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Ihr Geschäftsführer-Gehalt: … jetzt nachzulesen in der Tagespresse

In Deutsch­land gilt das Steu­er­ge­heim­nis. Für die pri­va­ten Ein­kom­men heißt das: Nur der Arbeit­ge­ber, das Finanz­amt und zum Teil auch die gesetz­li­che Sozi­al­ver­si­che­rung wis­sen, wie viel ver­dient wird. Das gilt im Prin­zip auch für alle GmbH-Geschäfts­füh­rer. Ausnahme: … 

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GmbH-Personal: Mitarbeiter werben Mitarbeiter

Jede Drit­te Stel­le in mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men wird über per­sön­li­che Kon­tak­te der Mit­ar­bei­ter besetzt. In grö­ße­ren Unter­neh­men wird nur jede 10. Stel­le über Mit­ar­bei­ter-Kon­tak­te besetzt. Damit ist die direk­te Mit­ar­bei­ter-Akqui­se die zweit­stärks­te Kraft zur Rekru­tie­rung von Mit­ar­bei­tern, nach der Stel­len­aus­schrei­bung in der regio­na­len Pres­se, aber noch vor Social Media und Arbeits­agen­tu­ren. Vor­teil für das Unternehmen: … 

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Neues Urteil: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Ent­hält das nach­ver­trag­li­che Wett­be­werbs­ver­bot für einen Arbeit­neh­mer kei­nen Anspruch auf eine sog. Karenz­ent­schä­di­gung, dann ist die Ver­ein­ba­rung von vor­ne her­ein unwirk­sam. Auch dann, wenn im Arbeits­ver­trag eine sog. sal­va­to­ri­sche Klau­sel ver­ein­bart ist, nach der bei Unwirk­sam­keit einer Ver­ein­ba­rung eine „dem Wil­len der Ver­trags­par­tei­en am nächs­ten kom­men­de“ ange­mes­se­ne Rege­lung gel­ten soll (BAG, Urteil vom 22.3.2017, 10 AZR 448/15).

Wenn Sie einen Mit­ar­bei­ter nach­ver­trag­lich bin­den wol­len, geht das nur, wenn eine Karenz­ent­schä­di­gung ver­ein­bart wird (§ 74 Abs. 2 HGB). ACHTUNG: Das gilt aber nicht für den Geschäfts­füh­rer selbst. Ihr nach­ver­trag­li­ches Wett­be­werbs­ver­bot ist grund­sätz­lich auch ohne Anspruch auf Karenz­ent­schä­di­gung wirk­sam ver­ein­bart. Die­sen Anm­spruch müs­sen Sie aber schon vor­ab beim Ver­trags­po­ker um Ihren Anstel­lungs­ver­trag durchsetzen.

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GmbH-Steuern: Werden EK-Zinsen Betriebsausgaben?

Zur Sen­kung des deut­schen Han­dels­bi­lanz­über­schus­ses emp­feh­len unter­des­sen zahl­rei­che Volks­wir­te und Finanz-Exper­ten eine Auf­wer­tung und Stär­kung des Inves­ti­ti­ons­stand­or­tes Deutsch­land. Z. B. durch eine Reform der Unternehmens­finanzierung. Danach soll­ten die Eigenkapital­kosten (oder Tei­le der Gewinn­aus­schüt­tung) steu­er­lich genau­so behan­delt wer­den wie die Zin­sen für Fremdkapital.

Inter­es­sant: Die Zin­sen für Eigen­ka­pi­tal wer­den als Betriebs­aus­ga­ben behan­delt und min­dern die Bemes­sungs­grund­la­ge für die Ermitt­lung des steu­er­pflich­ti­gen Gewinns. Dabei wirkt die Maß­nah­me in zwei Rich­tun­gen: Die Eigen­ka­pi­tal-Aus­stat­tung deut­scher Unter­neh­men wür­de nach­hal­tig gestärkt und der Stand­ort Deutsch­land wür­de für aus­län­di­sche Inves­to­ren attraktiver.

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Hilfreich: Handbuch Digitalisierung

Einen inter­es­san­ten Wis­sens­pool zum The­ma Digi­ta­li­sie­rung bie­tet jetzt die Open-Con­tent-Platt­form TREND REPORT fhttps://gmbh-gf.de/wp-admin/post-new.phpür aktu­el­le Wirt­schafts­the­men. Unter dem Titel Hand­buch Digi­ta­li­sie­rung hat die Redak­ti­on eine gan­ze Rei­he sehr inter­es­san­ter Bei­trä­ge zum The­ma zusam­men­ge­stellt. Wich­tig aus Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Der Digi­ta­li­sie­rungs­be­darf wird sys­te­ma­tisch für die ein­zel­nen betrieb­li­chen Funk­tio­nen (Geschäftsleitung/Geschäftsmodell, Pro­duk­ti­on, Ver­trieb, Mar­ke­ting, Per­so­nal) ermit­telt und mit nach­voll­zieh­ba­ren Bei­spie­len unter­legt. Zum Down­load der ins­ge­samt 266 Sei­ten umfas­sen­den Tex­te geben Sie ledig­lich Ihren Namen und eine eMail-Adres­se an (www.Handbuch-Digitalisierung.de).

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Vorschau Volkelt-Brief 14/2017


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Volkelt-Brief 13/2017

Steu­er­po­li­tik: Inspi­riert Kich­hof die Kanz­le­rin doch noch mit sei­nen Ideen … + Dienst­leis­ter-GmbHs: EU will elek­tro­ni­sche Dienst­leis­tungs­kar­te + Ter­min­sa­che: Geschäfts­füh­rer müs­sen län­ger arbei­ten + Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit: Weni­ger Kon­trol­len, mehr Geld­bu­ßen + GmbH-Kri­se: Geschäfts­füh­rer muss Steu­er­for­de­run­gen wider­spre­chen + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Getrennt leben und zusam­men ver­an­la­gen +  BISS

 

 

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Steuer: Kann Kirchhof die Union doch noch inspirieren …

alle (4) Jah­re wie­der: Recht­zei­tig zur nächs­ten Bun­des­tags­wahl wer­den wie­der die Stim­men laut, die sich für einen Ver­ein­fa­chung des Steu­er­rechts und für eine Ent­las­tung der Steu­er­bür­ger und Unter­neh­men stark machen. Z. B. Paul Kirch­hof, Ver­fas­sungs­recht­ler und nim­mer müder Strei­ter für ein neu­es Steu­er­recht. Jetzt hat er erneut sei­ne Ideen für eine radi­ka­le Ver­ein­fa­chung des deut­schen Steu­er­rechts im Han­dels­blatt publiziert.

Z. B. Umsatzsteuer: … 

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Dienstleister-GmbHs: EU will elektronische Dienstleistungskarte

Ob Rechts­an­wäl­te, Archi­tek­ten, Kfz-Meis­ter­be­trie­be oder Elek­tro-Hand­werk: Die EU-Dienst­leis­tungs-Richt­li­nie setzt vie­le klei­ne­re Unter­neh­men in Deutsch­land zuneh­mend unter Druck. Hin­ter­grund: Die in Deutsch­land übli­chen Zugangs­be­schrän­kun­gen und Hono­rar­vor­ga­ben sto­ßen immer mehr auf Kri­tik der EU-Insti­tu­tio­nen. Weg­wei­send ist hier das von der EU ein­ge­lei­te­te Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren gegen die Min­dest­ta­ri­fe der Gebüh­ren­ord­nung der Archi­tek­ten. Zuletzt hat­te die Bun­des­re­gie­rung bei den Steu­er­be­ra­tern ein­gelenkt und deren ver­bind­li­che Hono­rar­sät­ze abgeschafft.

Betrof­fen davon sind auch … 

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Aktualisierungs-Bedarf: Geschäftsführer müssen länger arbeiten

Seit Jah­res­be­ginn müs­sen alle Beschäf­tig­ten über das 65. Lebens­jahr hin­aus arbei­ten. Die­se Ver­län­ge­rung der Lebens­ar­beits­zei­ten hat Aus­wir­kun­gen auf die Alters­ver­sor­gung von GmbH-Geschäfts­füh­rern. Für die Pen­si­ons­zu­sa­ge des GmbH-Geschäfts­füh­rers galt bis­lang: Die Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen wur­den steu­er­lich nur dann als Gewinn min­dern­der Bilanz­pos­ten aner­kannt, wenn die Pen­si­ons­zu­sa­ge zumin­dest auf das 60. Lebens­jahr und spä­ter abge­schlossen wird, eine Erdie­nenszeit von min­des­tens 10 Jah­ren vor­ge­se­hen ist und der Anspruch auf Alters­be­zü­ge auf maxi­mal 75% der zuletzt bezo­ge­nen Fest­be­zü­ge begrenzt war (vgl. Nr. 46/2016). Ab sofort besteht Hand­lungs­be­darf, wenn die steu­er­li­che Aner­ken­nung der Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen nicht gefähr­det wer­den soll (vgl. dazu BMF-Schrei­ben vom 9.12.2016, IV C 6 – S 2176/07/10004). Im Ein­zel­fall müs­sen Sie die fol­gen­den Vor­ga­ben berücksichtigen: …