in Ausgabe 11/2017 haben wir auf ein sehr interessantes Urteil des OLG Hamm zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers hingewiesen. Tenor: Eine rein kapitalmäßige Beteiligung an einem Konkurrenz-Unternehmen ist von der Reichweite eines nachvertraglichen Wettbewerbesverbots nicht gedeckt. Im Klartext: Der Gesellschafter-Geschäftsführer kann sich – nach seiner aktiven Zeit – unmittelbar an einem Konkurrenzunternehmen beteiligen. Voraussetzung: Er übt keinen unternehmerischen Einfluss aus und es handelt sich um eine Minderheitsbeteiligung (< 50 %). …
Autor: volkelt
Volkelt-Brief 16/2017
Geschäftsführer-Perspektive: „… dann steige ich bei der Konkurrenz ein” + Neues GmbH-Geschäftsmodell: Nein Danke – nicht mit mir … + Neuer Kollege: So erklären Sie die Firma + GmbH-Finanzen: Liquidität in 48 Stunden statt in 60 Tagen + Bargeld: BMF erlässt Kassensicherungsverordnung + GmbH-Steuern: Keine Lizenzgebühren für den Namen + BISS …
Wie drastisch unterschiedliche Auffassungen über die Geschäftspolitik ausfallen können, belegte zuletzt die ARD mit der Dokumentation über die Gebrüder Adolf und Rudolf Dassler – mit Adidas und Puma sind daraus ja zwei weltweit überragend erfolgreiche Unternehmen entstanden. Fakt ist, dass solche Konflikte auf der Gesellschafter-Ebene oft mit erbitterter Leidenschaft ausgetragen werden. Leidtragende sind oftmals die für das operative Geschäft zuständigen Geschäftsführer.
Die Rechtslage: …
Bestellen die Gesellschafter – nach einem intensivem Auswahlverfahren – einen neuen, etwa zusätzlichen Geschäftsführer, macht es Sinn, wenn Sie dem neuen Kollegen die Firma ausführlich erklären – also die Betriebsanlagen, die Mitarbeiter, den Betriebsablauf usw. nachvollziehbar darstellen. Dabei darf der auch gerne seine eigenen Erfahrungen machen. Machen Sie den ersten Arbeitstag des Neuen im Unternehmen zu einem Ritual: …
Viele kleinere Firmen, die im B2B-Geschäft als Auftragnehmer tätig sind, müssen damit leben, dass sie immer längere Zahlungsziele – bis zu 60 Tagen – akzeptieren müssen. Folge: Die Liquidität muss zwischenfinanziert werden und das Ausfallrisiko steigt, weil Reklamationen und Regressansprüche besser gegen Sie durchgesetzt werden können. Folge ist auch, dass unterdessen immer mehr mittelständische Firmen auf Factoring setzen. Allerdings sind Sie gut beraten, Vor- und Nachteile des Factoring gut abzuwägen …
Mit der Einführung manipulationssicherer Kassen hält es das Bundesfinanzministerium für notwendig, einheitlich Vorschriften zur Ausstattung und Funktionsweise der neuen Kassensystem vorzugeben. Dazu hat das BMF den Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr vorgelegt (KassenSichV) …
Das BMF hat jetzt geregelt, dass für die Namensüberlassung in Konzernen gezahlte Vergütungen steuerlich nicht anerkannt werden. Nur wenn zusätzliche Leistungen erbracht werden, sind Lizenzgebühren als Betriebsausgaben absetzbar (Schreiben vom 7.4.2017, IV B 5 – S 1341/16/10003). …
Vorschau Volkelt-Brief 16/2017
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Volkelt-Brief 15/2017
Geschäftsführer-Bestellung: … nicht mehr als Geschäftsführer geeignet” + Transparenzregister: Was Geschäftsführer dazu wissen müssen + GmbH in Zahlen: Termine und Fristen für den Jahresabschluss 2016 + Bürokratie: Behörden ermitteln gegen Eiskugel-Kartell + E‑Mail-Marketing macht den Erfolg + Bilanzrecht: Große GmbHs müssen Lagebericht erweitern + Geschäftsführer privat: Neues Urteil zum Anspruch auf Witwenrente + BISS …
Mit Ihrer Eintragung zum Geschäftsführer wird geprüft, ob es Gründe gibt, die gegen Ihre Bestellung sprechen (§ 6 Abs. 2 GmbH-Gesetz). Dazu müssen Sie dem Registergericht gegenüber versichern, dass es „keine Gründe gibt, die Ihrer Bestellung entgegenstehen“ (§ 8 GmbH-Gesetz). So weit, so gut. Juristisch unbestritten ist auch, …