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Volkelt-Briefe

Clever: So checken Sie Geschäftspartner aus Europa

Als Geschäfts­füh­rer sind Sie ange­hal­ten, Geschäf­te mit neu­en Geschäfts­part­nern nur dann auf­zu­neh­men, wenn sicher gestellt ist, dass es sich um seriö­se und zah­lungs­fä­hi­ge Kun­den oder Zulie­fe­rer han­delt. Dazu gehört eine Boni­täts­prü­fung, aber auch die Beschaf­fung zusätz­li­cher Infor­ma­tio­nen über zukünf­ti­ge Geschäfts­part­ner. Unter­des­sen ermög­licht der Bun­des­an­zei­ger einen direk­ten Zugriff auf das euro­päi­sche Unter­neh­mens­re­gis­ter. Damit kön­nen Sie sämt­li­che Regis­ter-Infor­ma­tio­nen über euro­päi­sche Fir­men abrufen.

Ver­an­las­sen Sie, dass sich die ent­spre­chen­den Abteilungen/Funktionen (Ver­trieb, Mar­ke­ting, Kun­den­ser­vice) neben der übli­chen Boni­täts­prü­fung zu neu­en Geschäfts­part­nern die­se zusätz­li­chen Infor­ma­tio­nen via > https://ebr.bundesanzeiger-datenservice.de beschaf­fen. Das erhöht die Entscheidungs-Sicherheit.

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Volkelt-Briefe

Achtung: Firmeneintrags-Abzocke wird immer dreister

Eines muss man der Bran­che für „Fir­men­ein­trä­ge“ las­sen: Sie ist krea­tiv und schnell. Kaum hat ein Gericht eine bestimm­te For­mu­lie­rung oder ein bestimm­tes For­mu­lar bean­stan­det oder ver­bo­ten, hat sich die Krea­tiv-Abtei­lung schon wie­der etwas neu­es ein­fal­len las­sen. Zur­zeit sind das Absen­der wie das Deut­sche Bran­chen­re­gis­ter, die das Inter­net-Por­tal www.Deutsches-Branchenregister.com betreibt, oder das Deut­sche Gewer­be­ver­zeich­nis (www.Gewerbeverzeichnis-Deutschland.de). Über­sieht der Unter­zeich­ner das Klein­ge­druck­te und zahlt er anschlie­ßend nicht oder ver­zö­gert, gibt es kein Par­don. Da wer­den zusätz­li­che Gerichts- und Anwalts­kos­ten ange­droht, SEPA-Zahl­­schei­ne mit­ge­lie­fert, Mahn­be­schei­de ange­kün­digt oder die Kopie des Antrags auf Erlass eines Mahn­be­scheids an das zustän­di­ge Gericht gleich mit­ge­schickt. Mit allen Tricks der Psy­cho­lo­gie wird hier Druck aufgebaut. … 

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Volkelt-Briefe

Als Geschäftsführer einer Tochter-GmbH müssen Sie die Jahresabschluss-Veröffentlichung prüfen

Ver­mehrt fra­gen Kol­le­gen an, die die Geschäf­te einer Toch­ter­ge­sell­schaft oder einer GmbH im Unter­neh­mens­ver­bund füh­ren: „Muss ich den Jah­res­ab­schluss selbst ver­öf­fent­li­chen oder ist das Sache der Zen­tra­le?“. Die Rechts­la­ge:

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 06/2013

The­men heu­te: Geschäfts­füh­rer von Toch­ter-GmbHs müs­sen Jah­res­ab­schluss-Ver­öf­fent­li­chung prü­fen + Steu­er­erklä­run­gen: Geschäfts­füh­rer darf auf kei­nen Fall blind unter­schrei­ben + Vor­sicht mit der KSV: Ren­ten­ver­si­che­rung will ab 2014 lücken­los prü­fen + CDU-Offen­si­ve: Lohn­un­ter­gren­zen schaf­fen voll­ende­te Tat­sa­chen + Vor­sicht: Leih­ar­bei­ter zäh­len mit beim Kün­di­gungs­schutz + Ein­kom­men­steu­er: Pri­va­te Tele­fon­kos­ten auf Dienst­rei­sen sind Wer­bungs­kos­ten + Haf­tung: Kei­ne Steu­er­be­ra­ter-Haf­tung bei unter­las­se­ner Risi­ko­war­nung + BISS .… 

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BISS - DIE Wirtschafts-Satire

Handelsblättchen

Als Wirt­schafts-Fach­in­for­ma­ti­ons-Dienst müs­sen wir von Berufs wegen viel lesen. Das fängt an beim Bun­des­ge­setz­blatt bis quer durch DER BETRIEB, die Neue Juris­ti­sche Wochen­schrift bis hin zur GmbH-Rund­schau. Nicht regel­mä­ßig gele­sen haben wir die Frank­fur­ter Rund­schau und selbst die Osna­brü­cker Nach­rich­ten, die gele­gent­lich so was von gut über zum Bei­spiel Dirk Nie­bel unter­rich­tet ist, oder die Saar­brü­cker Zei­tung sind für unse­re Redak­teu­re kein Muss. Mit etwas Weh­mut lesen wir der­zeit die letz­ten Aus­ga­ben der Finan­cial Times Deutsch­land. Zuge­ge­ben, an das zart rosa-brau­ne Papier muss­ten wir uns erst gewöh­nen. Und jetzt bleibt uns nur noch das Han­dels­blatt als täg­li­che Quel­le der Aktua­li­tät. Wie lan­ge noch? Letz­ten Don­ners­tag waren es 56 Sei­ten, die unser Pres­se­schau-Frit­ze durch­ar­bei­ten muss­te. Anfang der Woche wur­den wir stut­zig, weil der Kol­le­ge, der sonst immer als letz­ter zum Mit­tag­essen in die Kan­ti­ne kommt, sich bereits um 11.30 Uhr vor der Essens­aus­ga­be lang­weil­te. Und dann kam es her­aus: Seit Mon­tag muss er nur noch 48 Sei­ten Han­dels­blätt­chen „stu­die­ren“. Und neue Zeit­schrif­ten-Abos kön­nen selbst wir uns nicht leis­ten. Als Öko­no­men haben wir gleich nach­ge­rech­net: Die Kür­zung um 8 Sei­ten ent­spricht einer Preis­er­hö­hung um 15 %. Also in etwa in Höhe der gefühl­ten Infla­ti­on. Außer den Mie­ten, den Ener­gie­prei­sen, den Roh­stof­fen, den Lebens­mit­teln, der KfZ-Ver­si­che­rung, den Rechts­an­walts­ge­büh­ren, den Bahn­prei­sen und dem Öffent­li­chen Nah­ver­kehr usw. blei­ben die Prei­se ja eini­ger­ma­ßen unverändert

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Volkelt-Brief 33/2012

The­men heu­te: Recht: 2 neue wich­ti­ge Haf­tungs-Urteil für den GmbH-Geschäfts­füh­rer – hier müs­sen Sie auf­pas­sen + Geschäfts­füh­rer ohne Betei­li­gung kann mit dem Urlaubs­an­spruch tak­tie­ren + Kon­flik­te zwi­schen den (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rern: Dro­hun­gen und Erpres­sungs­ver­su­che blei­ben wir­kungs­los – oder bewir­ken das Gegen­teilGmbH-Kri­se: GmbH-Gesell­schaf­ter muss hel­fen – Pflicht zur Kapi­tal­erhö­hung – Bes­ser: Nach­schuss­pflicht ver­ein­ba­ren + Vor­sicht: Tritt­brett­fah­rer nut­zen Pflicht­ver­öf­fenbt­li­chung zur Abzo­cke + BISS

 

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Volkelt-Briefe

Betrügerische Firmen nutzen Pflichtveröffentlichung zur Abzocke

Mit Datum vom 9.7.2012 warnt der Bun­des­an­zei­ger Verlag …

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Lexikon

Unternehmensregister

Seit dem 1.1.2007 gibt es ein zen­tra­les, elek­tro­nisch geführ­tes Unter­neh­mens­re­gis­ter für Deutsch­land (www.Unternehmensregister.de) . Dar­in wer­den alle ver­öf­fent­li­chungs­pflich­ti­gen Daten eines Unter­neh­mens hin­ter­legt. Die Daten wer­den aus unter­schied­li­chen Quel­len zusam­men­ge­führt, z. B. aus dem Han­dels­re­gis­ter und dem Bundesanzeiger.

Das Unter­neh­mens­re­gis­ter dient als Sam­mel­stel­le und stellt die Daten ledig­lich zur Infor­ma­ti­on bereit, jedoch ohne recht­li­che Wir­kung – im Gegen­satz Han­dels­re­gis­ter. Wer­den die Anga­ben des Han­dels­re­gis­ters falsch ins Unter­neh­mens­re­gis­ter über­nom­men, sind allein die Anga­ben im Han­dels­re­gis­ter verbindlich.

Jah­res­ab­schlüs­se und ande­re Unter­la­gen müs­sen von den Geschäfts­füh­rern der Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten unver­züg­lich nach der Vor­la­ge bei den Gesell­schaf­tern beim Betrei­ber des elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­gers ein­ge­reicht und dort bekannt gemacht wer­den. Spä­tes­tens jedoch nach 12 Mona­ten. Ist das Unter­neh­men bör­sen­no­tiert, müs­sen die Unter­la­gen inner­halb von 4 Mona­ten vor­lie­gen (Offen­le­gungs­pflicht). Das Bun­des­amt für Jus­tiz setzt die Offen­le­gungs­pflich­ten durch und kann dazu Ord­nungs­geld (bei Ver­schul­den) bis zu 25.000 € erheben.

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Volkelt-Brief 49/2011

The­men heu­te: Abbe­ru­fung des Geschäfts­füh­rers per einst­wei­li­ger Ver­fü­gung + Abfin­dung für den GF: Passt Ihre Ver­trags­klau­sel noch? – neu­es Urteil + BGH-aktu­ell: Bera­ter muss statt Geschäfts­füh­rer Umsatz­steu­er nach­zah­len + Vor­sicht: Wie­der neue betrü­ge­ri­sche Anbie­ter in Sachen Unter­neh­mens­re­gis­ter – auf kei­nen Fall zah­len + BISS