Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 36/2018

CEO-Fraud: Vor­beu­gen gegen eine neue Betrugs­ma­sche + Firmenwagen/Flotte: Ent­schei­der-Vor­ga­ben für die E‑Mobilität + Digi­ta­les: Nerds mögen kei­ne Over­head-Vor­ga­ben – was tun? + Pflicht­ver­si­cher­te Geschäfts­füh­rer: Anspruch auf Ren­te mit 63 + GmbH/Finanzen: Zah­lungs­ziel als Kal­ku­la­ti­ons­fak­tor + Mini-Betrug: Ende einer der größ­ten deut­schen Fir­men­in­sol­ven­zen + GmbH-Recht: Nach­trag zum Eigen­ka­pi­tal­ersatz + Mit­ar­bei­ter: Arbeit­ge­ber muss „Fremd­ge­hen” nicht hinnehmen

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Mitarbeiter: Arbeitgeber muss „Fremdgehen” nicht hinnehmen

Weil ein Redak­teur der Zeit­schrift Wirt­schafts­wo­che ohne Ein­wil­li­gung sei­ner Arbeit­ge­bers einen Arti­kel in einer ande­ren Tages­zei­tung ver­öf­fent­lich und abge­rech­net hat, darf der Arbeit­ge­ber eine Abmah­nung (mit Kün­di­gungs­an­dro­hung) aus­spre­chen. Die Kla­ge des Redak­teurs auf Ent­fer­nung der Abmah­nung aus sei­ner Per­so­nal­ak­te wur­de eben­falls abge­lehnt. Es gilt: Neben­tä­tig­kei­ten im Gegen­stand des Arbeit­ge­bers sind grund­sätz­lich erlaub­nis­pflich­tig – der Arbeit­neh­mer muss infor­mie­ren und darf erst nach aus­drück­li­cher Erlaub­nis tätig wer­den (Arbeits­ge­richt Düs­sel­dorf, Urteil v. 24.8.2018, 4 Ca 3038/18).