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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 49/2011

The­men heu­te: Abbe­ru­fung des Geschäfts­füh­rers per einst­wei­li­ger Ver­fü­gung + Abfin­dung für den GF: Passt Ihre Ver­trags­klau­sel noch? – neu­es Urteil + BGH-aktu­ell: Bera­ter muss statt Geschäfts­füh­rer Umsatz­steu­er nach­zah­len + Vor­sicht: Wie­der neue betrü­ge­ri­sche Anbie­ter in Sachen Unter­neh­mens­re­gis­ter – auf kei­nen Fall zah­len + BISS

 

 

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Volkelt-Briefe

Abberufen – welche Rechtsmittel bleiben dem Geschäftsführer?

Ver­säum­nis­se bei der Erstel­lung und Vor­la­ge des Jah­res­ab­schlus­ses der GmbH berech­ti­gen die Gesell­schaf­ter zur Abbe­ru­fung und Kün­di­gung des Geschäfts­füh­rers (vgl. Vol­kelt-Brief Nr. 35/2011). Das ist nach­voll­zieh­bar, bringt in der Pra­xis aber eini­ge zusätz­li­che Pro­ble­me. Zum Bei­spiel, wenn der abbe­ru­fe­ne Geschäfts­füh­rer gegen den Abbe­ru­fungs­be­schluss der Gesell­schaf­ter vor Gericht per Anfech­tungs­kla­ge vor­geht. Pro­blem: Darf der Geschäfts­füh­rer bis zur rechts­ver­bind­li­chen Ent­schei­dung des Gerichts über die Wirk­sam­keit des Abbe­ru­fungs­be­schlus­ses im Amt blei­ben oder nicht?

Die rich­ti­ge Ant­wort ist: JEIN. Er kann zwar im Amt blei­ben, aber …