Die Steuerfronten für die Bundestagswahl 2013 nehmen Konturen an: Nach der SPD hat sich jetzt auch der Grünen-Finanzpolitiker Thomas Gambke öffentlich dazu bekannt, die Gehälter für Geschäftsführer und Manager auf jährlich 500.000 € zu deckeln. Und zwar flächendeckend. Das betrifft …
Autor: volkelt
Eines zeigt der Fall des Unternehmers Anton Schlecker überdeutlich: Die unklare Abgrenzung der Vermögenssphären zwischen privat und geschäftlich wird dem Unternehmer und seiner Familie immer mehr zum Verhängnis.Mit der Konstruktion einer sog. haftungsoffenen Gesellschaftsform hat sich der Unternehmer ganz bewusst für eine Gestaltung seiner geschäftlichen Aktivitäten entschieden, die im Krisenfall – wie jetzt – unvermeidlich auch zu einem Zugriff auf große Teile des vermeintlich privaten Vermögens juristisch möglich macht. Diesen Preis zahlte der Unternehmer, weil er den direktesten Einfluss auf alle geschäftlichen Entscheidungen nehmen wollte (und wahrscheinlich nehmen musste). Er brauchte sich auf keiner Ebene mit Aufsichtsgremien oder operativen Geschäftsführern abzusprechen oder arrangieren. Er musste keine Formvorschriften für Vorgaben (Weisungsrecht über die Gesellschafterversammlungen eventuell mit Absprachen mit Ehegatten) einhalten und konnte jederzeit in allen Angelegenheiten „durchregieren“. Selbst die Diversifizierung der einzelnen Schlecker-Aktivitäten (Logistik, Immobilien, Vertrieb, Filialgeschäft) konnte den Zugriff auf das Privatvermögen nicht verhindern. Das Konglomerat aus persönlich haftenden Gesellschaftsformen mit Privat-Darlehen und Bürgschaften konnte zu keinem Zeitpunkt eine klare Abgrenzung der Vermögenssphären garantieren.
Die meisten Unternehmer wickeln ihre Geschäfte über Kapitalgesellschaften ab und lassen sich entsprechend beraten, welche Geschäftsmodelle …
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass der Arbeitgeber zu Ausgleichszahlungen verpflichtet ist, wenn die Pensionskasse …
Volkelt-Brief 28/2012
Themen heute: Obergrenzen für Geschäftsführer-Gehälter – Front für 500.000 €-Grenze beim Betriebsausgabenabzug formiert sich + Fall „Schlecker”: Geschäfts- und Privatvermögen müssen strikt getrennt sein – wie geht das? + Jahressteuergesetz: Organschaft wird einfacher + Unsicher? Dann müssen Sie ein Zweit-Gutachten einholen + Teilwertabschreibung n auf Gesellschafter-Darlehen sind Betriebsausgaben + ACHTUNG: GmbH muss bei Leistungskürzung der Pensionskasse draufzahlen + BISS …
Steuer: Organschaft wird planbarer
Unterdessen liegt der Gesetzentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 vor (Bundesrats-Drucksache 302/12). Wie berichtet wird es für Unternehmen nur zu marginalen Änderungen kommen (vgl. zuletzt Volkelt-Brief Nr. 15/2012).
Für Unternehmen wichtig: Es zeichnet sich ab, …
Der Geschäftsführer ist verpflichtet, sich fachkundigen Rat zur Erkennung der wirtschaftlichen Krise einzuholen (vgl. Nr 24/2012) . Dazu folgende Zusatz-Information: …
Nicht nur in Baden-Württemberg staunen viele Geschäftsführer über die im Untersuchungsausschuss offen gelegten Vorgänge um den Erwerb der EnBW-Aktien durch das Land Baden-Württemberg. Zuletzt wurde der E‑Mail-Verkehr zwischen Ex-Ministerpräsident Mappus und dem (Ex) Morgan Stanley Deutschland-Chef Notheis auszugsweise in den Gazetten veröffentlicht – mit verheerender Wirkung in der Öffentlichkeit. Was ist hier falsch gelaufen? …
Fehler Nr. 1: Als Geschäftsführer müssen Sie bei einem Unternehmenskauf eine exakte Bewertung vornehmen (dazu gibt es rechtskräftige Urteile, siehe unten)
PS: Diese Meldung ist nur wegen des breiten Interesses am Thema öffentlich. Solche fachlichen Informationen sind sonst nur für Geschäftsführer bzw. die angemeldeten Mitglieder des Volkelt-Beratungs-Centers zugänglich. Mehr Informationen > Hier anklicken
Als Geschäftsführer einer GmbH haben Sie zwar ein weit reichendes Handlungsermessen (vgl. § 43 GmbH-Gesetz) – im Vergleich zum Ex-Landesregierungs-Chef Mappus sogar ein deutlich größeres. Für wirtschaftliche Fehl-Entscheidungen, die Sie für die GmbH treffen, haften Sie danach nicht oder nur im Ausnahmefall persönlich. Dazu gibt es aber keine allgemeingültigen Richtlinien. Klagt aber ein Gesellschafter z. B. wegen Vermögensverlust,
prüft das Gericht jeden Einzelfall. Laut Rechtsprechung müssen Sie z. B. beim Zukauf eines Unternehmens alle Risiken und Chancen einer solchen Investition exakt prüfen – und zwar mit den dafür vorgesehenen professionellen Verfahren. Wenn Sie ohne Experten-Gutachten zukaufen, gehen Sie als Geschäftsführer ein hohes persönliches Risiko ein.
Konkret: „Das dem Geschäftsführer bei unternehmerischen Entscheidungen zuzubilligende weite Ermessen ist beim Erwerb eines anderen Unternehmens überschritten, wenn die Grundlagen, Chancen und Risiken der Investitionsentscheidung nicht ausreichend geklärt worden sind“ (OLG Oldenburg, Urteil vom 22.6.2006, 1 U 34/03). Das ist der Fall, wenn nicht ausreichende, gesicherte Erkenntnisse über das zu erwerbende Unternehmen vorhanden sind oder wenn vorhandene Informationen Unklarheiten aufweisen. Dann muss etwa eine umfassende „Due Diligence“-Prüfung durchgeführt werden. Wenn Sie dies unterlassen und es bei einer zu erheblichen Verlusten führenden Fehlinvestition kommt, führt dies zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers.
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Für die Praxis: Erwecken Sie beim Zukauf eines Unternehmens nie den Eindruck eines Alleingangs. Beziehen Sie die Abteilung Rechnungswesen, Ihren Steuerberater und Ihren Rechtsanwalt ein. Bestehen Zweifel an der wirtschaftlichen Lage und den vorgelegten Unterlagen der Zielfirma, müssen Sie ein Gutachten z. B. in Form eines Due Diligence in Auftrag geben und zur Grundlage Ihrer Kaufentscheidung machen.
Fehler Nr. 2: Grundlegende Fehler im Stil (Werte) und in der Kommunikation
Fehleinschätzung: Mappus und Notheiswaren sicher, dass die ausgetauschten Informationen nie „öffentlich“ werden können. Das ist ein großer Irrtum: Der Inhalt jeder E‑Mail kann intern (IT) und extern (Server) nachvollzogen werden.
Kommunikationsstil: Im E‑Mail-Verkehr werden geschäftliche Informationen in einem privaten Plaudertongeführt. Unmöglich! Hier agieren die Repräsentanten eines Unternehmen und einer Landesregierung. Nicht anders ist es, wenn Sie für die GmbH Geschäfte anbahnen und Konditionen aushandeln. Gibt es mehrere Gesellschafter, müssen Sie geschäftlich und privat eindeutig auseinander zu halten und entsprechend zu kommunizieren.
Rechtsfehler: Per E‑Mail wurden klein gedruckte Konditionen besprochen, die mit den einbezogenen Rechtsberatern nicht abgesprochen waren. Folge: Der Berater ist im Zweifel aus der Haftung. Als Repräsentant einer GmbH sollten Sie darauf achten, dass Geschäfte mit weit reichenden Auswirkungen (Verhalten in der Krise der GmbH, Kauf) wie üblich abgewickelt werden. Dazu gehört die Einschaltung des Steuerberaters im Krisenfall, die Verwendung von offiziellen Bewertungsverfahren für die Kaufpreisermittlung (siehe unten). Sind Sie sich über die Reichweite eines Geschäftes nicht völlig im Klaren, sollten Sie professionellen externen Rat einholen und die Zustimmung der Gesellschafter (Gesellschafterbeschluss) zu diesem Geschäft einholen.
Für die Praxis: Nutzen Sie diese Gelegenheit dazu, Ihren persönlichen E‑Mail-Stil auf die „Goldwaage“ zu legen. Orientieren Sie sich dabei an diesen Vorgaben:
- Vertraulicher Informationsaustausch, der auf keinen Fall von Dritten nachvollzogen werden kann, sollten Sie nach wie vor „unter vier Augen“ oder ausnahmsweise telefonisch führen.
- Verwenden Sie grundsätzlich immer die offizielle Autosignatur der Firma (Aus Haftungsgründen müssen Sie immer deutlich machen, dass Sie für die GmbH handeln)
- Halten Sie geschäftliche E‑Mails immer sachlich und jederzeit in einem offiziellen Geschäftsbrief-Stil. Prüfen Sie Ihre E‑Mails vor dem Absenden auf korrekte Rechtschreibung.
- Lassen Sie sich bei wichtigen Inhalten den Eingang Ihrer E‑Mail ausdrücklich nochmals bestätigen.
- Sichern Sie den jederzeitigen Zugriff auf wichtige E‑Mails (ausgewählte Ordner anlegen). Wichtige E‑Mails mit vertraglichen Inhalten oder Absprachen sollten Sie zusätzlich ausdrucken und in der Akte des Geschäftspartners dokumentieren.
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Peter Altmaier
„Altmaier“ ist ein uralter saarländischer Name und der ein oder andere erinnert sich noch daran, wie der gebürtige Wahlschieder Fritz Altmeyer den SV Saar 05 Saarbrücken mit seinen unvergessenen Dribblings und den unnachahmlichen Toren erstmals auf den dritten Platz der Regionalliga Südwest schlenzte. Von da aus sind es über die L 140 gerade einmal 14,4 Kilometer bis zu der Stelle im saarländischen Ensdorf, wo Peter Altmaier vorbei am RWE-Groß-Kohlekraftwerk in aller Frühe zum örtlichen Kindergarten gebracht wurde, weil der Vater zur Frühschicht in der Grube nach Kohle suchen musste.
Insofern handelt es sich quasi um ein „Zurück zu seinen Wurzeln“, wenn er jetzt Umweltminister ist und sich die RWE für seine – rein Lungen mäßig gesehen – verkorkste Kindheit mal vorknöpfen kann. Da wird er voll auch auf seine Vorkenntnisse und Erfahrungen als zuständiger EU-Verwaltungskommissar für die soziale Sicherheit von Wanderarbeitern zurückgreifen können. Schon damals musste er viel ins Ausland telefonieren, was ihm heute den sportlichen Umgang mit elektronischen Medien und den sozialen Netzwerken erleichterte. Der gute Mann war gerade mal 1 Stunde zum neuen Umweltminister vereidigt, da ließ er der Twitter-Gemeinde mitteilen, dass das Bundesumwelt-Ministerium ab morgen einen eigenen Account einrichten wird. Wuff – was für ein Donnerschlag zum Amtsantritt.
Ob Peter Altmaier nun auch tatsächlich mit dem Fußballer Fritz Altmeyer verwandt ist, lassen wir zurzeit parallel von einem renommierten Sprachwissenschaftler und von Herrn Werner Altmeier vom Einwohnermeldeamt in Saarlouis prüfen. Über die Ergebnisse halten wir Sie auf dem Laufenden.
P.S.: Nicht richtig ist, dass gegen Peter Altmaier staatsanwaltschaftlich ermittelt wurde. Vorwurf damals: Als Jugendlicher soll er vom Wirt der Ensdorfer Pizzeria „Viareggio“ Schutzgelder in Form von Freipizza und Lambrusco erpresst haben. Hier handelt es sich lediglich um eine Verwechslung mit der gleichnamige Pizza-Connection, einer Befreiungs-Bewegung, die der CDU Beine machen wollte aber nichts mit der Mafia zu tun hat.

„Großartig. Ursula hat 7 Kinder, einen Vater, eine Mutter und 5 Brüder. Aus dieser etwas unübersichtlichen Lage heraus ist es verständlich, wenn ihr sehnlichster politischer Wunsch darin besteht, die Republik flächendeckend mit Krippenplätzen zu überziehen. Auch die Sehnsucht nach qualifiziertem ErzieherInnen-Personal ist durchaus nachvollziehbar. Unterdessen laufen ja bundesweit ALG2-ler und Schlecker-Frauen-Kurse, in denen das Herumkutschieren mit Großraum-Kinderwagen in Innenstädten und auf geteerten Trimm-Trab-Laufwegen eingeübt wird. Ab 2015 – so viel lässt sich heute schon sagen – weht dann ein etwas professionellerer Wind in unseren KITAs.
Geplant ist, die 3 bis 6 – jährigen gezielt als Testkäufer bei Mäcki oder H & M einzusetzen und mit ihrer Hilfe alle schwarzen Schafe aus dem Verkehr zu ziehen. Dazu muss allerdings vorher noch das Jugendschutzgesetz und das BGB entsprechend abgeändert werden.
Zurück zu Ursula: Leider konnte sie sich mit der Idee des Bildungs-Chips bisher noch nicht durchsetzen. Noch ist es weder Medizin noch Pharma gelungen, die entsprechenden Voraussetzungen am menschlichen Körper zu schaffen. Sprich: Bisher konnte noch nicht geklärt werden, ob der Bildungs-Chip in der linken oder in der rechten Hirnhälfte oder vielleicht besser sogar dazwischen eingepflanzt wird. Wir sind gespannt, wie´s ausgeht. Vorschlag: Könnte man Alles gleich zusammen mit der Gesundheits-Karte und dem Personal-Ausweis zu einem einheitlichen WLAN-lesbaren Human-Chip zusammenlegen und irgendwo zwischen Herz und Seele einpflanzen. Großartige Vorstellung.
Unterdessen hat es sich herumgesprochen, dass das Internet-Netzwerk XING auch ein ausgezeichnetes Instrument ist, um Mitarbeiter ganz gezielt nach Profil zu rekrutieren. Aber Vorsicht: Das Landgericht Heidelberg hat jetzt erstmals …