Prozesskosten werden steuerlich anerkannt, wenn …
Kategorie: Volkelt-Briefe
Geht es nach Peer Steinbrück und dem Steuer-Programm der SPD wird es nach einem Regierungswechsel in 2013/2014 für kleinere Unternehmen (GmbH, UG) zu einer Steuer-Mehrbelastung von 14 % kommen. Das errechnete …
Wenn der/die JuniorIn in die Firma einsteigen soll, sollten Sie ein neues Urteil des LSG Saarland kennen (Urteil vom 15.2.2012, L 2 KR 73/11). Und zwar dann, …
Nicht schlecht staunte ein Kollege, der eine neue Telefonanlage anschaffte und seine noch nicht abgeschriebene Anlage einem örtlich tätigen gemeinnützigen Verein spendete. Dazu das Finanzamt: …
Ein Azubi hatte seinen Ausbilder auf seinem Facebook-Account als „Menschenschinder und Ausbeuter“ bezeichnet. Das Landesarbeitsgericht Hamm sah darin …
Trotz der niedrigen Zinsen der EZB sind für viele Geschäftsführer Kredite und Finanzierungen weiterhin nicht akzeptabel. Zum einen müssen drastisch hohe Überziehungszinsen gezahlt werden (vgl. dazu die aktuelle Studie der Stiftung Warentest). Viele Banken verlangen (überzogene) private Sicherheiten – in vielen Fällen wird ein Kredit erst nach zähen und langwierigen Verhandlungen genehmigt – oder die Bank mauert vollständig. Auch Volksbanken und Sparkassen sind davon nicht frei. Dagegen haben in den letzten Monaten bereits einige Privatbanken …
Nach der Umwandlung des Sportbetriebs aus einem Verein wollte der Steuerberater seine ehrenamtliche Leitungstätigkeit in der neu gegründeten GmbH fortsetzen (hier: Borussia Mönchengladbach). Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts …
Mit der kostenlosen Energieberatung für alle wird Umweltminister Peter Altmaier die Spirale der Stromkosten sicherlich nicht aufhalten. Dennoch: Für viele kleinere Firmen steht das Thema Energiesparen …
Auch wenn kein neuer Geschäftsführer bestellt wird, ist die Amtsniederlegung des angestellten Fremd-Geschäftsführers wirksam und muss vom Handelsregister eingetragen werden. Der Geschäftsführer hatte …
die Niederlegung seines Amtes zum Zeitpunkt der Eintragung des Vorgangs ins das Handelsregister abhängig gemacht. Damit – so das Finanzgericht Dessau – hat der Gesellschafter der GmbH ausreichend Zeit, einen Nachfolger zu bestellen. Unterlässt er das, darf das nicht zum Nachteil des das Amt niederlegenden Geschäftsführers gehen (FG Dessau-Roßlau, Urteil vom 15.3.2012, 3 K 83/10; Quelle: GmbH-Rundschau 20(2012, R 277).
Für die Praxis: Allerdings ist die Rechtsprechung zur Wirksamkeit einer Amtsniederlegung ohne sofortige Bestellung eines Nachfolgers nicht einheitlich. Zuletzt hatte das OLG München (Urteil vom 29.5.2012, 31 Wx 188/12) in einem ähnlichen Fall entschieden, dass die Amtsniederlegung solang unwirksam ist, bis ein Nachfolger bestellt ist. In diesem Fall ging es um den alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer. Für den Fall des Allein-Gesellschafter-Geschäftsführers ist das nachvollziehbar, weil die GmbH dann nicht mehr handlungsfähig wäre. Im Falle des Fremd-Geschäftsführers muss man aber davon ausgehen, dass der Gesellschafter für die GmbH handeln kann und ggf. auch Schriftstücke für die GmbH entgegen nehmen kann. Stellen Sie aber z. B. als Fremd-Geschäftsführer fest, dass Ihnen die Amtsniederlegung erschwert werden soll (z. B. bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten der GmbH), sollte Sie das nicht davon abhalten, Ihr Amt niederzulegen, wenn Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass die Gesellschafter „manipulieren“.
Innerhalb kürzester Zeit hat Europäische Zentralbank ihre Bilanzsumme verdreifacht. Finanzminister Schäuble warnt …