Umzugskosten sind nur dann beruflich veranlasst und damit von der Steuer absetzbar, wenn der Weg zum Arbeitsplatz deutlich verkürzt ist. Das ist nicht der Fall, wenn die Fahrzeit zwar um eine Stunde verkürzt wird, die Strecke zur Arbeit aber immer noch ganze 255 km beträgt (FG Niedersachen, Urteil vom 28.8.2013, 4 K 44/13).
Autor: volkelt
„In meinem Anstellungsvertrag wird auf den BAT verwiesen – was bedeutet das für mich als Geschäftsführer?“. So die Anfrage eine Kollegen, der einen Formular-Anstellungsvertrag unterschrieben hat, ohne die einzelnen Vertragsbestandteile exakt juristisch zu prüfen. Konkret geht es um die Kündigungsmodalitäten, wenn im Vertrag auf den Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT) verwiesen wird.
Geschützt: GmbH-Gründung
Volkelt-Brief 43/2013
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