Eine Geschäftsführer-Haftung für sog. Risiko-Geschäfte kommt nur dann in Frage, wenn das Geschäftsmodell von vorneherein ..
Kategorie: Volkelt-Briefe
Ist die Konzern-Muttergesellschaft insolvent und unterlässt der Konzern-Vorstand eine rechtzeitige Insolvenzanmeldung dann haftet er gegenüber den Tochtergesellschaften, die weiter in den Cash-Pool einzahlen, dafür aber …
Der Bundesfinanzhof (BFH) wird in letzter Instanz darüber entscheiden, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer für die von seiner GmbH aufwändig renovierten Immobilie (hier: Einfamilienhaus) statt der ortsüblichen Vergleichsmiete die Kostenmiete zahlen muss (Vorinstanz FG Köln, Urteil vom 22.1.2015, 10 K 3204/12). …
Nach der Frauenquote nimmt sich Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) jetzt des zweiten Themas zum Arbeitsrecht an, das im Koalitionsvertrag (vgl. Nr. 2/2014) festgeschrieben ist. Stichwort: Equal Pay. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
In den meisten kleineren und mittelständischen Betrieben ist das …
Nach einigen Urteilen des BGH und des BAG zu der Frage, welches Gericht für strittige Angelegenheiten des GmbH-Geschäftsführers mit seinem Arbeitgeber GmbH zuständig ist, steht fest: Für den GmbH-Geschäftsführer ist es jetzt noch einfacher, seine Streitsache vor einem Arbeitsgericht verhandeln zu lassen (vgl. Nr. 1/2015 und 40, 50/2014).
Vorteil für den Geschäftsführer: … Das Verfahren ist schneller (Einverfahren) und in der Tendenz arbeitnehmerfreundlicher. Das gilt in erster Linie für Streitfragen aus dem Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers, also z. B. um Gehaltsfragen, um Kündigungsmodalitäten oder sonstige Ansprüche aus dem Anstellungsvertrag (Urlaub, Überstundenvergütung, Ansprüche auf Altersversorgung). Rechtsfragen, die sich auf die Organstellung des Geschäftsführers beziehen, können allerdings nach wie vor nicht von einem Arbeitsgericht entschieden werden. Das sind z. B. Fragen um die Wahrnehmung des Weisungsrechts durch die Gesellschafter. Hier ist die ordentliche Gerichtsbarkeit (hier: Landgericht) zuständig.
Achtung: Der Weg zum Arbeitsgericht ist aber weiterhin ausgeschlossen, solange der Geschäftsführer noch im Amt ist. Der Zugang zum Arbeitsgericht ist aber immer dann möglich, wenn der Geschäftsführer bereits abberufen wurde oder wenn er sein Amt niedergelegt hat und wenn es sich bei den Streitigkeiten um Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (Anstellungsverhältnis) handelt (BAG-Beschluss vom 3.12.2014,10 AZB 98/14). Drohen die Gesellschafter dem Geschäftsführer bei Streitigkeiten mit einer schnellen Abberufung, riskieren sie damit, dass der Geschäftsführer sofort den für ihn besseren und schnelleren Gerichtsweg über das Arbeitsgericht einschlagen kann.
Die Zweipersonen-GmbH mit zwei zu 50 % beteiligten Gesellschaftern ist eine sensible Angelegenheit. Solange sich die Beteiligten verstehen, ist Alles kein Problem. Gibt es Konflikte, wird es kompliziert. Wie kompliziert das werden kann, zeigt aktuell der Fall Tönnies.
Das Problem: Einer der beiden 50%-Gesellschafter …
Mittelgroße und große GmbHs müssen den Jahresabschluss 2014 bis zum …
Die Summe aller an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte aus 2014 müssen Sie bis zum …
Die GmbH hatte Zahlungen der GmbH an den Gesellschafter-Geschäftsführer per Scheck als durchlaufenden Posten verbucht, ohne dass …
Die ersten Urteile in Sachen Mindestlohn sind da. Hier: Will der Arbeitgeber Urlaubsgeld und Sonderzahlungen auf den Mindestlohn anrechnen, dann …