Unternehmen, die Microsoft-Produkte nutzen, verpflichten sich beim Kauf zur Selbstauskunft. Unterdessen verschickt Microsoft jährlich in Deutschland ca. 3.500 dieser Fragebögen zur Selbstauskunft.
Was tun?
Unternehmen, die Microsoft-Produkte nutzen, verpflichten sich beim Kauf zur Selbstauskunft. Unterdessen verschickt Microsoft jährlich in Deutschland ca. 3.500 dieser Fragebögen zur Selbstauskunft.
Was tun?
Wird ein Doppel- oder Mehrfachstimmrecht lediglich in zusätzlichen Vereinbarungen (z. B. Testament) für den Nachfolger eingeräumt, dann ist eine solche Vereinbarung nicht wirksam. Was tun?
Rechnet man die Strafen der EU-Kartellbehörden und der nationalen Kartellämter zusammen, ergibt sich unterdessen ein Milliardenbetrag, den die betroffenen Unternehmen zusätzlich an die Staatshaushalte zahlen müssen. Auch immer mehr mittelständische Unternehmen geraten ins Visier der Fahnder. Was tun?
Kosten für selbst gezahlte Arzt- und Heilmittelkosten sind eine außergewöhnliche Belastung, wenn Sie die medizinische Notwendigkeit durch ein Rezept oder ein Attest belegen können. Was tun?
Grundbesitzunternehmen genießen einen Steuervorteil: Sie können bestimmte Kosten bei der Ermittlung des Gewerbeertrages verrechnen (sog. Grundbesitzkürzung). Die Finanzbehörden lassen die Grundbesitzkürzung aber nur zu, solange es sich nicht um eine Betriebsaufspaltung handelt. Was tun?
Das BMF hat jetzt einen Vorschlag zur Neuregelung der Verlustverrechnung nach dem Verkauf und der Übertragung von GmbH-Anteilen vorgelegt (§ 8c KStG) (vgl. Nr. 18/2014). Jetzt liegen die ersten Experten-Aussagen zu dem neuen Entwurf vor. Übereinstimmender Tenor: „Die Finanzverwaltung versucht in dem Entwurf alle ausstehenden Fragen zu ihren Gunsten zu lösen”. Und: „Es findet eine Verlustvernichtungs-Maximierung statt”. Haupt-Kritikpunkte sind die Konzernklausel und die Regelung für die Übertragung mit Stillen Reserven.
Das vereinbarte Pensionsalter des GF hochzurechnen (von 65 auf 67), ist gescheitert (vgl. Nr. 40/2013). Zuletzt
Nach einigen Urteilen der Finanzgerichte (vgl. Nr 13/2014) zum Zufluss von Gehalt an den Gesellschafter-Geschäftsführer hat das BMF klargestellt, wie Gehaltsansprüche, die laut Vertrag bestehen, aber nicht ausgezahlt werden (Gehaltsverzicht), steuerlich behandelt werden (BMF-Schreiben vom 12.5.2014, IV C 2 – S 2743/12/10001). Beachten Sie dazu:
Müssten Sie dem Arbeitnehmer ein eher bescheidenes Arbeitszeugnis ausstellen, gibt es jetzt Spielraum.