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Steuerprüfung: Finanzamt darf interne Berichte nicht herausverlangen

Ist bei der Bewer­tung des Zukaufs einer GmbH-Betei­li­gung strit­tig, wie der Anteil für die steu­er­li­che Erfas­sung wert ist, hat das Finanz­amt kein Anrecht darauf, … 

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Geschäftsführer privat: Computerzeitschriften sind Privatsache

Selbst wenn Sie als Geschäfts­füh­rer für den Bereich IT zustän­dig sind, sind die Kos­ten für aus der Pri­vat­ta­sche bezahl­te Com­pu­ter-Zeit­schrif­ten kei­ne Wer­bungs­kos­ten (FG Müns­ter, rechts­kräf­ti­ges Urteil vom 21.7.2014, 5 K 2767/13 E). Es dürf­te aller­dings kein Pro­blem sein, … 

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Vetternwirtschaft: Vorsicht bei Auftrag an eine Ihrer anderen Firmen

Auch wenn Sie als Geschäfts­füh­rer einer GmbH vom Ver­bot des Selbst­kon­tra­hie­rens befreit sind und es kei­nen sog. Kata­log zustim­mungs­pflich­ti­ger Geschäf­te gibt, dür­fen Sie nicht ein­fach Geschäf­te mit sich und der GmbH abschlie­ßen. Gibt es wei­te­re Gesell­schaf­ter in der GmbH, müs­sen Sie … 

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GmbH-Gewinnausschüttung: Unbedingt rechtzeitigen Antrag stellen

GmbH-Gesell­schaf­ter (Betei­li­gung min­des­tens 25 %) kön­nen ihre Gewinn­an­tei­le wahl­wei­se per Abgel­tungs­steu­er oder nach dem Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren ver­steu­ern. Das rech­net sich, wenn der per­sön­li­che ESt-Satz nied­rig liegt, also z. B. für betei­lig­te Ehe­gat­ten oder Kin­der mit gerin­gem eige­nem Ein­kom­men bei eige­ner Steuerveranlagung.

Vor­aus­set­zung: Der Antrag auf Nut­zung des Teil­ein­künf­te­ver­fah­rens muss … spä­tes­tens mit Abga­be der Steu­er­erklä­rung gestellt wer­den. Wer zu spät kommt, muss den höhe­ren Steu­er­satz der Abgel­tungs­steu­er (25 %) zah­len (FG Müns­ter, Urteil vom 21.8.2014, 7 K 4608/11E).

Das Gericht hat zwar Revi­si­on zum Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) zuge­las­sen. Sie soll­ten aber davon aus­ge­hen, dass sich an der Rechts­la­ge nichts mehr ändern wird. Las­sen Sie also vor­ab vom Steu­er­be­ra­ter berech­nen, wel­ches Besteue­rungs­ver­fah­ren für Sie das güns­ti­ge­re ist (Abgel­tungs­steu­er oder Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren). Ach­ten Sie dar­auf, dass mit der Steu­er­erklä­rung (Anla­ge KAP) der Antrag auf Besteue­rung nach dem Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren ange­kreuzt ist (Zei­le 27 = „1“ ein­tra­gen). Wich­tig ist das für GmbH-Gesell­schaf­ter, die min­des­tens zu 25 % an einer GmbH betei­ligt sind.

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Geschäftsführer brauchen juristisches Beurteilungsvermögen

10 der 50 größ­ten US-Fir­men wer­den von Juris­ten geführt. Trend: … 

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Achtung: Sozialversicherung straft Geschäftsführung „im Team” ab

Die Spit­zen­ver­bän­de der Sozi­al­ver­si­che­rung haben sich dar­auf ver­stän­digt, dass alleine … 

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Partner des Mittelstandes“: Vorsicht vor den Telekom-Angeboten

Seit Wochen wirbt die Tele­kom als Part­ner des Mit­tel­stan­des. Nicht unum­strit­ten wie zahl­rei­che Pra­xis­be­rich­te von betrof­fe­nen Unter­neh­men zei­gen. Auch unser IT-Exper­te Ste­fan Schwab gibt sich zurück­hal­tend bei Beur­tei­lung der Offen­si­ve der Tele­kom. O‑Ton: „Der Umstieg auf den ange­bo­te­nen IP-Stan­dard birgt enor­me Risi­ken. Ent­schei­dend ist die Netz­ka­pa­zi­tät und die ist in vie­len Fäl­len gar nicht vor­han­den“. Fakt ist: … 

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Geschäftsführer-Krankheit: Freistellung besser als Ende der Tätigkeit

Been­det der beherr­schen­de Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer sei­ne Tätig­keit vor Ablauf des ver­ein­bar­ten Pen­si­ons­al­ters und hat er den 10-Jah­res Erdie­nenszeit­raum nicht erreicht, darf das Finanzamt … 

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Selbstanzeige: Steuer-Risiken für anschluss-geprüfte Unternehmen

Auch wenn Sie kein Schwarz­geld-Kon­to oder sons­ti­ge Zins­ein­nah­men (z. B. aus Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen) nicht ange­ge­ben haben, müs­sen Sie als Geschäfts­füh­rer das lau­fen­de Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren zur steu­er­li­chen Selbst­an­zei­ge genau im Auge behal­ten: Kon­kret: Im aktu­el­len Geset­zes­text gibt es … 

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Trainee: Neuer Service für kleinere Unternehmen

Capitalheads
ver­mit­telt Trainee-Studierende …

Capi­tal­heads heißt ein neu­er Ser­vice, der klei­ne­ren und mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men Trai­nees anbie­tet – Dau­er ins­ge­samt 18 Mona­te, jeweils 6 Mona­te in 3 ver­schie­de­nen Unter­neh­men. Die Idee: Meh­re­re mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men tei­len sich den Orga­ni­sa­ti­ons­auf­wand für eine Trai­nee-Stel­le. Davon pro­fi­tie­ren bei­de Seiten:

Mit­tel­ständ­ler, die sich kei­ne Trai­nee-Stel­le leis­ten kön­nen oder wol­len, kön­nen trotz­dem zeit­lich begrenzt (6 Mona­te) ein Trai­nee anbie­ten und haben so die Mög­lich­keit, ihr Unter­neh­men neu­en Mit­ar­bei­tern schmack­haft zu machen. Stu­die­ren­de, für die ein Groß­un­ter­neh­men nicht in Fra­ge kommt, kön­nen im Mit­tel­stand Vor-Ort-Erfah­run­gen sam­meln und Kon­tak­te knüpfen.

Zum Ablauf: Capi­tal­heads stellt die Trai­nees ein und leiht sie an die Unter­neh­men aus (Kos­ten: Prei­se sind Ver­hand­lungs­sa­che, abge­rech­net wird nach tat­säch­lich geleis­te­ten Stun­den + Ver­mitt­lungs­ge­bühr). Das Pro­gramm star­tet ab April 2015. Es gibt bereits ers­te Trai­nee-inter­es­sier­te Stu­die­ren­de. Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen für Unter­neh­mer gibt es > Hier ankli­cken. Wir mei­nen: Gute Sache. Kann man riskieren.