Mit dem neuen Reisekostenrecht gibt es zum 1.1.2014 die Möglichkeit, den „ersten Tätigkeitsort“ für die Mitarbeiter selbst festzulegen. Vorteil: Damit können Sie gestalten, wie der Mitarbeiter Fahrtkosten, Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung steuerlich behandeln will. Das bringt dann Vorteile, wenn z. B. in einer Beratungs-GmbH einer der Berater …
Autor: volkelt
„Auf bessere Zeiten zu hoffen, ist keine Lösung“. So der Stuttgarter Insolvenzverwalters Rüdiger Schmidt zum neuen Insolvenzrecht. Fakt ist: Mit dem Gesetz zur Erleichterung von Unternehmensinsolvenzen (ESUG) gibt es seit 1.3.2012 bessere Möglichkeiten, wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen zu sanieren (vgl. Nr. 45/2011).
„Der Chef hat einen Riesen-Bildschirm, ist fast nie da und ich muss am 17-Zoll-Monitor mühsam Excel-Tabellen ausfüllen!“ So die Beschwerde einer Sachbearbeiterin, die täglich mehrere Stunden am Bildschirm arbeiten muss. Dass solche Kritik an den Arbeitsumständen kein Einzelfall ist, belegt eine aktuelle Epson-Studie. Danach sind 50 % der Mitarbeiter mit ihrer IT-Ausstattung nicht zufrieden. Sie würden ihren PC/labtop/notebook am liebsten sofort verschrotten. Noch schwieriger ist es, …
Selbst wenn der Senior nach seinem offiziellen Ausscheiden aus der Geschäftsleitung in der Firma weiter arbeitet und dabei mehr arbeitet als in seinem Arbeitsvertrag (Aushilfsvertrag, aber auch Beratervertrag mit festen Stunden) vereinbart, dann ist das für die steuerliche Behandlung unerheblich (anderer Meinung bisher: FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.3.2012, 5 K 1815/10, vgl. Nr. 44/2013). Laut Bundesfinanzhof (BFH) …
Volkelt-Brief 45/2103
Themen heute: Lassen Sie es nie drauf ankommen – je früher Sie reagieren, um so besser gelingt der Neustart + Ab 1.1.2014: Der Arbeitgeber kann den steuerlichen Einsatzort bestimmen + GmbH-Finanzen: So macht die Bank beim nächsten Kredit keine Probleme + Mangelhafte IT-Ausstattung: Knausern an der falschen Stelle + Mitarbeit von Familien-Mitgliedern: BFH kassiert Überstunden-Urteil + Geschäftsführer-Gehalt: Schweizer stimmen über Manager-Gehälter ab+ Steuer: Finanzamt darf Geschäftsführer-Firmenwagen doppelt besteuern + BISS …
Entscheidend für die Kreditvergabe an Unternehmen ist das Bewertungsverfahren im Geschäftskunden-Kreditgeschäft (Rating). Ist die Firma eine GmbH (UG), haftet sie mit dem Gesellschaftsvermögen. Kunden und Lieferanten informieren sich deshalb im B2B-Geschäft vorab per Bonitätsprüfung über die wirtschaftliche Situation der GmbH. Das gilt auch für die Banken. Dazu müssen auch GmbHs im Ratingverfahren aussagekräftige und aktuelle Informationen über die wirtschaftliche Situation der GmbH vorlegen (Jahresabschluss, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Steuerbescheide, Unternehmensplanung, Kalkulation, ggf. Business-Plan/ Geschäftsmodell). Zusätzlich minimieren Banken das Ausfall-Risiko für Kredite,
Hoeneß
15. Juni 2015. Der Vollzugsbeamte schließt die Tür hinter uns, überholt uns den Gang entlang und öffnet die nächste Stahltür. „Der Wecker war auch schon hier“. Stadelheim hat Tradition. Kollege Wildmoser vom Lokalrivalen 60 saß hier wegen Steuerhinterziehung. Die Tschäpe wegen Beihilfe. Ihr Chef wegen Landfriedensbruch. Alles schon eine Weile her. Als Wurstverkäufer gehört Uli zu den privilegierten Insassen. Er residiert in der legendären Zelle 70 und wir haben die Ehre, eine Einladung zur ersten Inhouse-Pressekonferenz erhalten zu haben. Schließlich sind wir ihm als steuerkritischer Informationsdienst schon aufgefallen lange bevor die erste Steuer-CD in Umlauf gebracht wurde. Es gibt Semmeln mit Hack, frische Radies und Bauernwürste, die die Mit-Häftlinge in der Metzgerwerkstatt im Nebentrakt unter seiner Aufsicht frisch gekesselt und verwurstet haben. Uli trägt das blaue Hemd leicht geöffnet und wenn wir nicht wüssten, dass man im Knast kein Gold tragen darf, hätten wir schwören können, es ist ein Goldkettchen, das da über dem Brusthaar glänzt. Er berichtet vom täglichen Kicken im Hof. Wie er den Kollegen immer wieder und immer wieder vormachen muss, wie er die Pille beim Elfmeterschießen gegen die Tschechen in den tiefblauen Nachthimmel von Belgrad jagte. Noch Jahre später im serbischen Bürgerkrieg konnte man zwischen dem Funkeln und Zischen des Granatfeuers den Schweif des verirrten Balles erkennen, während die Jungs unten auf dem Gefängnis-Sportplatz sich Abend für Abend einen Spaß draus machen, die Bälle über die Mauer bis zum Krematorium des Perlacher Friedhofs zu dreschen. Das war´s dann. Noch sind es 82 Tage bis zum ersten Freigang. „Jetz isses halt so. Bis dahin muss ich kleinere Würstchen backen“.
NSA
Als ausgebuffte Satire-Redaktion haben wir auch bei diesem Thema darauf gesetzt, dass sich Alles in Wohlgefallen auflöst und am Schluss die Glöckchen klingeln, die Sektkorken knallen und sich alle Tränen überströmt aber glückselig in den Armen liegen. Aber Schweigen ist nicht immer Gold. Deswegen: Hier nun unsere Thesen zum Thema. 1. Sie glauben doch wohl nicht wirklich, dass der Islamist seine Kommunikation im Einwohnermeldeamt hinterlegt. 2. Das andauernde Knacken bei schlechten Mobilfunk-Verbindungen ist nur im seltenen Fall auf eine nachrichtendienstliche Überwachung zurückzuführen. 3. Es stimmt nicht, dass die meisten Angestellten der NSA nur über eine bescheidene Grundschul-Ausbildung verfügen. 4. Snowden und Ströbele kennen sich seit der gemischt deutsch/amerikanischen KITA-Einweihung in Berlin-Wilmersdorf. 5. Die NSA stuft Deutschland als Partner dritter Klasse ein. 6. Noch im Frühjahr soll der NSA-Computer geflutet werden. Schade um die vielen schönen Zeugnisse der Zeitgeschichte, die unwiederbringlich für die nachfolgenden Generationen verloren sind.
Geben Sie Ihrer GmbH einen Kredit und gerät die GmbH in eine wirtschaftliche Krise, ist das riskant. Ist das Darlehen mit dem Beginn der Krise noch eingebucht, können Sie den Verlust nicht einmal steuerlich verrechnen. Das Finanzamt bewertet das Darlehen dann zu Anschaffungskosten und die werden hier mit 0 EUR angesetzt. Beliebter Trick: Der Gesellschafter zahlt eine ausstehende Einlage ein und zahlt damit sein Darlehen zurück.
Ihre Mitarbeiter dürfen über den dienstlichen E‑Mail-Account (z. B. Vorname.Name@Firma.de) keinen Streikaufruf der Gewerkschaft an die übrige Belegschaft versenden (BAG, Urteil vom 15.10.2013, 1 ABR 31/12).