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Mobile Datennutzung: Wie steht Ihre GmbH da?

Als letz­te Woche euro­pa­weit die Taxi­fah­rer gegen die Taxi-App Uber auf die Stra­ße gin­gen, war es auch dem Letz­ten klar: 

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Recht: GmbH muss die Kosten für Auseinandersetzungsbilanz zahlen

Ist im Gesell­schafts­ver­trag der GmbH ver­ein­bart, dass ein aus­schei­den­der Gesell­schaf­ter Anspruch auf eine Abfin­dung nach einer Aus­ein­an­der­set­zungs­bi­lanz hat, muss 

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Facebook: Der Kontrollblick ist (leider) ein Muss

Bege­ben­hei­ten und Vor­komm­nis­se aus der Fir­ma fin­den immer öfter auch in Face­book statt. Auch dann, wenn 

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Personal: Exzessive Internet-Nutzung rechtfertigt Kündigung

Nutzt ein Arbeit­neh­mer wäh­rend der Arbeits­zeit nach­voll­zieh­bar (Pro­to­koll) und stun­den­lang (Face­book, Film-Dorn­loads) den betrieb­li­chen PC zu Inter­net-Sit­zun­gen für pri­va­te Zwe­cke, sind Sie berechtigt, 

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Wettbewerbsrecht: Vorsicht bei telefonischen Kundenbefragungen

Wenn Sie Ihre Kun­den tele­fo­nisch zur Zufrie­den­heit befra­gen wol­len, brau­chen Sie 

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Terminsache für GmbHs: Aufstellung des Jahresabschlusses 2013

Laut HGB (§ 264 Abs. 1 Satz) müs­sen klei­ne GmbH den Jah­res­ab­schluss für das Geschäfts­jahr 2013 bis zum 

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GmbH-Finanzen: Banken und Anleger buhlen um Geschäftskunden

Die Nied­rig und Nega­tiv-Zin­sen der EZB zei­gen Wir­kung: Anle­ger und Banken 

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Stillstand in der 2‑Personen-GmbH: So lösen Sie die Dauer-Blockade

Zur Siche­rung der Hand­lungs­fä­hig­keit in der Zwei­per­so­nen-GmbH kann ein Schlich­ter (Schieds­ge­richt) ein­ge­setzt wer­den. Vorteil: 

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Login-Fehler behoben …

Eini­ge User des Vol­kelt-Bera­tungs-Cen­ter hat­ten in den letz­ten Wochen Pro­ble­me mit dem Log­in auf unse­re Web­sites. Jetzt müss­te Alles wie­der klap­pen und Ihr Zugang zu unse­ren kos­ten­frei­en Ser­vices wie­der pro­blem­los mög­lich sein. Für alle Mit­glie­der: Pro­bie­ren Sie das am bes­ten gleich aus, ob das Log­in auch bei Ihnen funk­tio­niert. Bei Pro­ble­men geben Sie uns bit­te umge­hend Bescheid und zwar an info@mbh-gf.de. Vie­len Dank für Ihr Ver­ständ­nis. Ihr L. Vol­kelt und Sebas­ti­an Rid­der vom IT-Team.

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Geschäftsführer privat (II) – Kinderbetreuungskosten nie „bar“ zahlen

Wenn Sie für die von Ihnen bezahl­ten Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten weder eine Rech­nung noch einen Über­wei­sungs­be­leg vor­wei­sen kön­nen, braucht das Finanz­amt die Betreu­ungs­kos­ten nicht als Son­der­aus­ga­ben anzu­er­ken­nen (FG Köln, Urteil vom 10.1.2014, 15 K 2882/13). Was tun?