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Geschäftsführer-Gehalt: Nur noch 500.000 € als Betriebsausgabe

Die Steu­er­fron­ten für die Bun­des­tags­wahl 2013 neh­men Kon­tu­ren an: Nach der SPD hat sich jetzt auch der Grü­nen-Finanz­po­li­ti­ker Tho­mas Gambke öffent­lich dazu bekannt, die Gehäl­ter für Geschäfts­füh­rer und Mana­ger auf jähr­lich 500.000 € zu deckeln. Und zwar flä­chen­de­ckend. Das betrifft …

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Fall „Schlecker“: Unternehmer müssen Vermögenssphären abgrenzen

Eines zeigt der Fall des Unter­neh­mers Anton Schle­cker über­deut­lich: Die unkla­re Abgren­zung der Ver­mö­gens­sphä­ren zwi­schen pri­vat und geschäft­lich wird dem Unter­neh­mer und sei­ner Fami­lie immer mehr zum Verhängnis.Mit der Kon­struk­ti­on einer sog. haf­tungs­of­fe­nen Gesell­schafts­form hat sich der Unter­neh­mer ganz bewusst für eine Gestal­tung sei­ner geschäft­li­chen Akti­vi­tä­ten ent­schie­den, die im Kri­sen­fall – wie jetzt – unver­meid­lich auch zu einem Zugriff auf gro­ße Tei­le des ver­meint­lich pri­va­ten Ver­mö­gens juris­tisch mög­lich macht. Die­sen Preis zahl­te der Unter­neh­mer, weil er den direk­tes­ten Ein­fluss auf alle geschäft­li­chen Ent­schei­dun­gen neh­men woll­te (und wahr­schein­lich neh­men muss­te). Er brauch­te sich auf kei­ner Ebe­ne mit Auf­sichts­gre­mi­en oder ope­ra­ti­ven Geschäfts­füh­rern abzu­spre­chen oder arran­gie­ren. Er muss­te kei­ne Form­vor­schrif­ten für Vor­ga­ben (Wei­sungs­recht über die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lun­gen even­tu­ell mit Abspra­chen mit Ehe­gat­ten) ein­hal­ten und konn­te jeder­zeit in allen Ange­le­gen­hei­ten „durch­re­gie­ren“. Selbst die Diver­si­fi­zie­rung der ein­zel­nen Schle­cker-Akti­vi­tä­ten (Logis­tik, Immo­bi­li­en, Ver­trieb, Fili­al­ge­schäft) konn­te den Zugriff auf das Pri­vat­ver­mö­gen nicht ver­hin­dern. Das Kon­glo­me­rat aus per­sön­lich haf­ten­den Gesell­schafts­for­men mit Pri­vat-Dar­le­hen und Bürg­schaf­ten konn­te zu kei­nem Zeit­punkt eine kla­re Abgren­zung der Ver­mö­gens­sphä­ren garantieren.

Die meis­ten Unter­neh­mer wickeln ihre Geschäf­te über Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten ab und las­sen sich ent­spre­chend bera­ten, wel­che Geschäftsmodelle …

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ACHTUNG: GmbH muss bei Leistungskürzung der Pensionskasse draufzahlen

Das Bundes­arbeitsgericht (BAG) hat ent­schie­den, dass der Arbeit­ge­ber zu Aus­gleichs­zah­lun­gen ver­pflich­tet ist, wenn die Pensionskasse …

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Volkelt-Brief 28/2012

The­men heu­te: Ober­gren­zen für Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter – Front für 500.000 €-Gren­ze beim Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug for­miert sich + Fall „Schle­cker”: Geschäfts- und Pri­vat­ver­mö­gen müs­sen strikt getrennt sein – wie geht das? + Jah­res­steu­er­ge­setz: Organ­schaft wird ein­fa­cher + Unsi­cher? Dann müs­sen Sie ein Zweit-Gut­ach­ten ein­ho­len + Teil­wert­ab­schrei­bung n auf Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen sind Betriebs­aus­ga­ben + ACHTUNG: GmbH muss bei Leis­tungs­kür­zung der Pen­si­ons­kas­se drauf­zah­len + BISS

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Steuer: Organschaft wird planbarer

Unter­des­sen liegt der Gesetz­ent­wurf für das Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 vor (Bun­des­rats-Druck­sa­che 302/12). Wie berich­tet wird es für Unter­neh­men nur zu mar­gi­na­len Ände­run­gen kom­men (vgl. zuletzt Vol­kelt-Brief Nr. 15/2012).

Für Unter­neh­men wich­tig: Es zeich­net sich ab, …

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GmbH-Krise: Im Zweifel müssen Sie ein Zweit-Gutachten beauftragen

Der Geschäfts­füh­rer ist ver­pflich­tet, sich fach­kun­di­gen Rat zur Erken­nung der wirt­schaft­li­chen Kri­se ein­zu­ho­len (vgl. Nr 24/2012) . Dazu fol­gen­de Zusatz-Information: …

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Mappus und die EnBW: Für vergleichbare Fehler haften deutsche Geschäftsführer

Nicht nur in Ba­­den-Wür­t­­te­m­­berg stau­nen vie­le Ge­schäfts­fü­hrer über die im Un­ter­su­chungs­aus­schuss offen ge­leg­ten Vor­gän­ge um den Er­werb der En­BW-Ak­­ti­en durch das Land Ba­­den-Wür­t­­te­m­­berg. Zu­letzt wur­de der E‑Mail-Ver­­kehr zwi­schen Ex-Minis­ter­­prä­si­dent Map­pus und dem (Ex) Mor­gan Stan­ley Deut­sch­­land-Chef Not­heis aus­zugs­wei­se in den Ga­zet­ten ver­öf­fent­licht – mit ver­hee­ren­der Wir­kung in der Öf­fent­lich­keit. Was ist hier falsch gelaufen? …

Fehler Nr. 1: Als Geschäftsführer müssen Sie  bei einem Unternehmenskauf eine exakte Bewertung vornehmen (dazu gibt es rechtskräftige Urteile, siehe unten)

PS: Die­se Mel­dung ist nur wegen des brei­ten Inter­es­ses am The­ma öffent­lich. Sol­che fach­li­chen Infor­ma­tio­nen sind sonst nur für Geschäfts­füh­rer bzw. die ange­mel­de­ten Mit­glie­der des Vol­kelt-Bera­tungs-Cen­ters zugäng­lich. Mehr Infor­ma­tio­nen > Hier ankli­cken

Als Geschäfts­füh­rer einer GmbH haben Sie zwar ein weit rei­chen­des Hand­lungs­er­mes­sen (vgl. § 43 GmbH-Gesetz) – im Ver­gleich zum Ex-Lan­des­re­gie­rungs-Chef Map­pus sogar ein deut­lich grö­ße­res. Für wirt­schaft­li­che Fehl-Ent­schei­dun­gen, die Sie für die GmbH tref­fen, haf­ten Sie danach nicht oder nur im Aus­nah­me­fall per­sön­lich. Dazu gibt es aber kei­ne all­ge­mein­gül­ti­gen Richt­li­ni­en. Klagt aber ein Gesell­schaf­ter z. B. wegen Ver­mö­gens­ver­lust, prüft das Gericht jeden Ein­zel­fall. Laut Recht­spre­chung müs­sen Sie z. B. beim Zukauf eines Unter­neh­mens alle Risi­ken und Chan­cen einer sol­chen Inves­ti­ti­on exakt prü­fen – und zwar mit den dafür vor­ge­se­he­nen pro­fes­sio­nel­len Ver­fah­ren. Wenn Sie ohne Exper­ten-Gut­ach­ten zukau­fen, gehen Sie als Geschäfts­füh­rer ein hohes per­sön­li­ches Risi­ko ein.

Kon­kret: „Das dem Geschäfts­füh­rer bei unter­neh­me­ri­schen Ent­schei­dun­gen zuzu­bil­li­gen­de wei­te Ermes­sen ist beim Erwerb eines ande­ren Unter­neh­mens über­schrit­ten, wenn die Grund­la­gen, Chan­cen und Risi­ken der Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dung nicht aus­rei­chend geklärt wor­den sind“ (OLG Olden­burg, Urteil vom 22.6.2006, 1 U 34/03). Das ist der Fall, wenn nicht aus­rei­chen­de, gesi­cher­te Erkennt­nis­se über das zu erwer­ben­de Unter­neh­men vor­han­den sind oder wenn vor­han­de­ne Infor­ma­tio­nen Unklar­hei­ten auf­wei­sen. Dann muss etwa eine umfas­sen­de „Due Diligence“-Prüfung durch­ge­führt wer­den. Wenn Sie dies unter­las­sen und es bei einer zu erheb­li­chen Ver­lus­ten füh­ren­den Fehl­in­ves­ti­ti­on kommt, führt dies zur per­sön­li­chen Haf­tung des Geschäftsführers.

PS: Die­se Mel­dung ist nur wegen des brei­ten Inter­es­ses am The­ma öffent­lich. Sol­che fach­li­chen Infor­ma­tio­nen sind sonst nur für Geschäfts­füh­rer bzw. die ange­mel­de­ten Mit­glie­der des Vol­kelt-Bera­tungs-Cen­ters zugäng­lich. Mehr Infor­ma­tio­nen > Hier ankli­cken

Für die Pra­xis: Erwe­cken Sie beim Zukauf eines Unter­neh­mens nie den Ein­druck eines Allein­gangs. Bezie­hen Sie die Abtei­lung Rech­nungs­we­sen, Ihren Steu­er­be­ra­ter und Ihren Rechts­an­walt ein. Bestehen Zwei­fel an der wirt­schaft­li­chen Lage und den vor­ge­leg­ten Unter­la­gen der Ziel­fir­ma, müs­sen Sie ein Gut­ach­ten z. B. in Form eines Due Dili­gence in Auf­trag geben und zur Grund­la­ge Ihrer Kauf­ent­schei­dung machen.

Fehler Nr. 2: Grundlegende Fehler im Stil (Werte)  und in der Kommunikation 

Fehl­ein­schät­zung: Map­pus und Not­heiswaren si­cher, dass die aus­ge­tausch­ten In­for­ma­tio­nen nie „öf­fent­lich“ wer­den kön­nen. Das ist ein gro­ßer Irr­tum: Der In­halt jeder E‑Mail kann in­tern (IT) und ex­tern (Ser­ver) nach­voll­zo­gen werden.

Kom­mu­ni­ka­ti­ons­stil: Im E‑Mail-Ver­­kehr wer­den ge­schäft­li­che In­for­ma­tio­nen in einem pri­va­ten Plau­der­tonge­führt. Un­mög­lich! Hier agie­ren die Re­prä­sen­tan­ten eines Un­ter­neh­men und einer Lan­des­re­gie­rung. Nicht an­ders ist es, wenn Sie für die GmbH Ge­schäf­te an­bah­nen und Kon­di­tio­nen aus­han­deln. Gibt es meh­re­re Ge­sell­schaf­ter, müs­sen Sie ge­schäft­lich und pri­vat ein­deu­tig aus­ein­an­der zu hal­ten und ent­spre­chend zu kommunizieren.

Rechts­feh­ler: Per E‑Mail wur­den klein ge­druck­te Kon­di­tio­nen be­spro­chen, die mit den ein­be­zo­ge­nen Rechts­be­ra­tern nicht ab­ge­spro­chen waren. Fol­ge: Der Be­ra­ter ist im Zwei­fel aus der Haf­tung. Als Re­prä­sen­tant einer GmbH soll­ten Sie dar­auf ach­ten, dass Ge­schäf­te mit weit rei­chen­den Aus­wir­kun­gen (Ver­hal­ten in der Kri­se der GmbH, Kauf) wie üb­lich ab­ge­wi­ckelt wer­den. Dazu ge­hört die Ein­schal­tung des Steu­er­be­ra­ters im Kri­sen­fall, die Ver­wen­dung von of­fi­zi­el­len Be­wer­tungs­ver­fah­ren für die Kauf­preis­er­mitt­lung (sie­he unten). Sind Sie sich über die Reich­wei­te eines Ge­schäf­tes nicht völ­lig im Kla­ren, soll­ten Sie pro­fes­sio­nel­len ex­ter­nen Rat ein­ho­len und die Zu­stim­mung der Ge­sell­schaf­ter (Ge­sell­schaf­ter­be­schluss) zu die­sem Ge­schäft einholen.

Für die Pra­xis: Nut­zen Sie die­se Ge­le­gen­heit dazu, Ihren per­sön­li­chen E‑Mail-Stil auf die „Gold­waa­ge“ zu legen. Ori­en­tie­ren Sie sich dabei an die­sen Vorgaben:

  1. Ver­trau­li­cher In­for­ma­ti­ons­aus­tausch, der auf kei­nen Fall von Drit­ten nach­voll­zo­gen wer­den kann, soll­ten Sie nach wie vor „unter vier Augen“ oder aus­nahms­wei­se te­le­fo­nisch führen.
  2. Ver­wen­den Sie grund­sätz­lich immer die of­fi­zi­el­le Au­to­si­gna­tur der Fir­ma (Aus Haf­tungs­grün­den müs­sen Sie immer deut­lich ma­chen, dass Sie für die GmbH handeln)
  3. Hal­ten Sie ge­schäft­li­che E‑Mails immer sach­lich und je­der­zeit in einem of­fi­zi­el­len Geschäfts­­­brief-Stil. Prü­fen Sie Ihre E‑Mails vor dem Ab­sen­den auf kor­rek­te Rechtschreibung.
  4. Las­sen Sie sich bei wich­ti­gen In­hal­ten den Ein­gang Ihrer E‑Mail aus­drück­lich noch­mals bestätigen.
  5. Si­chern Sie den je­der­zei­ti­gen Zu­griff auf wich­ti­ge E‑Mails (aus­ge­wähl­te Ord­ner an­le­gen). Wich­ti­ge E‑Mails mit ver­trag­li­chen In­hal­ten oder Ab­spra­chen soll­ten Sie zu­sätz­lich aus­dru­cken und in der Akte des Ge­schäfts­part­ners dokumentieren.

PS: Die­se Mel­dung ist nur wegen des brei­ten Inter­es­ses am The­ma öffent­lich. Sol­che fach­li­chen Infor­ma­tio­nen sind sonst nur für Geschäfts­füh­rer bzw. die ange­mel­de­ten Mit­glie­der des Vol­kelt-Bera­tungs-Cen­ters zugäng­lich. Mehr Infor­ma­tio­nen > Hier ankli­cken

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BISS - DIE Wirtschafts-Satire

Peter Altmaier

 „Alt­mai­er“ ist ein uralter saar­län­di­scher Name und der ein oder ande­re erin­nert sich noch dar­an, wie der gebür­ti­ge Wahl­schie­der Fritz Alt­mey­er den SV Saar 05 Saar­brü­cken mit sei­nen unver­ges­se­nen Dribb­lings und den unnach­ahm­li­chen Toren erst­mals auf den drit­ten Platz der Regio­nal­li­ga Süd­west schlenz­te. Von da aus sind es über die L 140 gera­de ein­mal 14,4 Kilo­me­ter bis zu der Stel­le im saar­län­di­schen Ens­dorf, wo Peter Alt­mai­er vor­bei am RWE-Groß-Koh­le­kraf­t­­werk in aller Frü­he zum ört­li­chen Kin­der­gar­ten gebracht wur­de, weil der Vater zur Früh­schicht in der Gru­be nach Koh­le suchen musste.

Inso­fern han­delt es sich qua­si um ein „Zurück zu sei­nen Wur­zeln“, wenn er jetzt Umwelt­mi­nis­ter ist und sich die RWE für sei­ne – rein Lun­gen mäßig gese­hen – ver­korks­te Kind­heit mal vor­knöp­fen kann. Da wird er voll auch auf sei­ne Vor­kennt­nis­se und Erfah­run­gen als zustän­di­ger EU-Ver­wal­tungs­kom­mis­sar für die sozia­le Sicher­heit von Wan­der­ar­bei­tern zurück­grei­fen kön­nen. Schon damals muss­te er viel ins Aus­land tele­fo­nie­ren, was ihm heu­te den sport­li­chen Umgang mit elek­tro­ni­schen Medi­en und den sozia­len Netz­wer­ken erleich­ter­te. Der gute Mann war gera­de mal 1 Stun­de zum neu­en Umwelt­mi­nis­ter ver­ei­digt, da ließ er der Twit­ter-Gemein­de mit­tei­len, dass das Bun­des­um­welt-Minis­te­ri­um ab mor­gen einen eige­nen Account ein­rich­ten wird. Wuff – was für ein Don­ner­schlag zum Amtsantritt.

Ob Peter Alt­mai­er nun auch tat­säch­lich mit dem Fuß­bal­ler Fritz Alt­mey­er ver­wandt ist, las­sen wir zur­zeit par­al­lel von einem renom­mier­ten Sprach­wis­sen­schaft­ler und von Herrn Wer­ner Alt­mei­er vom Ein­woh­ner­mel­de­amt in Saar­lou­is prü­fen. Über die Ergeb­nis­se hal­ten wir Sie auf dem Laufenden.

P.S.: Nicht rich­tig ist, dass gegen Peter Alt­mai­er staats­an­walt­schaft­lich ermit­telt wur­de. Vor­wurf damals: Als Jugend­li­cher soll er vom Wirt der Ens­dor­fer Piz­ze­ria „Viar­eggio“ Schutz­gel­der in Form von Frei­piz­za und Lam­brusco erpresst haben. Hier han­delt es sich ledig­lich um eine Ver­wechs­lung mit der gleich­na­mi­ge Piz­za-Con­nec­tion, einer Befrei­ungs-Bewe­gung, die der CDU Bei­ne machen woll­te aber nichts mit der Mafia zu tun hat.

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BISS - DIE Wirtschafts-Satire

Ursula von der Leyen

Schul-Uni­form für alle …

Groß­ar­tig. Ursu­la hat 7 Kin­der, einen Vater, eine Mut­ter und 5 Brü­der. Aus die­ser etwas unüber­sicht­li­chen Lage her­aus ist es ver­ständ­lich, wenn ihr sehn­lichs­ter poli­ti­scher Wunsch dar­in besteht, die Repu­blik flä­chen­de­ckend mit Krip­pen­plät­zen zu über­zie­hen. Auch die Sehn­sucht nach qua­li­fi­zier­tem Erzie­he­rIn­nen-Per­so­nal ist durch­aus nach­voll­zieh­bar. Unter­des­sen lau­fen ja bun­des­weit ALG2-ler und Schle­cker-Frau­en-Kur­se, in denen das Her­um­kut­schie­ren mit Groß­raum-Kin­der­wa­gen in Innen­städ­ten und auf geteer­ten Trimm-Trab-Lauf­we­gen ein­ge­übt wird. Ab 2015 – so viel lässt sich heu­te schon sagen – weht dann ein etwas pro­fes­sio­nel­le­rer Wind in unse­ren KITAs.

Geplant ist, die 3 bis 6 – jäh­ri­gen gezielt als Test­käu­fer bei Mäcki oder H & M ein­zu­set­zen und mit ihrer Hil­fe alle schwar­zen Scha­fe aus dem Ver­kehr zu zie­hen. Dazu muss aller­dings vor­her noch das Jugend­schutz­ge­setz und das BGB ent­spre­chend abge­än­dert werden.

Zurück zu Ursu­la: Lei­der konn­te sie sich mit der Idee des Bil­dungs-Chips bis­her noch nicht durch­set­zen. Noch ist es weder Medi­zin noch Phar­ma gelun­gen, die ent­spre­chen­den Vor­aus­set­zun­gen am mensch­li­chen Kör­per zu schaf­fen. Sprich: Bis­her konn­te noch nicht geklärt wer­den, ob der Bil­dungs-Chip in der lin­ken oder in der rech­ten Hirn­hälf­te oder viel­leicht bes­ser sogar dazwi­schen ein­ge­pflanzt wird. Wir sind gespannt, wie´s aus­geht. Vor­schlag: Könn­te man Alles gleich zusam­men mit der Gesund­heits-Kar­te und dem Per­so­nal-Aus­weis zu einem ein­heit­li­chen WLAN-les­ba­ren Human-Chip zusam­men­le­gen und irgend­wo zwi­schen Herz und See­le ein­pflan­zen. Groß­ar­ti­ge Vorstellung.

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Neues Urteil: Abwerb-Versuche über XING können teuer werden

Unter­des­sen hat es sich her­um­ge­spro­chen, dass das Inter­net-Netz­werk XING auch ein aus­ge­zeich­ne­tes Instru­ment ist, um Mit­ar­bei­ter ganz gezielt nach Pro­fil zu rekru­tie­ren. Aber Vor­sicht: Das Land­ge­richt Hei­del­berg hat jetzt erstmals …