In der Verbraucherzentrale Hessen sind in den letzten Wochen vermehrt Hinweise eingegangen, wonach Personen mit vermeintlichem Vermögen telefonisch zu konkreten Anlagen in Aktiengesellschaften, die überwiegend an ausländischen Börsen gehandelt werden, animiert werden. Zunächst werden stimmige Lockangebote platziert. Anschließend wird die Investitionssumme erhöht, das Geld einbehalten und der Kontakt abgebrochen (hier: Chris Gardner Groupe, Kopenhagen). Die Verbraucherzentrale rät grundsätzlich, von telefonischen Anlageberatungen oder Wertpapierhandels-Angeboten abzusehen und solche Geschäfte nur über einem persönlich bekannten Berater abzuschließen.
Schlagwort: Betrug
Volkelt-Brief 36/2018
CEO-Fraud: Vorbeugen gegen eine neue Betrugsmasche + Firmenwagen/Flotte: Entscheider-Vorgaben für die E‑Mobilität + Digitales: Nerds mögen keine Overhead-Vorgaben – was tun? + Pflichtversicherte Geschäftsführer: Anspruch auf Rente mit 63 + GmbH/Finanzen: Zahlungsziel als Kalkulationsfaktor + Mini-Betrug: Ende einer der größten deutschen Firmeninsolvenzen + GmbH-Recht: Nachtrag zum Eigenkapitalersatz + Mitarbeiter: Arbeitgeber muss „Fremdgehen” nicht hinnehmen
BISS … die Wirtschaft-Satire
Nach dem spektakulären Absturz des Billigstromanbieters TelDaFax musste im Frühjahr 2013 auch der Stromanbieter Flexstrom AG Insolvenz anmelden. Wir haben dazu ausführlich berichtet (vgl. Nr. 19/2013). Beide Unternehmen hatten mit einem sog. Schneeballsystem hohe Umsätze erzielt, konnten aber am Schluss die Rechnungen für die Stromerzeuger nicht mehr zahlen, weil zu wenig neue Kunden akquiriert wurden. Jetzt – 5 Jahre später – muss sich der damalige Geschäftsleiter Robert Mundt vor Gericht verantworten. Vorwurf: Untreue. Dabei geht es allerdings nur um die wenige Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgezahlten Vorstandsgehälter. Der Vorwurf des vorsätzlichen Bankrotts konnte von der Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht ausreichend belegt werden.
Krypto-Währungen bieten Vorteile (vgl. Nr. 50/2017) und Risiken. Dass das Spekulieren mit Krypto-Währungen nicht unerhebliche Risiken birgt, haben jetzt 30.000 Anleger des FinTech-Unternehmens Enivon AG erfahren müssen. Der Anlage-Verlust beläuft sich auf rund 100 Mio. US-Dollar. Was ist hier falsch gelaufen und worauf müssen Sie bei der Anlage in Krypto-Währungen achten? Ausgangspunkt war ein Renditeversprechen von 161 % im Januar dieses Jahres. Worauf müssen Sie achten? …
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
Nur die wenigsten Geschäftsführer-Kollegen aus der Digital-Wirtschaft ahnen, auf welch schmalem Haftungspfad sie sich bewegen. Die Gretchen-Frage heißt: Handelt es sich noch um ein skaliertes Geschäftsmodell unter Risikobedingungen oder bereits um ein Schwindelunternehmen, das realistischerweise nie in die Gewinnzone rückt? (vgl. Nr. 1/2018). Relevant hierzu ist ein Grundsatz-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2015. Dort heißt es kategorisch: „Der Geschäftsführer haftet für alle Schäden aus einem sog. Schwindelunternehmen” (Urteil v. 14.7.2015, VI ZR 463/14).
Falsch beraten ist der Geschäftsführer, wenn er seine Verantwortung lediglich in der operativen Führung der Geschäfte sieht. Die BGH-Richter verlangen ausdrücklich, dass sich der Geschäftsführer auch mit den kalkulatorischen Grundlagen des Geschäftsmodells auseinandersetzt. „Offensichtliche” Fehleinschätzungen reichen bereits aus für eine persönliche Haftung. Für den ein oder anderen euphorischen Neuling im Geschäft kann das ganz schnell zu einem persönlichen Desaster werden. Besonders gefährdet sind aber auch alle die Kollegen, die lediglich ihre Ressort-Verantwortung wahrnehmen und das „Rechnen” dem Kaufmann überlassen. Wem sage ich das. Alte Hasen im Geschäft kennen in der Regel die Regeln.
Wenn Metzgermeister Müller (Name von der Redaktion geändert) seine „lange Rote” auf dem Freiburger Münstermarkt (Schauplatz: original) für 3 Euro verkauft und seiner Aushilfe Lisa dafür 10 Euro bar auf die Hand zahlt, ist das Steuer- und Sozialversicherungsbetrug. Dafür muss er – je nach Fall – mit Gefängnis bis zu 5 Jahren büßen (§ 266a StGB). Anders ein paar Meter weiter im Freiburger Münster: …
Volkelt-Brief 45/2017
Empörend: Zweierlei Maß bei Sozialversicherungs-Betrug + Geschäftsbericht: ACHTUNG – das Finanzamt liest mit ! + Digitalisierung: BIG DATA macht das Rennen – Ihre Chance als „Kleiner“ + Arbeitsrecht (1): Eckpunkte der neuen Entsende-Richtlinie + Arbeitsrecht (2): Verlängerte Kündigungsfristen für die Mitarbeiter + Geschäftsführer privat: Rechtsschutz für Klage wegen Dieselgate + GmbH-Steuern: Endgültiges „Aus” für steuerliche Sanierungshilfe
BISS … die Wirtschaft-Satire
Volkelt-Brief 36/2017
Der Fall „TM”: Zwischen Haftung, Risiko und Gefängnis + Geschäftsführer-Pflichtversicherung: Gericht schließt weiteres Schlupfloch + Bundestagswahl: Wer bringt den Unternehmen konkret weniger Bürokratie? + GmbH-Finanzen: Neue Finanzpartner für das runderneuerte Geschäftsmodell + Geschäftsführer privat: Gerichte versteht keinen Spaß bei Handy-Nutzung im Auto + Steuerplanung für die Nachfolge: Geschäftsführer-Versorgungsrente als Sonderausgaben
BISS … die Wirtschaft-Satire
Über den Fall TM – Thomas Middelhoff – haben wir an dieser Stelle ausführlich berichtet (vgl. zuletzt Nr. 48/2014). Der Fall stand und steht für …
Die Justizbehörden der Länder weisen darauf hin, dass wieder verstärkt mit gefakten amtlichen Formularen zum Eintrag in vermeintlich öffentliche Register oder Gewerbeverzeichnisse geworben wird. Es geht noch dreister: Es werden einfach nur Rechnungen für imaginäre Einträge verschickt.