Wenn der/die JuniorIn in die Firma einsteigen soll, sollten Sie ein neues Urteil des LSG Saarland kennen (Urteil vom 15.2.2012, L 2 KR 73/11). Und zwar dann, …
Autor: volkelt
Seehofer
Nur ganze wenige der Menschen, die außerhalb der bayrischen Landesgrenzen leben müssen, haben eine mehr oder weniger vage Vorstellung von den Eigenheiten und Sonderartigkeiten, mit denen unsere südostdeutschen Bundesgenossen tagein tagaus konfrontiert sind. Die meisten haben noch nicht einmal eine blasse Ahnung von Brauchtum, Werteinstellungen und dem schnöden Alltagsleben. Etwa wenn Badstuber und Schweini in der Krachledernen auf der Wiesn einen Schuhplattler zum Besten geben und Horst der I. hoch auf die Rampe zur Blasmusik klettert und solche Sätze verkündet wie: „Da beben die Alpen, da wackelt der Frankenwald. Aber keine Angst, das ist kein Tsunami – das ist nur eine ……. Westerwelle“ (berstendes Lachen). Dann ist Oktoberfest in Bayern und die CSU unangefochten. Umgekehrt braucht es natürlich eine ungeheure Fähigkeit, ein solches Chaos zu beherrschen. Wenn die Moaß die sonst eher beschaulichen Straßen zwischen Hauptbahnhof, Sendling und Isarvorstadt in pure Anarchie versetzt, so dass die Vorgärten im Urin versauern, in den Hausfluren der biederen Stadthäuser Kotzwettbewerbe ausgetragen werden und im Schatten fuseligen Laternenlichts auf offener Straße gekackt und gevögelt wird und die braven Anwohner in Scharen hinaus aufs Land flüchten, um Ruhe und Ausgleich auf den bayrischer Almwiesen zwischen Rindern und Truthühnern und ‑hähnen zu finden. All das muss Horst Seehofer durch den Kopf gegangen sein, als er seine Geliebte verlassen musste, um bayrischer Ministerpräsident zu werden. Und zu bleiben. So soll denn auch die sog. Medienaffäre ihren Lauf im Kefer-Zelt im besagten September 2012 genommen haben. Während OB Ude ozapfte, ist Seehofer zusammen mit einem Kameramann des ZDF-Boulevard-Magazins gesichtet worden, wie sie sich in ziemlich eindeutiger Geste zuprosteten und die Moaß ex herunter gestürzt haben sollen. Ein schöner Anfang. Das böse Ende kennen Sie ja jetzt. Armer Horst.
Volkelt-Brief 43/2012
Themen heute: Geld: Die Preise ziehen auf breiter Front an – was kleinere Firmen jetzt schon tun können? + GmbH-Finanzen: Kleinere Unternehmen haben jetzt bessere Chancen bei den privaten Banken (Deutsche Bank, Hypo-Vereinsbank) + Kosten: Beratung und Fördermittel fürs Energiesparen + Steuern: Finanzamt bestraft Unternehmer-Spenden + Mitarbeiter: Kündigung wegen Facebook-Pöbeleien ist doch zulässig + Gesellschaftsrecht: Amtsniederlegung geht auch ohne Nachfolgerbestellung + BISS …
Nicht schlecht staunte ein Kollege, der eine neue Telefonanlage anschaffte und seine noch nicht abgeschriebene Anlage einem örtlich tätigen gemeinnützigen Verein spendete. Dazu das Finanzamt: …
Ein Azubi hatte seinen Ausbilder auf seinem Facebook-Account als „Menschenschinder und Ausbeuter“ bezeichnet. Das Landesarbeitsgericht Hamm sah darin …
Trotz der niedrigen Zinsen der EZB sind für viele Geschäftsführer Kredite und Finanzierungen weiterhin nicht akzeptabel. Zum einen müssen drastisch hohe Überziehungszinsen gezahlt werden (vgl. dazu die aktuelle Studie der Stiftung Warentest). Viele Banken verlangen (überzogene) private Sicherheiten – in vielen Fällen wird ein Kredit erst nach zähen und langwierigen Verhandlungen genehmigt – oder die Bank mauert vollständig. Auch Volksbanken und Sparkassen sind davon nicht frei. Dagegen haben in den letzten Monaten bereits einige Privatbanken …
Nach der Umwandlung des Sportbetriebs aus einem Verein wollte der Steuerberater seine ehrenamtliche Leitungstätigkeit in der neu gegründeten GmbH fortsetzen (hier: Borussia Mönchengladbach). Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts …
Mit der kostenlosen Energieberatung für alle wird Umweltminister Peter Altmaier die Spirale der Stromkosten sicherlich nicht aufhalten. Dennoch: Für viele kleinere Firmen steht das Thema Energiesparen …
Auch wenn kein neuer Geschäftsführer bestellt wird, ist die Amtsniederlegung des angestellten Fremd-Geschäftsführers wirksam und muss vom Handelsregister eingetragen werden. Der Geschäftsführer hatte …
die Niederlegung seines Amtes zum Zeitpunkt der Eintragung des Vorgangs ins das Handelsregister abhängig gemacht. Damit – so das Finanzgericht Dessau – hat der Gesellschafter der GmbH ausreichend Zeit, einen Nachfolger zu bestellen. Unterlässt er das, darf das nicht zum Nachteil des das Amt niederlegenden Geschäftsführers gehen (FG Dessau-Roßlau, Urteil vom 15.3.2012, 3 K 83/10; Quelle: GmbH-Rundschau 20(2012, R 277).
Für die Praxis: Allerdings ist die Rechtsprechung zur Wirksamkeit einer Amtsniederlegung ohne sofortige Bestellung eines Nachfolgers nicht einheitlich. Zuletzt hatte das OLG München (Urteil vom 29.5.2012, 31 Wx 188/12) in einem ähnlichen Fall entschieden, dass die Amtsniederlegung solang unwirksam ist, bis ein Nachfolger bestellt ist. In diesem Fall ging es um den alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer. Für den Fall des Allein-Gesellschafter-Geschäftsführers ist das nachvollziehbar, weil die GmbH dann nicht mehr handlungsfähig wäre. Im Falle des Fremd-Geschäftsführers muss man aber davon ausgehen, dass der Gesellschafter für die GmbH handeln kann und ggf. auch Schriftstücke für die GmbH entgegen nehmen kann. Stellen Sie aber z. B. als Fremd-Geschäftsführer fest, dass Ihnen die Amtsniederlegung erschwert werden soll (z. B. bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten der GmbH), sollte Sie das nicht davon abhalten, Ihr Amt niederzulegen, wenn Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass die Gesellschafter „manipulieren“.
Innerhalb kürzester Zeit hat Europäische Zentralbank ihre Bilanzsumme verdreifacht. Finanzminister Schäuble warnt …