertrag der GmbH Verfügungsbeschränkungen vereinbart, wird eine solche Bedürfnisprüfung erst ab einem Vermögen von 52 Mio. EUR zur Regel. Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit einem Vermögen zwischen 26 und 52 Mio. EUR sind gefordert: Sie müss(t)en die freie Veräußerlichkeit der GmbH-Anteile einschränken. Etwa in der Form, dass eine Übertragung nur noch an Familienangehörige im Sinne des § 15 Abs. 1 AO möglich ist. …
Der Kabinetts-Entwurf zur neuen Erbschaftsteuer-Regelung für Unternehmen bzw. Betriebsvermögen ist beschlossen („Gesetz zur Anpassung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“). Damit ist das Gesetzgebungsverfahren eröffnet. Derweil eilt es: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Neuregelung bis zum 30.6.2016 eingefordert. Interessant: Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf enthält keine Regelung zur Rückwirkung. Im Klartext heißt das: Alle bis zu einer Neuregelung vererbten oder verschenkten Unternehmen und Beteiligungen können noch nach dem derzeit geltenden Recht übertragen werden. …
Volkelt-Brief 10/2015
Unternehmens-Erbe: Verschonungsregel nur noch für 5‑Mann/Frau-Betriebe? + NEU: GmbH-Gesellschafter darf keine Kunden mitnehmen + GmbH-Größenklassen: Was tun, wenn die Prüfungspflicht entfällt? + GmbH & Co. KG: Neue Möglichkeiten mit dem Sonderbetriebsvermögen + Steuer-TIPP: So sparen Sie Gewerbesteuer + GmbH-Senior: So nutzen Sie das neue Arbeitszimmer-Urteil + GmbH-Homepage: Fotos von Mitarbeitern geht nur mit Zustimmung + GmbH-Gewinnverteilung: Je später ums so günstiger + BISS …
Volkelt-Brief 6/2015
Geschäftsmodell 2015: Wie fit ist Ihre Firma? – machen Sie den Test + Gestaltungsmissbrauch: Cash-GmbHs müssen in die Nachprüfung + GmbH-Finanzen 2015: Mehr Geld für Mittelstandsanleihen + Mindestlohn: Müssen Sie für die Lohnlücke auch noch Lohnsteuer zahlen? + Lohnsteuer: 110-EUR-Lohnsteuer-Freigrenze wird Freibetrag + Gewusst wie: Hilfe für Russland- und Ukraine-geschädigte Unternehmen + Schlechte Karten: Diebstahl der Buchhaltungsunterlagen + BISS …
Dipl. Vw. Lothar Volkelt, Herausgeber der Volkelt-Briefe
Nach dem Erbschaftsteuer-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) stellt sich für viele Unternehmens-Erben und Nachfolger die Frage, ob bereits abgeschlossene Übertragungen von Unternehmen (Anteilen) nach einer Gesetzesänderung mit Rückwirkung nachträglich stärker besteuert werden können (vgl. Nr. 3/2105). Nach bisheriger Praxis der Finanzverwaltung …