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Volkelt-Briefe

Verschärfung der Konzern-Besteuerung geht in die nächste Runde

Die EU-Kom­mis­si­on und die Finanz­mi­nis­ter der wich­tigs­ten EU-Staa­ten haben sich jetzt auf einen neu­en Weg zur ein­heit­li­chen Unter­neh­mens­be­steue­rung im EU-Raum ver­stän­digt. Da es in den EU-Staa­ten kei­ne Mehr­heit für eine Ein­heits­be­steue­rung gibt, soll jetzt der juris­ti­sche Weg über das euro­päi­sche Bei­hil­fe­recht beschrit­ten wer­den. Danach wer­den Steu­er­vor­tei­le als unge­recht­fer­tig­te staat­li­che Bei­hil­fen gewer­tet, die dann auf dem Rechts­weg von den Unter­neh­men zurück­ge­for­dert wer­den. Was tun?

Zusätz­lich wer­den die Vor­schrif­ten für die Kon­zern-Ver­rech­nungs­prei­se (inkl. Lizenz­ge­büh­ren) von den ein­zel­nen EU-Staa­ten über­prüft. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um ist hier­zu  bereits tätig. Wann die neu­en Vor­schrif­ten ver­öf­fent­licht und umge­setzt wer­den, ist der­zeit aller­dings noch nicht abzusehen.

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