Die gesetzliche Regelung, wonach die im Ausland ansässige deutsche Holding keinen Anspruch Kapitalertragsteuererstattung für eine in Deutschland tätige Tochtergesellschafter hat, kommt auf den Prüfstand (FG Köln, Urteil v. 17.5.2017, 2 K 773/16 u. a.). …
Kategorie: Volkelt-Briefe
Wird der GmbH-Anteil in der Freiberufler-GmbH nach dem sog. Manager-Modell zum Nennwert auf einen Treuhänder und anschließend ebenfalls zum Nennwert auf einen neuen Gesellschafter übertragen, wird keine Schenkungssteuer fällig (FG Düsseldorf, Urteil v. 14.4.2017, 4 K 2596/16). …
Beteiligt sich ein Mitarbeiter an einem Konkurrenzunternehmen, dann haben Sie das Recht zur fristlosen Kündigung. Und zwar auf jeden Fall dann, wenn …
Die an die Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern gebundene Beitragspflicht ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss bekräftigt und Verfassungsbeschwerden von zwei Kammermitgliedern zurückgewiesen. Diese machten geltend, dass die gesetzlich normierte Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern und die daraus resultierende Beitragspflicht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar seien (BVerfG, Beschluss vom 12.7.2017, 1 BvR 2222/12 und 1106/13) .
Fazit: Nichts zu machen. Das höchstrichterliche Urteil bedeutet ein Ende der Diskussion – bzw. gibt für alle anderen anhängigen Verfahren vor, wie diese juristisch einzuschätzen sind.
Dass die sog. Cum-Ex-Geschäfte mindestens „umstritten” sind, ist unterdessen unbestritten. Frage ist, ob es ein Versagen des Bundesfinanzministeriums ist, dass sich jetzt einige Fond-Investoren die doppelte Erstattung der Kapitalertragsteuer juristisch durchsetzen wollen. Immerhin geht es hier um einen Steuerdeal in Höhe von geschätzten 12 Mrd. EUR.
Interessant: Das Handelsblatt (> Hier anklicken) hat die Rolle der in diesem Zusammenhang gutachterlich tätigen Jura-Professoren unter die Lupe genommen. Federführend für ein (Gefälligkeits-) Gutachten ist danach Prof. Joachim Englisch, Steuer-Rechtler an der Uni Münster.
Das Automobil-Kartell und die Verflechtungen mit der Verwaltung lassen grüßen. Hier zwischen Kapitalanlage-Fond, Wissenschaft und wegschauenden Finanzbehörden. Zum Thema haben wir bereits ausführlich inhaltlich berichtet > Hier anklicken
Ganz aktuell: Jetzt wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen den „Erfinder” der Cum-Ex-Geschäfte, den Rechtsanwalt Dr. Hanno Berger, offiziell Anklage wegen Steuerhinterziehung erhoben will (Quelle: NJW/Beck aktuell)..
Immer wieder erreichen uns Anfragen zur rechtlichen Stellung des Geschäftsführers bei Konflikten in der GmbH: „Wie kann ich als Geschäftsführer zurücktreten? Was muss ich dazu beachten?“ …
GmbH-Geschäftsführer müssen für ihre Fehler einstehen. Viele Kollegen sichern sich – soweit es geht – dagegen ab. Entweder mit einer D & O – Versicherung oder mit besonderen vertraglichen Vereinbarungen, z. B. als Zusatz im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag (vgl. Nr. 28/2017). Zur Zulässigkeit solcher Vereinbarungen gibt es ein Urteil des OLG Hamm. Dabei ging es um ein sog. Verfallklausel.
Dazu das Gericht: …
Für die Vorsteuererstattung genügt es, wenn Sie die Kopie einer …


