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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat (I): Krankheitskosten zählen bei der Steuer

Kos­ten für selbst gezahl­te Arzt- und Heil­mit­tel­kos­ten sind eine außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung, wenn Sie die medi­zi­ni­sche Not­wen­dig­keit durch ein Rezept oder ein Attest bele­gen kön­nen. Was tun? Die­ser Nach­weis ist auch durch ein sog. Grü­nes Rezept mög­lich – das gibt es für Medi­ka­men­te, die vom Arzt ver­schrie­ben sind, aber nicht von der Kas­se über­nom­men werden.

Wenn Sie bei Ihrer Apo­the­ke eine Kun­den­kar­te anle­gen, erstellt die für alle Heil­mit­tel und Medi­ka­men­te, die Sie selbst bezahlt oder zu denen Sie zuge­zahlt (5 bis 10 EUR) haben, eine finanz­amts­taug­li­che Bescheinigung.

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