Das Thema Kartellabsprachen hat den Mittelstand mit voller Härte erreicht (vgl. Nr. 11, 13/2014). Dazu erreichen uns nun auch viele Anfragen. Beispiel: „Stimmt es, dass die Kartellbehörden nur mit amtlichem Durchsuchungsbeschluss in die Firma dürfen?“. Antwort: NEIN. Hier kommt es auf den Einzelfall, auf Anlass und Dringlichkeit an. Die Behörde hat folgende Befugnisse: …
Autor: volkelt
„Am Amtsgericht versuchte man fieberhaft, dem Angeklagten Schwarzverkäufe nachzuweisen“. So die Gerichtsberichterstattung um nicht deklarierte Brötchen und Wurstlieferungen rund um das Freiburger Münster. Ein Präzedenzfall, mit dem die Finanzbehörden klare Signale an die gesamte Branche aussenden wollen.
Fakt ist: …
Die Unklarheiten um die GF-Pensionszusage nehmen zu (vgl. Nr. 13 + 14). Weil mit der Pensionszusage eine Grundversorgung von 75 % der letzten Aktivbezüge vereinbart wird, erhöhen sich viele Geschäftsführer vor dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst ihr Gehalt. Und zwar so, dass der Geschäftsführer im Ruhestand kaum Abschläge vom gewohnten Gehaltsniveau hinnehmen muss. Vorsicht: Hier lauern gleich 2 Steuerfallen: …
Erledigt der Steuerberater die Steuern der GmbH, ist der 31.12. des Folgejahres Termin zur Einreichung der Steuererklärungen (ohne Steuerberater: 31.5.). Kündigt der Geschäftsführer der GmbH den Beratervertrag, wird diese Fristverlängerung nicht …
Wollen Sie gezielt Schüler bewerben, dann ist es zulässig, wenn Sie …
Rasenschach
Eigentlich müssen wir uns bei Putin bedanken. Langsam: Warten Sie erst einmal ab, bevor Sie uns mit „Ohos“ und „Ahas“ in die Ecke stellen. Führt er uns doch ganz plastisch vor, wie wir hier in Europa staatspolitisch etwas schwierigere Gebiete zu einem ausgezeichneten Kosten-Nutzen-Verhältnis neu ordnen können. Nehmen wir zum Beispiel mal die Schweiz. Also die deutschsprachige. Anlässlich eines Heimspiels des FC Basel in der Europa-Legue – sagen wir gegen Schalke – reist die GSG9 (was machen die eigentlich?) mit dem ICE 140014 über Basel-Badischer-Bahnhof in die Schweiz ein. Ohne großes Gepäck. Lediglich mit Sporttasche. Tarnanzug, Motorradstiefel und Strumpfhose für über den Kopf und Schere, um Guck-Löcher rein zu schneiden. Schon sind sie da – mitten in der Schweiz und brauchen jetzt nur noch die eine oder andere Kantonsmiliz zu umzingeln. Den Rest erledigen unsere PR-Spezialisten. Interviews mit unterdrückten Wanderarbeitern aus Deutschland sollten machbar sein. Wir kennen das ja aus dem Fernsehen. Von Westen rückt dann der Franzose, von Süden der Italiener ein. Was für eine Vorstellung. Gut, dass wir uns darüber keinen Kopf machen müssen.
Ein wichtiger Baustein für wirtschaftlichen Erfolg ist Disziplin. Aber: In der Alltagshektik ist das leichter gesagt als getan. Als Chef sind Sie gefragt. Sie geben vor, wie man mit Disziplin einen Baustein für den Erfolg legt: …
Wird der Gesellschafter, der aus der GmbH ausgeschossen werden soll, nicht ordnungsgemäß zur Gesellschafterversammlung geladen oder wird ihm nur eine Ersatzzustellung eigenhändig in den Briefkasten geworfen, dann ist …
Jetzt ist raus, dass die neuen Regelungen für die steuerliche Selbstanzeige noch vor der Sommerpause in eine konkrete Verwaltungsvorschrift (Quelle: Finanzministerium BW) gebracht werden sollen. Das sind die neuen Eckdaten:
- Der Strafzuschlag wird verdoppelt. Künftig soll bei einer Selbstanzeige nur straffrei bleiben, wer ab einem hinterzogenen Betrag von 50.000 EUR einen Strafzuschlag in Höhe von 10 % bezahlt (geprüft wird, ob der Zuschlag noch erhöht wird und bereits ab Hinterziehungssummen von weniger als 50.000 EUR greift).
- Steuerbetrüger müssen in Zukunft die Steuereinnahmen für die letzten 10 Jahre nachreichen. Bisher gilt das nur bei einer Hinterziehungssumme ab mindestens 50.000 EUR.
- Daneben ist die sofortige Bezahlung der Hinterziehungszinsen (6 % pro Jahr) weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige.
- Schließlich soll geprüft werden, ob eine Obergrenze für eine wirksame Selbstanzeige in Betracht kommt.
De facto wird die strafbefreiende Selbstanzeige damit fast abgeschafft. So wird in der Regel eine Geldstrafe verhängt. Diese beträgt mindestens 10 % des Hinterziehungsbetrages. Dazu kommen die Hinterziehungszinsen. Auch die Ausdehnung des Meldezeitraums auf 10 Jahre bedeutet de facto eine Verlängerung der Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung von bisher 5 auf 10 Jahre.
Mit der Pensionszusage kann die GmbH eine Steuer sparende Rückstellung bilden und zugleich den Geschäftsführer im Alter absichern. Allerdings müssen dafür einige Voraussetzungen eingehalten werden. In der Praxis kommt es mit den Finanzbehörden immer wieder zu steuerlichen Anerkennungsproblemen, die in vielen Fällen erst vom Finanzgericht geklärt werden (vgl. zuletzt Nr. 14/2014).
Jetzt gibt es ein weiteres wichtiges Urteil des Bundesfinanzhof (BFH) in Sachen Pensionszusage, das alle Geschäftsführer betrifft, …