Neuestes BMF-Schreiben zur vereinfachten elektronischen Rechnungsstellung
Vereinbaren Arbeitgeber und Mitarbeiter, dass der zu Hause an einem sog. Telearbeitsplatz tätig wird, bringt das enorme steuerliche Erleichterungen. Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat nämlich soeben entschieden, dass Arbeitnehmer alle Aufwendungen im Zusammenhang mit diesem Arbeitsplatz steuerlich absetzen können. Das sind z. B. Miete, Mietnebenkosten, anteilige Reinigungskosten, aber auch sämtliche Arbeitsmittel (Papier) und die Betriebskosten (Strom). (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.1.2012, 4 K 1270/09). Für Unternehmen ist das eine Steilvorlage, beim Vorhalten von Arbeitsplätzen zu sparen und das Büro auf ein Minimum zu beschränken. Dazu sollte der Mitarbeiter im Arbeitsvertrag explizit zur häuslichen Arbeit verpflichtet werden (Umfang und Dauer) und zusätzlich im Vertrag dazu verpflichtet werden, einen Raum in der Wohnung dafür freizuhalten. Für die Finanzämter ist dieses Urteil ein Affront. Sie werden wahrscheinlich mit allen Mitteln versuchen, das Urteil vor dem BFH noch zu kippen. Aber: Berufsbezogene Aufwendungen dürfen nach der derzeitigen Gesetzeslage steuerlich verrechnet werden – auch der BFH sollte das nicht anders sehen (Az vor dem BFH: VI R 40/12).
Themen heute: Da staunen Ihre Besucher – Kundenorientierung fängt beim Parkplatz an + Firmen Hotline und Kunden-Telefon: Die neuen Vorschriften für Warteschleifen + Bonitätsprüfung: Doppelte Kontrolle schützt vor Überraschungen – eine simple Idee aus der Praxis + Urlaubs-Aushilfen: Was geht und was nicht geht + Vorsicht: Damit die Vorstreuer nicht verloren geht + Finanzen: Alte Konto-Nummern bleiben bis 2016 – auch das Lastschriftverfahren brauchen Sie nicht umzukrempeln + BISS (heute: Schäuble: Feinschmecker und Big-Brother-Award-Preisträger) …
Die Bundesregierung wird von der laut EU-Vorgaben zulässigen Möglichkeit Gebrauch machen und die Einführung europaweiter Standards für den internationalen Zahlungsverkehr bis zum 1.2.2016 aufschieben. Bis dahin können …
Laut EuGH ist die 6‑Monatsfrist nach Ablauf des Geschäftsjahres, in der Unternehmen Antrag auf Vorsteuererstattung für Auslandsgeschäfte beim Bundeszentralamt für Steuern stellen müssen, nicht zu beanstanden. Damit steht endgültig fest, das es bei verspäteter Antragstellung …
In den nächsten Wochen sind deutschlandweit Sommerferien. Auch viele Geschäftsführer nutzen diese Zeit, ein paar Tage auszuspannen. Wie immer werden in dieser Zeit in vielen Unternehmen Aushilfskräfte eingesetzt. Wichtig ist, dass sie für die Zeit Ihrer Abwesenheit klare Vorgaben machen, wie und welche Aushilfskräfte beschäftigt werden dürfen, z. B. damit nicht zusätzlich Steuern bzw. Sozialabgaben anfallen oder arbeitsrechtliche Vorschriften verletzt werden. Danach gilt: …
Viele Geschäftsführer verlassen sich bei der Bonitätsprüfung von Bestandskunden oder neuen Kunden nicht mehr alleine auf Auskunfteien, die Schufa oder die Bonitäts-Einschätzungen der Hausbank. In vielen Fällen hat sich aber herausgestellt, dass …
Für einige Verwirrung in den Betrieben sorgt derzeit das neue Telekommunikationsgesetz (TKG), das zum 10.5.2012 in Kraft getreten ist und ab 1.9.2012 für alle betrieblichen Telefonanlagen gilt. Viele GmbHs haben die Umsetzungen der neuen Vorschriften bisher noch nicht …
Kennen Sie das: Sie besuchen einen Geschäftspartner. Der hat seine Firma im Gewerbegebiet und das ist – wie die meisten Gewerbestraßen in den Ballungszentren – tagsüber zugeparkt bis auf den letzten Millimeter. Zwar gibt es Gästeparkplätze. Aber wenn auch die voll gestellt sind, hilft Ihnen das auch nicht weiter.
Positiv überrascht war ich dieser Tage …

Hier gebietet es sich schon aus Recht und anständigen Gründen, das Repertoire der Satire nur etwas zurückhaltend einzusetzen. Nur soviel: Soviel wir wissen, ist der etwas ungewöhnliche Name auf eine unterbliebene Lautverschiebung im allemanisch-badischen Sprachraum zurückzuführen und muss genau genommen Schäufle heißen, was für den Norddeutschen so viel wie ein Kassler ist. Mit Senf, Spätzle und einem Schoppen Wein mit das Beste, was die Süddeutsche Küche zu bieten hat. Das ist es dann aber auch schon.
Wolfgang ist Feinschmecker und hat zu dem hochinteressanten Thema „Die berufsrechtliche Stellung der Wirtschaftsprüfer in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ (Dissertation 1971, Freiburg) promoviert, sich also den juristischen Doktor verleihen lassen. Schäufle konnte damals aus zwei Gründen nicht plagiieren: 1. Gab es damals noch kein Internet, mit dem man das Plagiat hätte nachweisen können und 2. war das Thema schon damals – sagen wir – verbraucht, dass sich weit und breit kein Mensch respektive Schwein mit so einem Thema beschäftigte. Die Fußnotenliste erschöpft sich mit zwei Nennungen aus Fachzeitschriften und fünf wörtlichen Zitaten aus der Begründung zum Gesetzentwurf für das WP-Gesetz.
Nicht richtig ist, dass Schäufle unter einer Rechtschreibe- und Rechenschwäche leidet. Er leidet da keineswegs drunter. Gelegentlich rechnet er – z. B. während einer langweiligen Bundestags-Debatte – im Kopf das große Einmaleins – also das mit den zweistelligen Zahlen (11 x 11 0 121, 12 x 12 = 148 usw.) – durch. Wir sehen ihn ja gelegentlich im Fernsehen, wie er auf dem Manuskript Zahlenkolonnen aufschreibt. Das ist dann die schriftliche Gegenprobe zu seinem Kopfrechen-Ergebnis. Wir – und dabei stehen wir ja nicht alleine da – bezweifeln allerdings, dass es für 13- und 16-Stelliges ausreicht. Also eher mangelhaft. Aber dafür hat er ja seine Leute. Und dafür, dass er gut kontrollieren kann, hat er ja den Big-Brother-Award (2009) schon eingeheimst.