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Volkelt-Briefe

GmbH-Recht: Wann dürfen Sie Auskünfte verweigern?

Hat der Geschäfts­füh­rer Anhalts­punk­te dafür, dass ein Gesell­schaf­ter sein Aus­kunfts- und Ein­sichts­recht zum Nach­teil der GmbH ver­wen­det, muss er …dem Anlie­gen des Gesell­schaf­ters nicht hat nach­ge­ben (OLG Naum­burg, Urteil 12.12.2013, 9 U 58/13, Quel­le: GmbH-Rund­schau 2014, S. 209).

Damit bestä­tigt das OLG die bestehen­de Rechts­la­ge. Als Geschäfts­füh­rer sind Sie gut bera­ten, wenn Sie vor der Ver­wei­ge­rung eines Aus­kunfts- und Ein­sichts­an­lie­gens eines Gesell­schaf­ters die übri­gen Gesell­schaf­ter über Ihre Beden­ken infor­mie­ren und einen Gesell­schaf­ter­be­schluss herbeiführen.

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