Grundbesitzunternehmen genießen einen Steuervorteil: Sie können bestimmte Kosten bei der Ermittlung des Gewerbeertrages verrechnen (sog. Grundbesitzkürzung). Die Finanzbehörden lassen die Grundbesitzkürzung aber nur zu, solange es sich nicht um eine Betriebsaufspaltung handelt. Was tun?
Autor: volkelt
Das BMF hat jetzt einen Vorschlag zur Neuregelung der Verlustverrechnung nach dem Verkauf und der Übertragung von GmbH-Anteilen vorgelegt (§ 8c KStG) (vgl. Nr. 18/2014). Jetzt liegen die ersten Experten-Aussagen zu dem neuen Entwurf vor. Übereinstimmender Tenor: „Die Finanzverwaltung versucht in dem Entwurf alle ausstehenden Fragen zu ihren Gunsten zu lösen”. Und: „Es findet eine Verlustvernichtungs-Maximierung statt”. Haupt-Kritikpunkte sind die Konzernklausel und die Regelung für die Übertragung mit Stillen Reserven.
Das vereinbarte Pensionsalter des GF hochzurechnen (von 65 auf 67), ist gescheitert (vgl. Nr. 40/2013). Zuletzt
Nach einigen Urteilen der Finanzgerichte (vgl. Nr 13/2014) zum Zufluss von Gehalt an den Gesellschafter-Geschäftsführer hat das BMF klargestellt, wie Gehaltsansprüche, die laut Vertrag bestehen, aber nicht ausgezahlt werden (Gehaltsverzicht), steuerlich behandelt werden (BMF-Schreiben vom 12.5.2014, IV C 2 – S 2743/12/10001). Beachten Sie dazu:
Müssten Sie dem Arbeitnehmer ein eher bescheidenes Arbeitszeugnis ausstellen, gibt es jetzt Spielraum.
Nach der GmbH-Reform (2008) haben einige Registergerichte Probleme mit ausländischen Beurkundungen gemacht. Jetzt
Der BGH hat Kriterien dafür aufgestellt, wann der Kunde ein Produkt wegen Sachmangel zurückzugeben kann (Urteil vom 28.5.2014, VIII ZR 94/13). Es gilt: Der Kunde ist zur Rückgabe berechtigt, wenn die Mängelbeseitigungskosten mehr als 5 % (bisher: 10 %) des Kaufpreises betragen. Beispiel: Der Kunde hat einen Neuwagen erworben. Kaupreis: 29.953 EUR. Es stellte sich heraus, dass die Einparkhilfe falsch eingebaut war und fehlerhaft funktioniert. Der Mangelbeseitigungsaufwand betrug laut Gutachten 1.958 EUR. Das Urteil: 5 % Mängelbeseitigungskosten genügen für den Rücktritt.
In Baden-Württemberg gibt es ab sofort eine Sondereinheit für Steuerfahndung. Schwerpunkt ist
Wenn ein Gesellschafter einen Beschluss der Gesellschafterversammlung vor Gericht anfechten will, muss er