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Volkelt-Briefe

Sportlich und sparsam: Das E‑Bike auf Firmenkosten

Es gibt es bei immer mehr jun­gen Men­schen den Trend, ganz auf ein eige­nes Fahr­zeug zu ver­zich­ten. Grün­de: Hohe Sprit- und Unter­halts­kos­ten. Aber auch die Park­flä­chen gera­de in den Innen­stadt-Berei­chen wer­den immer teu­rer. Aus­weg:Statt einem Fir­men­wa­gen über­las­sen Sie ihren Mit­ar­bei­tern ein Fahrrad/E‑Bike. Seit 2013 gibt es bun­des­weit ein­heit­li­che Vor­ga­ben für die steu­er­li­che Behand­lung (Weg zur Arbeits­stät­te, pri­va­te Nut­zung, Ver­rech­nung beim Sach­be­zug). Danach gilt:

  • Der Vor­teil für die pri­va­te Nut­zung kann nach der sog. 1 % – Metho­de ermit­telt werden.
  • Die pri­va­te Nut­zung des Fir­men-Fahr­ra­des für die Weg­stre­cke von der Woh­nung zur Arbeits­stät­te  bleibt voll­stän­dig lohnsteuerfrei.
  • Finan­ziert der Arbeit­neh­mer das E‑Bike (zum Teil) aus sei­nem Gehalt, muss er weni­ger Bei­trä­ge zur Sozi­al­ver­si­che­rung zahlen.

Bei­spiel: Die GmbH über­lässt einem älte­ren Mit­ar­bei­ter ein E‑Bike zum Kauf­preis von 2.000 EUR. Der Arbeit­neh­mer muss ledig­lich für 20 EUR zusätz­li­che Lohn­steu­er zah­len. Die GmbH kann die Umsatz­steu­er, die antei­li­ge AfA und die Betriebs­kos­ten (War­tung, Ver­si­che­rung) als Betriebs­aus­ga­ben absetzen.

Unter­neh­men, die ihre Betriebs­stät­te in zen­tra­len Lagen ohne gute Nah­ver­kehrs­an­ge­bo­te haben, kön­nen Mit­ar­bei­tern ein attrak­ti­ves Zusatz­an­ge­bot machen, das den Arbeits­platz noch wei­ter auf­wer­tet und damit die Fir­men­bin­dung stärkt. Unter­des­sen gibt es Dienst­leister, die sich auf das Lea­sing von Fir­men­rä­dern spe­zia­li­siert haben und die einen Full­ser­vice rund ums Fahr­rad anbie­ten, von der War­tung, über die Finan­zie­rung bis zur Ver­si­che­rung (z. B. Fa. Lea­se­r­ad, https://www.leaserad.de, mit bun­des­weit 200 Kunden)

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