Kategorien
Volkelt-Briefe

Verschärfung der Konzern-Besteuerung geht in die nächste Runde

Die EU-Kom­mis­si­on und die Finanz­mi­nis­ter der wich­tigs­ten EU-Staa­ten haben sich jetzt auf einen neu­en Weg zur ein­heit­li­chen Unter­neh­mens­be­steue­rung im EU-Raum ver­stän­digt. Da es in den EU-Staa­ten kei­ne Mehr­heit für eine Ein­heits­be­steue­rung gibt, soll jetzt der juris­ti­sche Weg über das euro­päi­sche Bei­hil­fe­recht beschrit­ten wer­den. Danach wer­den Steu­er­vor­tei­le als unge­recht­fer­tig­te staat­li­che Bei­hil­fen gewer­tet, die dann auf dem Rechts­weg von den Unter­neh­men zurück­ge­for­dert wer­den. Was tun?