10 Jahre UG: Besser als ihr Ruf – was tun? + GF/Personal: Gute Ideen für´s Rekruiting + Geschäftsführer-Haftung: Neues Strafrecht betrifft Geschäftsführer + Neues Urteil: Prüfen Sie jetzt Ihr D & O + Geschäftsführer privat: So lösen Sie Steuerprobleme ohne Berater (-Honorar) + GmbH-Recht: Geschäftsführer muss widersprechen
BISS … die Wirtschaft-Satire
Der Volkelt-Brief 28/2017 > Download als PDF - lesen im „Print”
Freiburg, 14. Juli 2017
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
mittlerweile gibt es die Unternehmergesellschaft (UG) – die Mini-GmbH – seit 10 Jahren. Fazit: Die Zahl der in Deutschland agierenden Limiteds ist drastisch zurückgegangen. Dafür gibt es derzeit rund 110.000 UGs. Dennoch: Nach wie vor gibt es schlechte Noten für die UG. Laut Creditreform weisen Schuldner in der Rechtsform Unternehmergesellschaft den höchsten Zahlungsverzug aus (ca. 19 Tage). Der durchschnittliche Rechnungswert (553 EUR) von UGs liegt deutlich unter dem Branchenschnitt (1.711 EUR) und damit auch unter dem Vergleichswert für Unternehmen in der Rechtsform GmbH.
Auch aus juristischen Fachkreisen gibt es Kritik, z. B. an der 1‑EUR-Kapitalausstattung. In der Praxis führt das meist dazu, dass im Insolvenzfall ein rechtlich gesicherter Durchgriff auf die Gesellschafter nicht möglich ist. Alternative: Es wird an einem (reduzierten) Mindestkapital (z. B. 10.000 EUR) festgehalten. Aber – in den Niederlanden wird das bereits praktiziert – das Kapital muss nicht eingezahlt, sondern lediglich bereit gehalten werden. Die Diskussion darüber findet derzeit in den Expertenzirkeln und Ausschüssen statt. Bis dahin müssen Sie als Geschäftsführer einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit diesen (Vor-) Urteilen leben.
GF/Personal: Gute Ideen für´s Recruiting
Nach Hochrechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) fehlen bis 2020 bis zu 425.000 Mathematiker, Naturwissenschaftler und Techniker. Geschäftsführer kleinerer und mittelständischer GmbHs, die auf Fachkräfte angewiesen sind (Industrie, Software, Chemie usw.), kennen das Szenario. Laut IW ist nach wie vor nicht zu erkennen, wie die Politik gegensteuern will. Um einigermaßen Abhilfe zu schaffen, müsste der Anteil der Abiturienten, die auf eine Hochschule wechseln, von gegenwärtig 75 auf 85 % steigen. Eines der wirkungsvollsten Instrumente dazu ist die regionale Unternehmens-PR. Tragen Sie Ihre Unternehmensgrundsätze und Ihre Grundsätze im Umgang mit Ihren Mitarbeitern immer wieder in die Öffentlichkeit: Am Tag der offenen Tür, bei der Vergabe von Lehrstellen, anlässlich von Neu-Einstellungen, bei der Vorstellung neuer Produkte, Werkhallen usw.. Sie müssen darüber immer lauter reden, wenn Sie wahrgenommen werden wollen.
Klar ist allerdings auch, dass es gute Lösungen nicht zum Billigtarif gibt. Dabei gilt: Mit einem langweiligen Essen für Alle, einer Rede vom Landrat und einem zwar teuren, aber nicht passenden Event machen Sie beim Nachwuchs keine Punkte – so wie ich es dieser Tage anläßlich der 150- Jahr-Feier eines 500 Mitarbeiter-Industriebetriebs im Schwarzwald wieder einmal erlebt habe. Sie müssen der Öffentlichkeit zeigen, wie Arbeiten in Ihrem Unternehmen geht, auf welche Kollegen sich die Neuen einlassen, welche Unternehmenskultur Sie und welche Lebensqualität die Regio zu bieten hat.
Geschäftsführer-Haftung: Neues Strafrecht betrifft Geschäftsführer
Natürlich wollen wir Ihnen an dieser Stelle keine Neigung zur Spielsucht oder strafbewehrter Manipulation unterstellen. Dennoch: Es gibt eine aktuelle Änderung im Strafrecht, die auch Auswirkungen für Geschäftsführer hat. Dazu: Die Zulassungsvoraussetzungen zum Amt des Geschäftsführers sind in § 6 GmbH-Gesetz geregelt. Danach kann nicht Geschäftsführer sein, wer wegen einer Straftat oder mehrerer vorsätzlich begangener Straftaten z. B. durch
- Unterlassen der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Insolvenzverschleppung),
- falsche Angaben nach § 82 des GmbH-Gesetzes oder § 399 des Aktiengesetzes,
- unrichtige Darstellung nach § 400 des Akiengesetzes, § 331 des Handelsgesetzbuches, § 313 des Umwandlungsgesetzes oder § 17 des Publizitätsgesetzes
verurteilt ist. Mit der Bestellung ins Amt als Geschäftsführer muss der Geschäftsführer – Sie kennen das – versichern, dass er diesen Katalog zur Kenntnis genommen hat und dass er gegen keine dieser Vorgaben verstoßen hat. Mit der aktuellen Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) wurden die §§ 265 c – e geändert (51. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches). Danach ist Sportwettenbetrug und die Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben in Zukunft eine Straftat. Die Einhaltung der Bestimmungnen des § 265 StGB gehört aber auch zu dem Katalog der nach § 6 GmbH-Gesetz notwendigen Voraussetzungen zur Zulassung als GmbH-Geschäftsführer.
Neues Urteil: Prüfen Sie jetzt Ihr D & O
Immer mehr Kollegen ohne eigene Beteiligung an der GmbH haben sich in den letzten Jahren dazu entschieden, sich gegen die mit Ihrem Job verbundenen persönlichen Haftungsrisiken abzusichern. Aus gutem Grund: Die Bereitschaft der Gesellschafter, den Fremd-Geschäftsführer für Misserfolge und den damit verbundenen Vermögensschaden in die Haftung zu nehmen, ist gestiegen … und zwar deutlich. Gegenmittel: Die Vermögensschadens-Versicherung – im Fachjargon nach dem englischen Vorbild als Directors and Officers (D & O) bezeichnet. Wurde dieser Versicherungstyp zunächst nur im angelsächsischen Raum „gut verkauft“, hat jetzt bereits jeder zweite deutsche Geschäftsführer eine solche Versicherung abgeschlossen – neben anderen Zusatzversicherungen (z. B. gegen Steuerhaftung oder eine Rechtsschutz-Versicherung speziell für Rechtsstreitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag.
Nach einem aktuellen Urteil des OLG Celle kommen einige D & O – Versicherer nicht mehr für Schaden auf, der im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen die Insolvenzantragspflicht entsteht. Dadurch entsteht nämlich kein Vermögensschaden beim Gesellschafter. Geschädigt wird die GmbH, weil der Insolvenzmasse entzogen wird (OLG Celle, nicht veröffentlichtes Urteil, 8 W 20/16). Und dieser Fall ist von der D & O in der Regel nicht gedeckt. Dazu das Gericht: „Zahlungen nach der Insolvenzreife sind von einer Manager-Haftpficht wie die D & O nicht gedeckt“. Dazu RA Christoph Schubert von der Kanzlei Görg im Handelsblatt: „Damit bleibt der betroffene Geschäftsleiter auf seiner persönlichen Haftung sitzen“.
Dabei geht es um alle Zahlungen der GmbH, die Sie als Geschäftsführer nach Ablauf der 3‑wöchigen Insolvenzantragspflicht veranlassen. In der Praxis ist der genaue Zeitpunkt, wann Insolvenz angemeldet werden muss, schwer zu bestimmen. Fazit: Als Geschäftsführer sollten Sie in der GmbH-Krise besonders kritisch sein, sich extern beraten lassen und lieber zu früh als zu spät handeln.
Geschäftsführer privat: So lösen Sie Steuerprobleme ohne Berater
Das BMF hat das amtliche Einkommensteuer-Handbuch 2016 in digitaler Form veröffentlicht. Damit können Sie bei Zweifelsfragen selbst nachblättern, wie Ihr konkreter Steuerfall einzuschätzen ist – inkl. zahlreicher Fallbeispiele und mit Verweisen auf entsprechende Urteile. Das amtliche Handbuch gibt es ab sofort zur kostenfreien Nutzung unter > https://bmf-esth.de/esth/2016/home.html.
GmbH-Recht: Geschäftsführer muss widersprechen
Erteilt der Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH einem zweiten Geschäftsführer (ohne Beteiligung) eine Weisung, nach der Zahlungen gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften verstoßen, dann macht dieser sich schadensersatzpflichtig, wenn er diese Weisung dennoch ausführt und eine Zahlung entsprechend veranlasst (LG München, Urteil v. 26.1.2017, 3 O 3420/15).
Eine informative Lektüre wünscht
Lothar Volkelt
Herausgeber + Chefredakteur Geschäftsführer-Fachinformationsdienst