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Volkelt-Briefe

Konflikte in der GmbH: So geht konstruktive Streitkultur

Erfah­rungs­ge­mäß kommt es in GmbHs mit meh­re­ren Gesell­schaf­ter (-Geschäfts­füh­rern) durch­schnitt­lich alle zwei Jah­re zu ernst­haf­ten Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten bis Kon­flik­ten um die Geschäfts­po­li­tik. Das liegt in der Natur der Sache. Hin­der­lich sind Ver­drän­gung, ver­här­te­te Fron­ten und Kom­pro­miss­lo­sig­keit. Hier eini­ge Hin­wei­se, wie Sie sich zum Ziel füh­ren­den Kon­flikt-Manage­ment disziplinieren: …

Check­lis­te: Kon­flikt-Manage­ment in der GmbH

nicht ver­drän­gen In vie­len GmbHs wer­den Kon­flik­te aus­ge­ses­sen. Oft dau­ert es Jah­re, bis einer der Betei­lig­ten eine Ver­än­de­rung her­bei­führt. Was dabei über­se­hen wird: In der Zwi­schen­zeit sind meist schon zahl­rei­che Geschäfts­chan­cen der GmbH aus­ge­las­sen wor­den. Schade!
doku­men­tie­ren Wie bei einer Schei­dung kom­men die „dicken Bro­cken“ im Nach­hin­ein. Dann hel­fen münd­li­che Abspra­chen, Ver­ein­ba­run­gen und Bes­se­rungs­ver­spre­chun­gen nicht. Doku­men­tie­ren Sie Sach­ver­hal­te, die das Gesell­schafts- und das Anstel­lungs­ver­hält­nis Ihrer Mit-Gesel­l­­schaf­ter betref­fen (Bespre­chun­gen, E‑Mails).
Bera­tung nutzen Wägen Sie ab, was es zu ver­lie­ren gibt. Bei­spiel: Gibt es Ver­trä­ge mit Kun­den, die auf Ihre GmbH und nicht auf die betei­lig­ten Per­so­nen zuge­schnit­ten sind, soll­ten Sie zunächst gezielt pro­fes­sio­nel­le Bera­tung in Anspruch neh­men (z. B. Media­ti­on), um den Bestand zu sichern.
Bera­ter checken Lei­der gibt es auf dem Bera­ter­markt viel Schat­ten. Ver­las­sen Sie sich nur auf zer­ti­fi­zier­te Bera­ter, die Refe­ren­zen vor­le­gen und neh­men Sie die Refe­ren­zen auch in Anspruch. Nut­zen Sie den BDU für Auskünfte.
Die Rechts­la­ge prüfen Hüten Sie sich vor selbst gestrick­ten Lösun­gen, z. B. die Abbe­ru­fung des Mit-Geschäfts­füh­rers. Die Rechts­la­ge ist schwie­rig. Prü­fen Sie alle Ver­trags­wer­ke der GmbH (Gesell­schafts­ver­trag, Anstel­lungs­ver­trag) nach Rech­ten und Pflich­ten, Aus­schei­dens­mög­lich­kei­ten, gelt­wer­ten Ver­ein­ba­run­gen wie Abfindungen.
Ausnahms­weise vor Gericht streiten In der 2‑Per­so­nen-GmbH wer­den Abbe­ru­fung und Aus­schluss eines Gesell­schaf­ters erst nach einem Gerichts­ur­teil wirk­sam. In der Regel fah­ren Sie bes­ser, wenn Sie sich außer­ge­richt­lich eini­gen. Dazu soll­ten Sie sich von einem ver­sier­ten Fach­an­walt für Gesell­schafts­recht ver­tre­ten las­sen. Das kos­tet, aber Sie geben dann garan­tiert nur Rechts­po­si­tio­nen auf, die Sie vor Gericht ohne­hin nicht durch­set­zen können.

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