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Volkelt-Briefe

Das neue Wettbewerbsregister: So bereiten Sie Ihre GmbH darauf vor

Öffent­li­che Auf­trä­ge ab 30.000 EUR dür­fen in Zukunft nur noch nach Abfra­ge im neu ein­ge­rich­te­ten Wett­be­wer­bes­re­gis­ter ver­ge­ben wer­den. … Bei klei­ne­ren Auf­trags­wer­ten ent­schei­det die Ver­ga­be­stel­le selbst, ob eine sol­che Anfra­ge gestar­tet wer­den soll. Gehen Sie davon aus, dass sich öffent­li­che Auf­trag­ge­ber ab sofort dar­an hal­ten wer­den. Das ent­spre­chen­de Gesetz wur­de jetzt ver­ab­schie­det. Das Bun­des­kar­tell­amt wird ein sol­ches Regis­ter unver­züg­lich umset­zen. Auf was müs­sen Sie achten?

Wich­tig: In die­sem zen­tra­len Regis­ter wer­den alle Unter­neh­men erfasst, die schon ein­mal auf­ge­fal­len sind. Das betrifft Wirt­schafts­straf­ta­ten, aber auch ein­fa­che­re Ord­nungs­wid­rig­kei­ten. Kon­kret: Geld­wä­sche, Ter­ror­fi­nan­zie­rung, Betrug, Bestechung aber auch Ver­stö­ße gegen sozi­al- und arbeits­recht­li­che Vor­schrif­ten (hier: Ver­stö­ße gegen Bei­trags­pflich­ten, Schwarz­ar­beit, Min­dest­lohn, Arbeits­zeit­ver­ord­nung, Arbeits­zeit­do­ku­men­ta­ti­on) oder Ver­stö­ße gegen wett­be­werbs­recht­li­che Vor­schrif­ten (Preis­ab­spra­chen oder Kon­di­tio­nen-Kar­tel­le, unlau­te­re Wer­bung). Je nach Auf­fäl­lig­keit wer­den Ein­tra­gun­gen nach 3 oder 5 Jah­ren auto­ma­tisch gelöscht. Sobald das elek­tro­nisch abfra­ge­ba­re Wett­be­werbs­re­gis­ter online ist, geben wir Ihnen Bescheid. Auf jeden Fall soll­ten Sie dann prü­fen, ob Ihre GmbH „gelis­tet“ ist und ggf. eine Löschung des Ein­trags veranlassen.

Ver­tie­fend: Infor­ma­tio­nen des Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums > Hier ankli­cken

Wenn Ihre GmbH (fälsch­li­cher­wei­se) in die­sem Regis­ter auf­taucht, kön­nen Sie sich weh­ren. Gemäß §125 GWB haben Sie das Recht, eine Löschung zu ver­lan­gen, wenn der Ein­trag nicht kor­rekt ist oder wenn Sie den Man­gel, auf dem der Ein­trag beruht, beleg­bar abge­stellt haben (z. B. durch Ein­füh­rung eines Com­pli­ance-Manage­ment-Sys­tems). Wird der Löschungs­an­trag abge­lehnt, kön­nen Sie die­se Ent­schei­dung gericht­lich über­prü­fen las­sen – beim zustän­di­gen Oberlandesgericht

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