Themen heute: Geschäftsführer-Freiraum: Sie dürfen nicht Alles, was Sie können + GmbH-Rechnungswesen: Jahresabschluss 2012 – Ab jetzt sind Sie in der Pflicht + Internet: Social-Media-Profile: Nur „aktuell“ ist wirklich aktuell + Intranet: Private E‑Mails auf dem Firmen-Account können Probleme machen + Arbeitsrecht: Stress ist kein Mobbing + GmbH-Recht: Gesellschafter kann kein GmbH-Hausverbot aussprechen + Falschberatung: Steuerberater muss auf Überschuldungsgefahr hinweisen + BISS …
Autor: volkelt
Will ein Gesellschafter dem anderen Hausverbot erteilen, …
Erlauben Sie Ihren Mitarbeitern private E‑Mails über den Firmen-Account zu erledigen, …
Geschäftsführer, die regelmäßig soziale und Business-Netzwerke zur Anbahnung von Geschäftskontakten nutzen, kennen das: „Der gesuchte Kontakt ist nicht mehr aktuell“. Die Zeiten, in der Arbeitnehmer in einem Unternehmen arbeiten, werden immer kürzer. Das ist auch bei Geschäftsführern nicht anders. …
In der betrieblichen Praxis ist die Grenze zwischen Stress-Situationen und Mobbing nicht einfach zu ziehen. Nach einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf …
Nach dem Buchstaben des Gesetzes müssen mittelgroße und große GmbHs den Jahresabschluss 2012 bis zum 31.3.2013 auf den Weg gebracht haben (gemäß § 264 HGB: Erstellung des Jahresabschlusses). In der Praxis …
Wenn der Steuerberater aufgrund einer von ihm erstellten betriebswirtschaftlichen Auswertung erkennen kann, dass Überschuldungsgefahr besteht, …
Selbst als (Gesellschafter-) Geschäftsführer Ihrer eigenen GmbH dürfen Sie nicht alle Geschäftschancen nutzen, die sich Ihnen bieten. Ganz konkrete Handlungsgrenzen setzt Ihnen der Gesellschaftsvertrag Ihrer GmbH. …
Säumnisgebühren
Wenn Sie Ihrer Krankenkasse 100 EUR schulden, müssen Sie dafür nach 10 Jahren 10.995,12 Euros zurückzahlen. Wenn Sie auf eigene Kappe sagen wir 2000 Euro brutto verdienen, müssen Sie allerdings monatlich schon 310 Euros an die Krankenversicherung zahlen. Macht nach unserer obigen Modellrechnung genau 34.084,86 Euros, die Sie schuldig sind. Jetzt mal angenommen, Sie sind ein Jahr pleite und pflichtversichert, dann ergibt sich aus der Zinseszins-Rechnung bereits ein Fehlbetrag von 409.018,33 Euros – eine gar nicht mal so schlechte Immobilie in angenehmer Wohnlage. Was in etwa den Bezügen des 3‑köpfigen Gesamt-Vorstandes der Techniker Krankenkasse entspricht. Wir können das aber auch direkt in Zahnbehandlungen umrechnen. Mit diesem Geld könnten Sie sich im Laufe Ihres Lebens immerhin 100 komplett neue Gebisse leisten. Bleibt die Frage, was Sie damit konkret anfangen können. Bei den meisten von uns ist ja schon kurz nach den Dritten Schluss. Sie könnten es sich aber auch exakt 355 Tage im Herzzentrum Berlin gut gehen lassen. Die Krankenhaus-Kantine genießt einen über die Stadtgrenzen Berlins hinaus gehenden guten bis hervorragenden Ruf. Aber Alles ist ja irgendwie relativ. So reicht das verlorene Angesparte für schlappe 20 künstliche Hüften inklusive OP und Nachbehandlung. Aber mal ganz ehrlich, frei nach dem Motto der privaten Krankenversicherer: Lieber zahlen als krank sein.
Stellen Sie dem Betriebsrat per Intranet einen Internetanschluss, dann haben Sie …