Kategorien
Volkelt-Briefe

Von der GmbH-Dauerkrise in den kontrollierten Neustart

Ein Insol­venz­ver­fah­ren über die kri­sen­ge­beu­tel­te GmbH mit anschlie­ßen­der pri­va­ter Insol­venz klingt schlim­mer als es ist. Ich ken­ne aber  eini­ge Fäl­le, in denen so erst ein Neu­start  mög­lich wur­de. Nach­träg­li­che Erkennt­nis: „Das hät­te ich schon viel frü­her machen sollen“. …

Auch Exper­ten bestä­ti­gen immer wie­der, dass eine ver­schlepp­te Insol­venz tie­fer und dau­er­haf­ter in die Exis­tenz­kri­se führt als es sein muss. Fazit: Müs­sen die Geschäf­te der GmbH dau­er­haft finan­ziert wer­den, ohne dass Ertrag erwirt­schaf­tet wird, ist zu prü­fen, wie man mit den Schul­den umgeht. Der Neu­start erfolgt dann in fol­gen­den Schritten:

  1. Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens über das GmbH-Ver­mö­gen mit anschlie­ßen­dem Antrag auf ein pri­va­tes Insol­venz­ver­fah­ren mit Rest­schuld­be­frei­ung.
  2. Grün­dung eines neu­en Unter­neh­mens durch einen ehe­ma­li­gen Ange­stell­ten, Ehe­gat­ten, Kin­der (ev. Treu­hän­der) in der Rechts­form einer Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haf­tungs­be­schränkt) mit einem mini­ma­len Grün­dungs­ka­pi­tal. Even­tu­ell Ein­brin­gung von ehe­ma­li­gen GmbH-Wirt­schafts­gü­tern als Sacheinlagen.
  3. Wie­der­auf­nah­me der Geschäfts­tä­tig­keit als Geschäfts­füh­rer der UG.
  4. Aus­zah­lung eines Geschäfts­füh­rer-Gehal­tes bis zur Pfän­dungs­frei­gren­ze. Ein­stel­lung von Ehegatten/Kindern gegen Gehalt. Erträ­ge der UG wer­den als Gewinn­rück­la­ge einbehalten.
  5. Nach 6 Jah­ren und dem Ende der Pri­vat­in­sol­venz: Schritt­wei­se Erhö­hung des Geschäfts­füh­rer-Gehalts, ggf. finan­ziert aus der Gewinn­rück­la­ge. Über­nah­me der UG gemäß Ver­trag (Buch­wert plus Verzinsung).
  6. Über­füh­rung des GmbH-Ver­mö­gens in das Pri­vat­ver­mö­gen in Form von Gewinn­aus­schüt­tun­gen mit Steu­er­op­ti­mie­rung (z. B. nach dem Teileinkünfteverfahren).

Die Lebens­er­fah­rung zeigt, dass die 6 Jah­res­frist zur Abwick­lung der pri­va­ten Insol­venz schnel­ler ver­geht als man sich das zuvor vor­stellt. In der Pra­xis bedeu­tet das aber, dass man für eini­ge Jah­re die Gür­tel enger schnal­len muss. Den­noch kön­nen Sie in den 6 Jah­ren den Grund­stein für einen erfolg­rei­chen Neu­start legen.

Auch die wei­te­ren Aus­sich­ten sind gut: In den Schub­la­den des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um liegt ein Vor­schlag zu einer wei­ter Reform der Pri­vat­in­sol­venz: Danach soll der Schul­den­schnitt nach 3 Jah­ren über 75 % der Rest­schul­den erfolgen.

Schreibe einen Kommentar