Jetzt hat das Bundesfinanzministerum die sog. Richtsätze zur Schätzung von Umsätzen, Kosten und Gewinnen veröffentlicht. Die neuen offiziellen Zahlen gibt es >
Kategorie: Volkelt-Briefe
Immer mehr Unternehmer, die nicht wissen, wie sie ihr privates Geldvermögen gewinnbringend oder zumindest ohne Verlust anlegen können, müssen sich etwas einfallen lassen. Sinn macht es jetzt, Erspartes nicht mehr in Wertpapieren oder Sparkonten anzulegen. Was tun?
Führt die mit dem (Gesellschafter-) Geschäftsführer vereinbarte Umsatz-Tantieme nicht zur systematischen Absaugung des GmbH-Gewinns, darf das Finanzamt diese Zahlung nicht als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nachträglich versteuern (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8.4.2014, 6 K 6216/12). Was tun?
Nach einem anonymen Hinweis wurden letzte Woche gegen 21 mittelständische Unternehmen aus der Lebensmittelbranche (Wurstkartell) insgesamt 338 Mio. EUR Geldbuße verhängt. Bis vor wenigen Jahren waren es noch überwiegend große Unternehmen, die wegen Kartellverstöße belangt wurden. Unterdessen
Die EU-Kommission will (im zweiten Anlauf) eine europa-einheitliche Einpersonen-Gesellschaft mit „beschränkter“ Haftung begründen. Damit soll
Bei der Ermittlung der Schwellenwerte, die für die Anzahl der Arbeitnehmer für die Mitbestimmung (hier: 2.000) entscheiden,
Wird um den endgültigen Veräußerungspreis gerichtlich gestritten und dieser erst nach dem Veräußerungszeitpunkt abschließend durch das Gericht festgelegt, muss das bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns rückwirkend auf den Veräußerungszeitpunkt berücksichtigt werden. Das gilt auch für die damit im Zusammenhang stehenden Veräußerungskosten (BFH, Urteil vom 12.3.2014, I R 55/13). Was tun?
Die meisten Kollegen machen über den Sommer zumindest ein paar Tage Urlaub. Meistens sind es allerdings weniger als 2 Wochen wie für die meisten Arbeitnehmer üblich. Dennoch können Sie die ruhigeren Tage auch einmal dazu nutzen, einfache Verhaltensänderungen zu trainieren. Die einfachsten Abspann- und Entspannungs-Methoden sind:
Firmen, die pro Jahr unter der Geringfügigkeitsgrenze von 450 EUR für KSV-pflichtige Leistungen bleiben, brauchen in Zukunft keine Meldung an die Künstlersozialkasse machen und keine Beiträge zahlen. Das gilt z. B. für graphische Aufträge, für Aufträge an Webdesigner usw. (vgl. Nr. 6/2013). Für sehr kleine Firmen
Ist ein Beherrschungs- und Gewinnabführungs-Vertrag im Handelsregister der herrschenden Gesellschaft eingetragen, darf