Kategorien
Volkelt-Briefe

Geschäftsführer haftet nur ausnahmsweise für Risikogeschäfte

Eine Geschäfts­­­füh­rer-Haf­tung für sog. Risi­ko-Geschäf­te kommt nur dann in Fra­ge, wenn das Geschäfts­mo­dell von vorneherein .. 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Haftung: Konzern-Vorstand haftet für Cash-Pool-Zahlungen

Ist die Kon­zern-Mut­ter­ge­sell­schaft insol­vent und unter­lässt der Kon­zern-Vor­­­stand eine recht­zei­ti­ge Insol­venz­an­mel­dung dann haf­tet er gegen­über den Tochter­gesell­schaften, die wei­ter in den Cash-Pool ein­zah­len, dafür aber … 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Steuer: GmbH-Immobilie zu Kostenmiete oder Vergleichsmiete?

Der Bundes­finanzhof (BFH) wird in letz­ter Instanz dar­über ent­schei­den, ob der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer für die von sei­ner GmbH auf­wän­dig reno­vier­ten Immo­bi­lie (hier: Ein­fa­mi­li­en­haus) statt der orts­üb­li­chen Ver­gleichs­mie­te die Kos­ten­mie­te zah­len muss (Vor­in­stanz FG Köln, Urteil vom 22.1.2015, 10 K 3204/12). …

Kategorien
Volkelt-Briefe

Bürokratie: Nach der Quote ist vor Equal Pay

Nach der Frau­en­quo­te nimmt sich Fami­li­en­mi­nis­te­rin Manue­la Schwe­sig (SPD) jetzt des zwei­ten The­mas zum Arbeits­recht an, das im Koali­ti­ons­ver­trag (vgl. Nr. 2/2014) fest­ge­schrie­ben ist. Stich­wort: Equal Pay. Glei­cher Lohn für glei­che Arbeit.

In den meis­ten klei­ne­ren und mit­tel­stän­di­schen Betrie­ben ist das … 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Fremd-GF: Bessere Karten nach der Amtsniederlegung

Nach eini­gen Urtei­len des BGH und des BAG zu der Fra­ge, wel­ches Gericht für strit­ti­ge Ange­le­gen­hei­ten des GmbH-Geschäfts­­­füh­rers mit sei­nem Arbeit­ge­ber GmbH zustän­dig ist, steht fest: Für den GmbH-Geschäfts­­­füh­rer ist es jetzt noch ein­fa­cher, sei­ne Streit­sa­che vor einem Arbeits­ge­richt ver­han­deln zu las­sen (vgl. Nr. 1/2015 und 40, 50/2014).

Vor­teil für den Geschäfts­füh­rer: … Das Ver­fah­ren ist schnel­ler (Ein­ver­fah­ren) und in der Ten­denz arbeit­neh­mer­freund­li­cher. Das gilt in ers­ter Linie für Streit­fragen aus dem Anstel­lungs­ver­hält­nis des Geschäfts­füh­rers, also z. B. um Gehalts­fra­gen, um Kün­di­gungs­mo­da­li­tä­ten oder sons­ti­ge Ansprü­che aus dem Anstel­lungs­ver­trag (Urlaub, Über­stun­den­ver­gü­tung, Ansprü­che auf Alters­ver­sor­gung). Rechts­fra­gen, die sich auf die Organ­stel­lung des Geschäfts­füh­rers bezie­hen, kön­nen aller­dings nach wie vor nicht von einem Arbeits­ge­richt ent­schie­den wer­den. Das sind z. B. Fra­gen um die Wahr­neh­mung des Wei­sungs­rechts durch die Gesell­schaf­ter. Hier ist die ordent­li­che Gerichts­bar­keit (hier: Land­ge­richt) zuständig.

Ach­tung: Der Weg zum Arbeits­ge­richt ist aber wei­ter­hin aus­ge­schlos­sen, solan­ge der Geschäfts­füh­rer noch im Amt ist. Der Zugang zum Arbeits­ge­richt ist aber immer dann mög­lich, wenn der Geschäfts­füh­rer bereits abbe­ru­fen wur­de oder wenn er sein Amt nie­der­ge­legt hat und wenn es sich bei den Strei­tig­kei­ten um Ansprü­che aus dem Arbeits­ver­hält­nis (Anstel­lungs­ver­hält­nis) han­delt (BAG-Beschluss vom 3.12.2014,10 AZB 98/14). Dro­hen die Gesell­schaf­ter dem Geschäfts­füh­rer bei Strei­tig­kei­ten mit einer schnel­len Abbe­ru­fung, ris­kie­ren sie damit, dass der Geschäfts­füh­rer sofort den für ihn bes­se­ren und schnel­le­ren Gerichts­weg über das Arbeits­ge­richt ein­schla­gen kann.

Umge­kehrt kön­nen Sie als Geschäfts­füh­rer, der mit sei­nem Arbeit­ge­ber GmbH zer­strit­ten ist, jetzt weit­ge­hend selbst bestim­men, wel­che Gerichts­zu­stän­dig­keit für Sie die bes­se­re Lösung ist. Glau­ben Sie sich mit Ihren For­de­run­gen bei einem Arbeits­ge­richt bes­ser auf­ge­ho­ben, genügt es, wenn Sie Ihr Amt nie­der­le­gen und vor dem Arbeits­ge­richt kla­gen. Prü­fen Sie vor­ab, ob in Ihrem Anstel­lungs­ver­trag eine Klau­sel ver­ein­bart ist, wonach die Amts­nie­der­le­gung als „wich­ti­ger Grund zur frist­lo­sen Kün­di­gung des Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trags berech­tigt“. Dann soll­ten Sie zusam­men mit Ihrem Anwalt prü­fen, wel­ches die bes­se­re Rechts­po­si­ti­on für Sie ist.

Kategorien
Volkelt-Briefe

Der Fall Tönnies: Kein Beschluss ohne Formvorschriften

Die Zwei­per­so­nen-GmbH mit zwei zu 50 % betei­lig­ten Gesell­schaf­tern ist eine sen­si­ble Ange­le­gen­heit. Solan­ge sich die Betei­lig­ten ver­ste­hen, ist Alles kein Pro­blem. Gibt es Kon­flik­te, wird es kom­pli­ziert. Wie kom­pli­ziert das wer­den kann, zeigt aktu­ell der Fall Tön­nies.

Das Pro­blem: Einer der bei­den 50%-Gesellschafter …

Kategorien
Volkelt-Briefe

Terminsache: Erstellung des Jahresabschlusses 2014

Mit­tel­gro­ße und gro­ße GmbHs müs­sen den Jah­res­ab­schluss 2014 bis zum … 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Terminsache: Jahresmeldung zur Künstlersozialversicherung (KSV)

Die Sum­me aller an selb­stän­di­ge Künst­ler und Publi­zis­ten gezahl­ten Ent­gel­te aus 2014 müs­sen Sie bis zum … 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Steuer: GmbH zahlt private Verbindlichkeiten per Scheck

Die GmbH hat­te Zah­lun­gen der GmbH an den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer per Scheck als durch­lau­fen­den Pos­ten ver­bucht, ohne dass … 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Arbeitsrecht: Mindestlohn-Änderungskündigung ist unwirksam

Die ers­ten Urtei­le in Sachen Min­dest­lohn sind da. Hier: Will der Arbeit­ge­ber Urlaubs­geld und Son­der­zah­lun­gen auf den Min­dest­lohn anrech­nen, dann …