In Deutschland gibt es keine Sammelklage. Aber: …
Kategorie: Volkelt-Briefe
die Nullzins-Politik der Europäischen Zentralbank (EZB) hat nicht nur Auswirkungen auf den Verkauf der GmbH (vgl. Nr. 26/2017). Viele Geschäftsführer-Kollegen haben auch das Problem, liquide Mittel der GmbH unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten anzulegen. Unterdessen steigt der Druck, Liquidität zu „nutzen“. Thema: Negativzins oder zusätzliche Gebühren für größere Geldbestände – auch und gerade für Geschäftskunden. Was tun? …
Für den Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH geht die Anlage von liquiden Mitteln der GmbH auf eigenes Risiko. Insoweit haben Sie Handlungsfreiheit. Anders zu bewerten ist die Situation in einer GmbH mit mehreren Gesellschaftern. Hier können Risiko-Geschäfte dazu führen, dass …
Eine einmal vereinbarte Pensionszusage für den Gesellschafter-Geschäftsführer kann später zum Verkaufshindernis für die GmbH werden. Unterdessen legen die meisten Käufer Wert darauf, dass eine solche Pensionszusage vor dem Verkauf abgelöst wird. Etwa, indem die Zusage auf einen Versicherer übertragen oder ganz aufgelöst wird.
Achtung: …
Die Steuerprüfung, ob das Geschäftsführer-Gehalt „angemessen“ ist, gilt nicht nur für Gesellschafter-Geschäftsführer, sondern auch für alle Personen, die einem Gesellschafter „nahe stehen“. Das betrifft Ehegatten, Kinder, Enkel, Neffen, also alle Personen, zu denen eine verwandtschaftliche Nähe besteht. Auch dann ist das Finanzamt befugt, überhöhte Gehaltszahlungen als verdeckte Gewinnausschüttung mit Gewinnsteuern zu belegen.
Zu dieser Frage gibt es jetzt ein neues, interessantes Urteil des BFH. Dabei ging es …
Weil sich der geschäftsführende Vorstand unterbezahlt fühlte, klagte er vor dem Sozialgericht auf „angemessene“ Vergütung. Interessant: Die Frage der Angemessenheit ist in erster Linie eine steuerliches Problem. In diesem Fall wollte der betroffene Geschäftsleiter eine Gehaltserhöhung gerichtlich durchsetzen. Dazu das Landessozialgericht Baden-Württemberg: Zum Gehaltsvergleich muss …
Wir berichten an dieser Stelle immer wieder über Kartellverfahren – auch über die umstrittene Kronzeugenregelung, nach der einen Kartellverstoß anzeigendes Unternehmen straffrei bleibt. Aktuell: Jetzt hat der VW-Konzern – gemeinsam mit den Tochterunternehmen AUDI und Porsche – eine Selbstanzeige beim Kartellamt eingereicht und Absprachen mit den Konkurrenz-Unternehmen BMW und Daimler-Benz eingeräumt. Neueste Entwicklung: Daimler soll schneller gewesen sein mit er Selbstanzeige.
Ausführlich dazu > Spiegel Online
Brisant: Anscheinend waren ERFA-Gruppen (Erfahrungsaustausch-Gruppen) bis in die Unterabteilungen in der größten deutschen Branche an der Tagesordnung. Jetzt muss das Bundeskartellamt „von Amts wegen” handeln. Es dürften die höchsten jemals in Deutschland ausgesprochenen Kartellstrafen werden. Gespannt sein darf man, ob es VW gelingt, in den Kronzeugen-Status zu kommen und damit straffrei auszugehen. Wir halten Sie über die Hintergründe auf dem Laufenden.
EZB: Zinsen bleiben bei NULL …
… keine Aussichten auf Besserung – sprich: Normalisierung – an den europäischen Kapitalmärkten. Die Europäische Zentralbank (EZB) belässt den Leitzins im Euroraum weiterhin auf dem Rekordtief von Null Prozent. Geschäftsbanken müssen für das Geldparken weiterhin 0,4 Prozent Strafzinsen zahlen. Bis mindestens Ende Dezember 2017 wird die Notenbank Monat für Monat 60 Milliarden Euro in den Kauf von Staats- und Unternehmensanleihen stecken.
Einschätzung: Allerdings steigt der Druck, die Zinspolitik „anzupassen”. Experten erwarten in der nächsten Sitzung (September 2017) eine erste vorsichtige Anpassung (+ 0,25 %). In den USA liegen die Zinsen der FED unterdessen bei 1,0 bis 1,25 %. Dort wird eine weitere Anpassung für den September 2017 auf dann 1,375 % erwartet.
Zur offiziellen PM der EZB > hier anklicken
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