Die Finanzverwaltungen warnen erneut alle Steuerzahler – auch Unternehmen – vor nicht autorisierten, betrügerischen E‑Mails, die vermeintliche Steuerrückzahlungen ankündigen und die es ausschließlich auf vertrauliche Informationen wie Steuernummer, Kreditkartennummern oder PINs abgesehen haben. Die Länder-Finanzbehörden und das Bundeszentralamt für Steuern weisen ausdrücklich darauf hin, dass …
Autor: volkelt
Volkelt-Brief 35/2016
Jahresabschluss: Fehler können SIE den Job kosten + Geschäftsführer-Kündigung: Nachschieben von Gründen + Terminsache: Deadline für den Jahresabschluss 2015 + Böse Überraschung: Was tun, wenn das Finanzamt die Konten sperrt? Steuer: So wehren Sie sich gegen eine Gewinnerhöhung + GmbH-Recht: Registergericht darf Geschäftsführer-Bestellung prüfen + Insolvenzsrecht: „Zahlungsunfähig“ – verklausuliert + BISS …
Ultimativ letzte Frist zur Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses 2015 für mittelgroße und große GmbHs ist der 31.8.2016 – also höchste Zeit (vgl. unten). Dazu die Frage eines Kollegen: „Ist das Haftungs-Szenario realistisch oder malen Sie hier Schreckgespenster?“. …
Als Geschäftsführer, der gelegentlich eine Kündigung aussprechen muss, wissen Sie, dass es (fast) nichts Schlimmer gibt als eine verpatzte Kündigung. In der Regel ist es für beide Seiten ein enormer Gesichtsverlust und bringt unnötige Spannungen. Unter bestimmten Umständen ist es zwar möglich, zusätzliche Kündigungsgründe nachzuschieben. Die Arbeitsgerichte lassen nachgeschobene Gründe nur im Ausnahmefall zu. In der Praxis läuft es dann auf eine höhere Abfindung für den Arbeitnehmer hinaus. Was für Arbeitnehmer gilt, gilt auch für einen Geschäftsführer. Dazu heißt es in einem aktuellen Urteil des LG Mainz: …
Mittelgroße und große GmbHs müssen den Jahresabschluss und den Lagebericht bis zum 31.8. des Jahres aufstellen und diesen durch die Gesellschafter feststellen lassen (§ 42a Abs. 2 GmbH-Gesetz). Ein Verstoß gegen diese Vorschriften bedeutet für Sie als Geschäftsführer: …
Das Finanzamt behält sich eine solche Maßnahme grundsätzlich im Kleingedruckten jedes Steuerbescheids vor. In der Praxis wird das z. B. angewandt, wenn der Steuerzahler bereits mehrmals Steuern nicht rechtzeitig bezahlt hat. Das Finanzamt ist also grundsätzlich zu dieser Maßnahme berechtigt – es gibt kein wirksames Rechtsmittel dagegen. …
Erhöht der Steuerprüfer den Gewinn der GmbH, dann können Sie im Gegenzug der Bilanzgewinn kürzen, indem Sie eine Rücklage für geplante Investitionen ausweisen (sog. Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g EStG). Das geht für Unternehmen in der Rechtsform GmbH mit einem Betriebsvermögen bis zu 235.000 EUR (BFH, Urteil vom 23.3.2016, IV R 9/14). …
Erklärt Ihnen ein Kunde, dass er seine anwachsenden Schulden nur mit Hilfe neuer (Bar-) Mittel und dann gegen eine Einmalzahlung und (hier: zwanzig) folgenden Monatsraten begleichen kann, dann kommt das einer Zahlungsunfähigkeitserklärung gleich (BGH, Urteil vom 16.6.2016, IX R 23/15). …
Melden die Gesellschafter die Bestellung eines neuen Geschäftsführers zur Eintragung ins Handelsregister, darf das Gericht prüfen, ob der Beschluss zur Bestellung des Geschäftsführers ordnungsgemäß zustande gekommen ist (KG Berlin, Beschluss vom 3.6.2016, 22 W 20/16). …
Volkelt-Brief 34/2016
10 Jahre AGG: Es kommt noch schlimmer + Naturgewalten: Insolvenzantragspflicht soll verlängert werden + CDU startet in den Wahlkampf: 3‑Stufen-Modell zur Steuerentlastung + Familien-GmbH: Versammlungsleiter sitzt gut + Arbeitsplatz GmbH: Kunst als Wohlfühlfaktor + Mitarbeiter: Arbeitsgerichte prüfen Facebook-Kommentare ganz genau + BISS …