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Aufgepasst: Betrügerische Anlageangebote per Telefon

In der Ver­brau­cher­zen­tra­le Hes­sen sind in den letz­ten Wochen ver­mehrt Hin­wei­se ein­ge­gan­gen, wonach Per­so­nen mit ver­meint­li­chem Ver­mö­gen tele­fo­nisch zu kon­kre­ten Anla­gen in Akti­en­ge­sell­schaf­ten, die über­wie­gend an aus­län­di­schen Bör­sen gehan­delt wer­den, ani­miert wer­den. Zunächst wer­den stim­mi­ge Lock­an­ge­bo­te plat­ziert. Anschlie­ßend wird die Inves­ti­ti­ons­sum­me erhöht, das Geld ein­be­hal­ten und der Kon­takt abge­bro­chen (hier: Chris Gard­ner Grou­pe, Kopen­ha­gen). Die Ver­brau­cher­zen­tra­le rät grund­sätz­lich, von tele­fo­ni­schen Anla­ge­be­ra­tun­gen oder Wert­pa­pier­han­dels-Ange­bo­ten abzu­se­hen und sol­che Geschäf­te nur über einem per­sön­lich bekann­ten Bera­ter abzuschließen.

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Volkelt-Brief 36/2018

CEO-Fraud: Vor­beu­gen gegen eine neue Betrugs­ma­sche + Firmenwagen/Flotte: Ent­schei­der-Vor­ga­ben für die E‑Mobilität + Digi­ta­les: Nerds mögen kei­ne Over­head-Vor­ga­ben – was tun? + Pflicht­ver­si­cher­te Geschäfts­füh­rer: Anspruch auf Ren­te mit 63 + GmbH/Finanzen: Zah­lungs­ziel als Kal­ku­la­ti­ons­fak­tor + Mini-Betrug: Ende einer der größ­ten deut­schen Fir­men­in­sol­ven­zen + GmbH-Recht: Nach­trag zum Eigen­ka­pi­tal­ersatz + Mit­ar­bei­ter: Arbeit­ge­ber muss „Fremd­ge­hen” nicht hinnehmen

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Mini-Betrug: Ende einer der größten deutschen Firmeninsolvenzen

Nach dem spek­ta­ku­lä­ren Absturz des Bil­lig­strom­an­bie­ters Tel­Da­Fax  muss­te im Früh­jahr 2013 auch der Strom­an­bie­ter Flex­strom AG Insol­venz anmel­den.   Wir haben dazu aus­führ­lich berich­tet (vgl. Nr. 19/2013).  Bei­de Unter­neh­men hat­ten mit einem sog. Schnee­ball­sys­tem hohe Umsät­ze erzielt, konn­ten aber am Schluss die Rech­nun­gen für die Strom­erzeu­ger nicht mehr zah­len, weil zu wenig neue Kun­den akqui­riert wur­den. Jetzt – 5 Jah­re spä­ter – muss sich der dama­li­ge Geschäfts­lei­ter Robert Mundt vor Gericht ver­ant­wor­ten. Vor­wurf: Untreue. Dabei geht es aller­dings nur um die weni­ge Mona­te vor Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens aus­ge­zahl­ten Vor­stands­ge­häl­ter. Der Vor­wurf des vor­sätz­li­chen Bank­rotts konn­te von der Staats­an­walt­schaft offen­sicht­lich nicht aus­rei­chend belegt werden.

 

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Digitales: Vorsicht bei Ihrem Invest in digitales Geld

Kryp­to-Wäh­run­gen bie­ten Vor­tei­le (vgl. Nr. 50/2017) und Risi­ken. Dass das Spe­ku­lie­ren mit Kryp­to-Wäh­run­gen nicht uner­heb­li­che Risi­ken birgt, haben jetzt 30.000 Anle­ger des Fin­Tech-Unter­neh­mens Eni­von AG erfah­ren müs­sen. Der Anla­ge-Ver­lust beläuft sich auf rund 100 Mio. US-Dol­lar. Was ist hier falsch gelau­fen und wor­auf müs­sen Sie  bei der Anla­ge in Kryp­to-Wäh­run­gen ach­ten? Aus­gangs­punkt war ein Ren­di­te­ver­spre­chen von 161 % im Janu­ar die­ses Jah­res. Wor­auf müs­sen Sie achten? … 

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Geschäftsführer in digitalen Zeiten: Skalierungs-Invest oder schon Betrug?

Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,

Nur die wenigs­ten Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen aus der Digi­tal-Wirt­schaft ahnen, auf welch schma­lem Haf­tungs­pfad sie sich bewe­gen. Die Gret­chen-Fra­ge heißt: Han­delt es sich noch um ein ska­lier­tes Geschäfts­mo­dell unter Risi­ko­be­din­gun­gen oder bereits um ein Schwin­del­un­ter­neh­men, das rea­lis­ti­scher­wei­se nie in die Gewinn­zo­ne rückt? (vgl. Nr. 1/2018). Rele­vant hier­zu ist ein Grund­satz-Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) aus dem Jahr 2015. Dort heißt es kate­go­risch: „Der Geschäfts­füh­rer haf­tet für alle Schä­den aus einem sog. Schwin­del­un­ter­neh­men” (Urteil v. 14.7.2015, VI ZR 463/14).

Falsch bera­ten ist der Geschäfts­füh­rer, wenn er sei­ne Ver­ant­wor­tung ledig­lich in der ope­ra­ti­ven Füh­rung der Geschäf­te sieht. Die BGH-Rich­ter ver­lan­gen aus­drück­lich, dass sich der Geschäfts­füh­rer auch mit den kal­ku­la­to­ri­schen Grund­la­gen des Geschäfts­mo­dells aus­ein­an­der­setzt. „Offen­sicht­li­che” Fehl­ein­schät­zun­gen rei­chen bereits aus für eine per­sön­li­che Haf­tung. Für den ein oder ande­ren eupho­ri­schen Neu­ling im Geschäft kann das ganz schnell zu einem per­sön­li­chen Desas­ter wer­den. Beson­ders gefähr­det sind aber auch alle die Kol­le­gen, die ledig­lich ihre Res­sort-Ver­ant­wor­tung wahr­neh­men und das „Rech­nen” dem Kauf­mann über­las­sen. Wem sage ich das. Alte Hasen im Geschäft ken­nen in der Regel die Regeln.

Alle Geschäfts­füh­rer müs­sen das Zah­len­werk ihrer GmbH beherr­schen und die Zusam­men­hän­ge rea­lis­tisch beur­tei­len kön­nen. Ver­ein­ba­ren Sie mit den Kol­le­gen Kri­sen-Sze­na­ri­en und rote Lini­en, bei deren Über­schrei­ten kon­kre­te Maß­nah­men ein­ge­lei­tet wer­den müs­sen. Fehlt Con­trol­ling-Wis­sen, hilft nur exter­ne Bera­tung durch einen Zah­len-Pro­fi mit Bran­chen-Erfah­rung – z. B. durch den Steu­er­be­ra­ter oder den Exper­ten vom Branchenverband.

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Empörend: Zweierlei Maß bei Sozialversicherungs-Betrug

Wenn Metz­ger­meis­ter Mül­ler (Name von der Redak­ti­on geän­dert) sei­ne „lan­ge Rote” auf dem Frei­bur­ger Müns­ter­markt (Schau­platz: ori­gi­nal) für 3 Euro ver­kauft und sei­ner Aus­hil­fe Lisa dafür 10 Euro bar auf die Hand zahlt, ist das Steu­er- und Sozi­al­ver­si­che­rungs­be­trug. Dafür muss er – je nach Fall – mit Gefäng­nis bis zu 5 Jah­ren büßen (§ 266a StGB). Anders ein paar Meter wei­ter im Frei­bur­ger Münster: … 

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Volkelt-Brief 45/2017

Empö­rend: Zwei­er­lei Maß bei Sozi­al­ver­si­che­rungs-Betrug + Geschäfts­be­richt: ACHTUNG – das Finanz­amt liest mit !  + Digi­ta­li­sie­rung: BIG DATA macht das Ren­nen – Ihre Chan­ce als „Klei­ner“ + Arbeits­recht (1): Eck­punk­te der neu­en Ent­sen­de-Richt­li­nie + Arbeits­recht (2): Ver­län­ger­te Kün­di­gungs­fris­ten für die Mit­ar­bei­ter + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Rechts­schutz für Kla­ge wegen Die­sel­ga­te + GmbH-Steu­ern: End­gül­ti­ges „Aus” für steu­er­li­che Sanierungshilfe

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Volkelt-Brief 36/2017

Der Fall „TM”: Zwi­schen Haf­tung, Risi­ko und Gefäng­nis + Geschäfts­füh­rer-Pflicht­ver­si­che­rung: Gericht schließt wei­te­res Schlupf­loch + Bun­des­tags­wahl: Wer bringt den Unter­neh­men kon­kret weni­ger Büro­kra­tie? + GmbH-Finan­zen: Neue Finanz­part­ner für das rund­erneu­er­te Geschäfts­mo­dell + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Gerich­te ver­steht kei­nen Spaß bei Han­dy-Nut­zung im Auto + Steu­er­pla­nung für die Nach­fol­ge: Geschäfts­füh­rer-Ver­sor­gungs­ren­te als Sonderausgaben

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Der Fall „TM”: Zwischen Haftung, Risiko und Gefängnis

Über den Fall TMTho­mas Mid­del­hoff – haben wir an die­ser Stel­le aus­führ­lich berich­tet (vgl. zuletzt Nr. 48/2014). Der Fall stand und steht für … 

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GmbH/Schaden: Warnung vor falschen Registereinträgen

Die Jus­tiz­be­hör­den der Län­der wei­sen dar­auf hin, dass wie­der ver­stärkt mit gefak­ten amt­li­chen For­mu­la­ren zum Ein­trag in ver­meint­lich öffent­li­che Regis­ter oder Gewer­be­ver­zeich­nis­se gewor­ben wird. Es geht noch dreis­ter: Es wer­den ein­fach nur Rech­nun­gen für ima­gi­nä­re Ein­trä­ge verschickt.

Die Ver­öf­fent­li­chung der Ein­tra­gun­gen im Han­dels­re­gis­ter erfolgt zen­tral unter www.handelsregister.de. Für Unter­neh­men ent­ste­hen durch die Ver­öf­fent­li­chung kei­ne zusätz­li­chen Kos­ten. Für die Suche im Elek­tro­ni­schen Han­dels­re­gis­ter ist eine Regis­trie­rung not­wen­dig, kon­kre­te Aus­künf­te gibt es gegen (gerin­ge) Gebühren.