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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 07/2020

Pflicht­ver­si­che­rung: Neu­es BSG-Urteil zur Fami­li­en-GmbH + GmbH/Europa: Was kommt nach dem Brexit? + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Wie sicher sind IHRE Web­sites? + Geschäftsführung/Compliance: Was SIE noch erle­di­gen soll­ten … + Digi­ta­les: Die neu­en Struk­tu­ren der Wer­bung + GmbH/Dokumentation: Dop­pelt hält län­ger  + GmbH/Recht: Haf­tung des fak­ti­schen Geschäfts­füh­rers + Soli: Kommt die Rück­zah­lung frü­her? + GmbH/Steuer: Wei­te­res Finanz­ge­richt bestä­tigt Cum-Ex-Miss­brauch + Trans­pa­renz­re­gis­ter: Kommt, aber mit Verspätung …

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Internet: Algorithmen finden jeden Fehler

Ob AGG-Ver­stoß bei einer Stel­len­aus­schrei­bung oder im Bewer­bungs­ver­fah­ren oder wett­be­werbs­wid­ri­ge Aus­sa­gen in Wer­be­tex­ten: Wer hier Feh­ler macht ris­kiert Abmahn­ge­büh­ren und Geld­bu­ßen. Unter­des­sen wird mit ent­spre­chen­den Algo­rith­men in den Such­ma­schi­nen gezielt nach Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen gefahn­det. Auch die Abmahn­bran­che hat das Ter­rain ent­deckt. Das betrifft z. B. auch alle Inter­net-Shops, die Bil­der von Pro­duk­ten ein­stel­len, ohne vor­ab geprüft zu haben, ob die Bild­rech­te vor­lie­gen bzw. ent­spre­chen­de Tex­te urhe­ber­recht­lich frei­ge­ge­ben sind. Gibt es kei­ne Geneh­mi­gun­gen für die Bild­ver­öf­fent­li­chun­gen kann das schnell einen fünf­stel­li­gen Betrag kos­ten. Das The­ma ist unter­des­sen Chef­sa­che. Wei­sen Sie die IT/In­ter­net- bzw. Mar­ke­ting-Ver­ant­wort­li­chen ent­spre­chend an:

  • Bil­der (Bild­aus­schnit­te, Clips) dür­fen nur ein­ge­stellt wer­den, wenn es sich um eige­ne Rech­te han­delt, wenn eine nach­weis­ba­re Ver­öf­fent­li­chungs­ge­neh­mi­gung vor­liegt oder wenn sie beleg­bar erwor­ben wurde
  • Vor­sicht auch bei der Über­nah­me von Tex­ten. Wer­den Text­pas­sa­gen über­nom­men, muss die Quel­le gekenn­zeich­net wer­de Wer­den län­ge­re Tex­te über­nom­men, muss eine Frei­ga­be vom Urhe­ber ein­ge­holt werden.
Ver­lin­ken Sie auf Sei­ten, die selbst Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen beinhal­ten, kön­nen Sie dafür auch in Anspruch genom­men wer­den (vgl. Nr. 1/2020). Ver­lin­ken Sie also nur auf Sei­ten von seriö­sen und bekann­ten Anbie­tern, machen Sie Stich­pro­ben, prü­fen und  löschen Sie regel­mä­ßig Ihren Altbestand.
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Internet-Auftritt: Machen Sie die Websites Ihrer GmbH abmahnfest

Als Geschäfts­füh­rer einer GmbH mit einem kom­ple­xe­ren Inter­net-Auf­tritt (Shop-Funk­ti­on, Links bzw. Ver­wei­se auf ande­re Inter­net-Sei­ten) müs­sen Sie ein  Urteil des Land­ge­richts (LG) Ham­burg beach­ten und ggf. Maß­nah­men ergrei­fen. Danach gilt: Ver­lin­ken Sie inner­halb der Inter­net-Sei­ten Ihrer GmbH auf Web­sei­ten, die unzu­läs­si­ger­wei­se urhe­ber­rechts­ge­schütz­te Daten (z. B. Bil­der) ent­hal­ten, dann kann Ihre GmbH für die­se Urhe­ber­rechts­ver­let­zung (kos­ten­pflich­tig) abge­mahnt wer­den (Quel­le: so zuletzt LG Ham­burg, Beschluss v. 18.11.2016, 310 O 420/16). Uner­heb­lich ist, ob Sie von der Urhe­ber­rechts­ver­let­zung wuss­ten oder nicht.

Das LG Ham­burg bezieht sich dabei auf ein höchst­rich­ter­li­ches Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) aus dem Jahr 2016 (Urteil vom 8.9.2016, C‑160/15). Ach­tung: Auch wenn die­se Rechts­la­ge von der deut­schen Jus­tiz fun­da­men­tal kri­ti­siert wird, ist bis auf wei­te­res davon aus­zu­ge­hen, dass auch ande­re deut­sche Gerich­te so ent­schei­den wer­den (müs­sen). Ver­an­las­sen Sie eine ent­spre­chen­de Wei­sung an die/den IT/In­ter­net-Ver­ant­wort­li­chen. Im Zwei­fel soll­ten ent­spre­chen­de Links ent­fernt werden.

Wie immer wird auch die­ses Abmahn-Urteil die übli­chen Ver­däch­ti­gen (Abmahn-Anwäl­te) auf den Plan rufen, die dann gezielt nach sol­chen Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen im Inter­net auf gewerb­li­chen Web­sites suchen wer­den. Prü­fen Sie also Ihre Web­sites auf kri­ti­sche Ver­lin­kun­gen. Dabei gilt: Weni­ger ist bes­ser. Bei der Ver­lin­kung auf You­tube-Sei­ten wer­den Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen in der Regel ange­zeigt bzw. gleich unter­bun­den, so dass Sie hier eini­ger­ma­ßen auf der siche­ren Sei­te sind.
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Volkelt-Brief 39/2019

Digi­tal-Hype: „Schwach­stel­le” Mit­ar­bei­ter + Geschäftsführer/Haftung: Da hilft nur lücken­los doku­men­tie­ren + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: 200 Stun­den für die Steu­er ist zuviel! + Wirt­schafts-Trends: Was Geschäfts­füh­rer ver­an­las­sen müs­sen … Digi­ta­les: KI und der Haus-Robo­ter + GF-Kom­pe­ten­zen: Müs­sen Sie den Soh­ne­mann des Haupt-Gesell­schaf­ters ein­stel­len? + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Geld­ver­mö­gen schrump­fen – was tun? + War­nung: Das sog. Sozi­al­kre­dit­sys­tem betrifft alle Chi­na-Geschäf­te + GmbH/Recht: Strei­tig­kei­ten um die Höhe der Abfindung

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Volkelt-Brief 10/2019

Erkennt­nis­se: Pflicht­ver­öf­fent­li­chung bremst Wachs­tum + BFH aktu­ell: Der Bera­ter­ver­trag für den Senior/für den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer Digi­ta­les: Mit dem Start­Up-Fin­der zum rich­ti­gen Koope­ra­ti­ons­part­ner Kom­pakt: Kom­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten März 2019 GF-Haf­tung: Kein Scha­dens­er­satz trotz straf­recht­li­cher Ver­ur­tei­lung Mit­ar­bei­ter: Rich­tig reagie­ren bei Mehr­fach-Ver­feh­lun­gen GmbH/Recht: Haf­tung bei der Ver­schmel­zung von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten Steu­er-Gestal­tung: Der Seni­or als frei­be­ruf­li­cher Berater

 

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Mitarbeiter: Richtig reagieren bei Mehrfach-Verfehlungen

Bei vie­len Ein­zel-Pflicht­ver­stö­ßen, die jeweils allei­ne eine Kün­di­gung nicht recht­fer­ti­gen, sum­miert sich kein Gesamt­ver­stoß von so erheb­li­chem Aus­maß, dass eine Abmah­nung nicht mehr erfor­der­lich ist. Im Klar­text: Wenn meh­re­re (klei­ne­re) Ver­stö­ße des Mit­ar­bei­ters vor­lie­gen, müs­sen Sie vor der Kün­di­gung abmah­nen (LAG Köln, Urteil v. 6.9.2018, 6 Sa 64/18).

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Mitarbeiter: Gefährdungsanzeigen rechtfertigen keine Abmahnung

Reicht ein Arbeit­neh­mer eine sog Gefähr­dungs­an­zei­ge (gemäß: § 84 Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz) an sei­nen Arbeit­ge­ber ein, obwohl aus sei­ner sub­jek­ti­ven Sicht ledig­lich eine abs­trak­te Gefahr bestand, recht­fer­tigt dies kei­ne Abmah­nung. Arbeits­recht­li­che Sank­tio­nen sind nur zuläs­sig, wenn der Arbeit­neh­mer aus sach­frem­den Erwä­gun­gen oder leicht­fer­tig eine Gefähr­dung unter­stellt. Dann ist der Arbeit­ge­ber berech­tigt, eine Abmah­nung aus­zu­spre­chen und im Wie­der­ho­lungs­fall sogar zu kün­di­gen  (LAG Nie­der­sa­chen, Urteil v. 12.9.2018, 14 Sa 140/18).

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Volkelt-Brief 05/2019

Neue Rechts­la­ge: Gesell­schaf­ter-Ein­la­dung per E‑Mail + GmbH/Steuern: Prü­fen Sie Vor­aus­zah­lun­gen für Ihre GmbH für 2019 + Ver­trä­ge mit Fami­li­en-Ange­hö­ri­gen: Feh­ler las­sen sich rück­wir­kend besei­ti­gen + Digi­ta­les: Die neu­en Auf­ga­ben der Geschäfts­füh­rung + GmbH/Finanzen: Nut­zen Sie Son­der-Klau­seln im Gesetz für höhe­re Prei­se  GmbH-Erb­schaft: Finanz­amt muss GmbH-Wert objek­tiv ermit­teln + Neu­es BMF-Schrei­ben zur Abgel­tungs­steu­er + Erb­schaft­steu­er­erleich­te­rung nur für die ech­te Betriebs­auf­spal­tung + Mit­ar­bei­ter: Gefähr­dungs­an­zei­gen recht­fer­ti­gen kei­ne Abmahnung

 

 

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GmbH/Recht: Bundesländer wollen Abmahn-Abzocke einschränken

Auf Initia­ti­ve Bay­erns prü­fen die Bun­des­län­der, inwie­weit die recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen für erschwer­te Abmahn­ver­fah­ren gegen klei­ne­re Unter­neh­men umge­setzt wer­den kön­nen. Hin­ter­grund: Es häu­fen sich Abmah­nun­gen wegen gering­fü­gi­ger Ver­stö­ße gegen die neue Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO). Ziel der Initia­ti­ve ist es, dass nur noch Unter­neh­men mit mehr als 250 Mit­ar­bei­tern in einer Daten­schutz­er­klä­rung die recht­li­chen Grund­la­gen für die elek­tro­ni­sche Ver­ar­bei­tung ihrer Daten voll­stän­dig und kor­rekt auf­lis­ten müs­sen. Das ist in der Pra­xis sehr auf­wen­dig und von klei­ne­ren Unter­neh­men kaum zu leisten.

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Volkelt-Brief 36/2018

CEO-Fraud: Vor­beu­gen gegen eine neue Betrugs­ma­sche + Firmenwagen/Flotte: Ent­schei­der-Vor­ga­ben für die E‑Mobilität + Digi­ta­les: Nerds mögen kei­ne Over­head-Vor­ga­ben – was tun? + Pflicht­ver­si­cher­te Geschäfts­füh­rer: Anspruch auf Ren­te mit 63 + GmbH/Finanzen: Zah­lungs­ziel als Kal­ku­la­ti­ons­fak­tor + Mini-Betrug: Ende einer der größ­ten deut­schen Fir­men­in­sol­ven­zen + GmbH-Recht: Nach­trag zum Eigen­ka­pi­tal­ersatz + Mit­ar­bei­ter: Arbeit­ge­ber muss „Fremd­ge­hen” nicht hinnehmen

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