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Volkelt-Brief 40/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te Han­dy-Apps: Vor­sicht – (zu) vie­le Kol­le­gen gehen mit den Risi­ken völ­lig unbe­darft um + Geschäfts­füh­rer-pri­vat: Zah­len­feh­ler gehen auf Ihre Kos­ten Mana­gen Sie Ihr „Han­dy”: damit Ihnen auch noch Zeit zum Arbei­ten bleibt Mana­ger-Gehäl­ter blei­ben unre­gu­liert – für Sie bleibt das vGA-Risi­ko + Steu­er­recht: Bun­des­ge­richts­hof macht Vor­ga­ben für Ihre Pen­si­ons­an­sprü­che und die Höhe der Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen + Ihre Stra­te­gie für die Per­so­nal­kos­ten: Bun­des­ar­beits­ge­richt gibt die Linie für Werk­ver­trä­ge vor + BISS

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 Nr. 40/2013 vom 4.10.2013

Sehr geehr­te Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gin, sehr geehr­ter Kollege,

Klap­pern gehört zum Geschäft. Die IT-Sicher­heits-Bran­che tut Alles, um gut ins Geschäft zu kom­men. Das kann auch kei­ner ver­den­ken. Sie müs­sen also nicht alle Alarm-Mel­dun­gen so wich­tig neh­men wie sie herüberkommen.

Aber: Unter­des­sen schlägt die gesam­te Bran­che Alarm. Alle 22 Sekun­den wird laut dem Viren­schutz-Anbie­ter G‑Data ein neu­er Android-Schäd­ling in Umlauf gebracht. Trend Micro ver­zeich­ne­te allein im zwei­ten Quar­tal 2013 im Ver­gleich zum Jah­res­be­ginn 2013 einen Anstieg ris­kan­ter Android-Apps um über 40 Pro­zent auf knapp 720.000 gefähr­li­cher Apps. Ursa­che: In der App-Welt von Android gibt es kein funk­tio­nie­ren­des zen­tra­les Sicher­heits­ma­nage­ment. Geschäfts­füh­rer, die mit dem Betriebs­sys­tem Android (so z. B. die Gala­xy-Seri­en von Sam­sung) aus­ge­stat­tet sind, sind gut bera­ten, mög­lichst wenig ver­trau­li­che Infor­ma­tio­nen auf dem Smart­phone zu lagern.

Nur wenig bes­ser sieht es für das Apple-IPho­ne aus. Auch hier soll­ten Sie sich nicht in fal­scher Sicher­heit wie­gen. Nicht anders sieht es für Tablet-PCs aus. Die meis­ten nut­zen ver­zich­ten auf Sicher­heits-Soft­ware oder ver­ges­sen ganz ein­fach, eine sol­che zusätz­lich zu instal­lie­ren. Ich ken­ne vie­le Kol­le­gen, die unter­des­sen kom­plett auf mobi­le Kom­mu­ni­ka­ti­on umge­stellt haben. Hier gilt es, die Sicher­heits­stan­dards zu über­prü­fen und ggf. zusam­men mit der IT, prak­ti­ka­ble Lösun­gen zu suchen.

Für die Pra­xis: Eini­ge Anbie­ter (Kas­pers­ky) haben bereits Sicher­heits-Soft­ware für Andri­od-Sys­te­me im Pro­gramm. Pro­blem: Die­se sind noch nicht aus­ge­reift und ver­brau­chen zu viel Resour­cen. Der­zeit hilft nur der aus­ge­spro­chen zurück­hal­ten­de Umgang mit Daten in die­sen Sys­te­men. Kon­kret: Kei­ne Band­da­ten, kei­ne Pass­wör­ter usw. Beschrän­ken Sie sich dar­auf, nur Apps her­un­ter zu laden, die Sie unbe­dingt brau­chen. Das bedeu­tet zwar, dass Sie auf Han­dy-Kom­fort ver­zich­ten müs­sen. Das soll­te Ihnen die Sicher­heit Ihrer per­sön­li­chen und geschäft­li­chen Daten alle­mal wert sein. Stel­len Sie sicher, dass alle Daten zeit­gleich auf einem zwei­ten Daten­trä­ger abge­legt werden.

Geschäftsführer-privat: Zahlenfehler gehen auf Ihre Kosten 

Je mehr Steu­er-For­mu­la­re Sie ein­rei­chen, umso kom­pli­zier­ter wird es. Mehr noch: Damit steigt auch Ihr Risi­ko, feh­ler­haf­te Anga­ben zu machen. Etwa dann, wenn Sie Zah­len aus einem Steu­er-For­mu­lar in ein ande­res For­mu­lar über­tra­gen. Z. B. aus einer Gewinn­fest­stel­lungs­er­klä­rung in die Ein­kom­men­steu­er-Erklä­rung. Aber auch bei Gewinn­aus­schüt­tun­gen der GmbH oder bei Zin­sen, die in die Anla­ge für Kapi­tal­erträ­ge (KAP) über­nom­men wer­den. Gibt es Abwei­chun­gen, darf das Finanz­amt eine „leicht­fer­ti­ge Steu­er­ver­kür­zung“ unter­stel­len. Das hat jetzt der BFH bestä­tigt (Urteil vom 14.9.2013, VIII R 32/11). Damit wan­dern Sie ab sofort auf schma­lem Grat. Erstellt der Steu­er­be­ra­ter die Unter­la­gen für das Finanz­amt, geht man davon aus, dass Alles kor­rekt ist. Das FA darf ver­lan­gen, dass Sie die ein­ge­reich­ten Unter­la­gen geprüft haben.

Für die Pra­xis: Neh­men Sie sich die Zeit und gehen Sie mit dem Steu­er­be­ra­ter die Steu­er-Erklä­run­gen durch. Ach­ten Sie dar­auf, dass die Zah­len kor­rekt über­nom­men wer­den, z. B. gemäß Aus­schüt­tungs­be­schluss der Gesell­schaf­ter oder anhand der Steu­er­be­schei­ni­gung, die die GmbH für den Gesell­schaf­ter aus­stellt. Das ist Ihre Pflicht, wenn Sie ver­mei­den wol­len, dass Feh­ler auf Ihre Kos­ten gehen. Die oben genann­te leicht­fer­ti­ge Steu­er­ver­kür­zung ist eine Ord­nungs­wid­rig­keit und kann mit einem Buß­geld bis zu 50.000 € geahn­det wer­den. Die Ver­jäh­rungs­frist für die bean­stan­de­ten Steu­er-Erklä­run­gen ver­län­gert sich auf 5 Jahre.

Managen Sie Ihr „Handy”: Damit Ihnen auch noch Zeit zum Arbeiten bleibt

Ken­nen Sie das? Stän­dig klin­gelt das Tele­fon. Schon wäh­rend des lau­fen­den Tele­fo­nats gehen zwei wei­te­re Anru­fe und min­des­tens eine SMS ein. Was tun? Das Tele­fon-Auf­kom­men vari­iert je nach Unter­neh­men und Bran­che. Chefs von Unter­neh­men mit Tele­fon­zen­tra­le oder Chef-Office nut­zen in der Regel die Mög­lich­kei­ten, gezielt zu fil­tern und nur sol­che Anru­fe durch­zu­las­sen, die nach den vor­ab bespro­che­nen Regeln „zum Chef“ durch­ge­stellt wer­den. Nur für wich­ti­ge Geschäfts­partner gibt es den direk­ten Draht. Schwie­ri­ger ist das in klei­ne­ren Unternehmen.

Es gilt: Über­all da, wo Sie als Chef stän­dig Ter­mi­ne koor­di­nie­ren, Chef-Ent­schei­dun­gen gebraucht und damit Pro­zes­se beschleu­nigt wer­den, ist das Han­dy-Tele­fo­nie­ren ein Muss. Hier hel­fen Appel­le wie „ein­fach auch mal aus­schal­ten“ nicht wei­ter. Mit sys­te­ma­ti­schen Regeln schaf­fen Sie etwas Abhilfe:

  1. Füh­ren Sie Ihre Anru­fer­lis­te sys­te­ma­tisch: Nut­zen Sie den Adress­spei­cher voll aus. Legen Sie jeden Anru­fer, der für Ihre geschäft­li­chen Belan­ge wich­tig ist, in Ihrem Tele­fon­buch ab. Bei den meis­ten ein­ge­hen­den Anru­fen sehen Sie dann schon auf den ers­ten Blick, wer Sie anruft und ob Sie das Gespräch jetzt brauchen.
  2. Nut­zen Sie den Anruf­be­ant­wor­ter: Vie­le Kol­le­gen nut­zen die Mög­lich­kei­ten des AB nicht. Wol­len Sie unge­stört blei­ben, stel­len Sie den AB auf die kür­zes­te Ant­wort­zeit. Text: „Für wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen hin­ter­las­sen Sie hier bit­te Ihre Nach­richt. In ande­ren Fäl­len ver­su­chen Sie mich bit­te spä­ter noch­mals zu errei­chen“. Wenn Sie über­flüs­si­ge Tele­fo­na­te abwim­meln wol­len, stel­len Sie den AB erst nach 30 Sekun­den auf ein.
  3. Behan­deln Sie SMS-Nach­rich­ten nach­ran­gig: Wer es eilig hat, greift nach wie vor zum Tele­fon und ver­lässt sich nicht auf eine SMS. Bear­bei­ten Sie SMS wie gewöhn­li­che E‑Mails. Beant­wor­ten Sie die­se erst dann, wenn das Tages­ge­schäft erle­digt ist.
  4. Legen Sie Uner­reich­bar­kei­ten fest: Ver­schaf­fen Sie sich Frei­raum, indem Sie bestim­men, wann Sie nicht erreich­bar sind. Früh am Mor­gen (7 bis 9 Uhr), mit­tags (12 bis 14 Uhr) oder gene­rell nach Fei­er­abend ab 18/19 Uhr. Bestim­men Sie die­se Zei­ten nach Ihrem per­sön­li­chen Arbeits­stil und machen Sie die­se „Pau­sen“ zur Gewohn­heit, so dass Ihre Mit­ar­bei­ter sich dar­auf ein­stel­len können.
  5. Geben Sie Ansprech­part­ner für exter­ne Anru­fer vor: Geben Sie auf allen Publi­ka­tio­nen nach außen (Geschäfts­pa­pie­re, Impres­sum der Home­page, Lie­fer­schei­ne, Rech­nun­gen usw.) Tele­fon-Adres­sen vor. Ver­wen­den Sie dafür nicht den Namen des jewei­li­gen Mit­ar­bei­ters son­dern die jewei­li­ge Fach­ab­tei­lung (Per­so­nal, Ein­kauf, Rech­nungs­we­sen, Mar­ke­ting usw.).
  6. Stat­ten Sie aus­ge­wähl­te Mit­ar­bei­ter mit (Mobil-) Tele­fo­nen aus: Ver­la­gern Sie Gesprä­che und Kon­tak­te auf die nächs­te Hier­ar­chie­ebe­ne. Stat­ten Sie die ver­ant­wort­li­chen Mit­ar­bei­ter mit der ent­spre­chen­den Tech­nik aus und machen Sie den Mit­a­bei­tern kla­re Vor­ga­ben, wel­che Ent­schei­dungs­fra­gen und Kon­tak­te Geschäfts­füh­rungs-Ange­le­gen­hei­ten sind. Nur sol­che Anfra­gen müs­sen an Sie weitergeleitet.
  7. Machen Sie wirk­lich Urlaub vom (Mobil-) Tele­fon: Ich ken­nen vie­le Geschäfts­füh­rer, die im Urlaub über­haupt nicht für Mobil-Tele­fo­na­te erreich­bar sind. Für den Not­fall ist eine Benach­rich­ti­gung per SMS mög­lich – das ist aber nur ganz weni­gen aus­ge­wähl­ten Per­so­nen möglich.

Für die Pra­xis: Über­prü­fen Sie Ihr eige­nes Gesprächs­ver­hal­ten. Wel­che Gesprä­che sind über­flüs­sig? Wie kön­nen Gesprä­che abge­kürzt wer­den? Ani­mie­ren Sie durch Ihr Gesprächs­ver­hal­ten zum Viel-Tele­fo­nie­ren? („Wenn ich Sie schon mal an der Strip­pe habe“). Neh­men Sie sich vor, öffent­lich nur ein­ge­schränkt zu tele­fo­nie­ren. Das ist nicht die rich­ti­ge Art, auf sich auf­merk­sam zu machen.

Manager-Gehälter bleiben unreguliert – für Sie bleibt das vGA-Risiko

Nach dem Aus für das „Gesetz zur Ver­bes­se­rung der Kon­trol­le von Vor­stands­be­zü­gen“ durch den Bun­des­rat wird es kei­ne wei­te­ren Bera­tun­gen oder gesetz­ge­be­ri­schen Initia­ti­ven zu die­sem The­ma geben. Damit ist die geplan­te Regu­lie­rung von Vor­stands­be­zü­gen erst ein­mal aus­ge­setzt. Eine Neu­re­ge­lung ist in der kom­men­den Legis­la­tur­pe­ri­ode nicht zu erwarten.

Für die Pra­xis: Wir gehen davon aus, dass das The­ma Mana­ger-Gehäl­ter erst ein­mal vom Tisch ist. Unge­ach­tet des­sen müs­sen GmbH-Geschäfts­füh­rer davon aus­ge­hen, dass die Finanz­be­hör­den deren Gehäl­ter wei­ter­hin auf die „Gold­waa­ge“ legen wer­den. Das The­ma vGA ist uns auch in den nächs­ten 4 Jah­ren nicht erspart.

Bundesgerichtshof macht Vorgaben für Ihre Pensionsansprüche und die Höhe der Pensionsrückstellungen

Für die Berech­nung der Pen­si­ons­rück­stel­lung ist grund­sätz­lich der bei Ver­trags­ab­schluss ange­nom­me­ne Ein­tritt des Ver­sor­gungs­fal­les anzu­set­zen. Es gilt das ver­trag­lich ver­ein­bar­te Pen­si­ons­ein­tritts­al­ter (hier: 60). Das gilt für alle Pen­si­ons­ver­ein­ba­run­gen, die vor dem 1.1.2009 abge­schlos­sen wur­den (BGH, Urteil vom 24.9.2013, KZR 62/11).

Für die Pra­xis: Erst in den Ein­kom­men­steu­er-Richt­li­ni­en (EStR) 2008 haben die Finanz­be­hör­den offi­zi­ell die neu­en Vor­schrif­ten für ein Ren­ten­ein­tritts­al­ter auch für GmbH-Geschäfts­füh­rer von 66 bzw. 67 Jah­ren vor­ge­ge­ben (vgl. Nr. 51/2008). Damit gibt der BGH die Rich­tung vor, die auch der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH, anhän­gi­ge Ver­fah­ren I R 72/12 und I R 50/13) in der Sache berück­sich­ti­gen muss.

Ihre Strategie für die Personalkosten: Bundesarbeitsgericht gibt die Linie für Werkverträge vor

Nach Ent­schei­dun­gen der Arbeits- und Lan­des­ar­beits­ge­rich­te hat auch das BAG zur Pra­xis mit Werk­ver­trä­gen Stel­lung bezo­gen. Ist unklar, ob es sich um einen Dienst- oder Werk­ver­trag han­delt, ent­schei­den die tat­säch­li­chen Ver­hält­nis­se (BAG, Urteil vom 25.9.2013, 10 AZR 282/12).

Für die Pra­xis: Damit bestä­tigt das BAG die Recht­spre­chung des LAG Baden-Würt­tem­berg für einen IT-Dienst­leis­ters, der für die Daim­ler AG tätig wur­de (vgl. Nr. 38/2013). Gehen Sie davon aus, dass in Zwei­fels­fäl­len um die Ver­trags­ge­stal­tung die Gerich­te auch die Beweis­auf­nah­me vor Ort anord­nen und aus­gie­bi­ge Zeu­gen­be­fra­gun­gen zum tat­säch­li­chen Arbeits­ab­lauf vor­neh­men. Unklar­hei­ten gehen zu Ihren Lasten.

Mit bes­ten Grü­ßen Ihr

Lothar Volkelt

Dipl. Volks­wirt, Her­aus­ge­ber + Chef­re­dak­teur Volkelt-Brief

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