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Volkelt-Briefe

Winterkorn: Ist ein Verantwortlicher 13 Mio. EUR wert? – im Mittelstand ist das eine vGA

Pro­vo­zie­ren­de Fra­ge eines Kol­le­gen: „Kann einer allei­ne so viel Ver­ant­wor­tung tra­gen, dass er 13 Mio. EUR wert ist”? (plus 28 Mio. EUR Pen­si­ons­an­sprü­che laut Spie­gel online). Gemeint ist: Für Geschäfts­füh­rer in mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men bestimmt die Finanz­ver­wal­tung, wie viel sie ver­die­nen dür­fen. Im bör­sen­no­tier­ten Groß­un­ter­neh­men bestimmt der Umfang „der Ver­ant­wor­tung, die sie tra­gen”, wie viel ver­dient wird. So jeden­falls die mora­li­sche Argumentation.

Fakt ist: Im Manage­ment von Akti­en­ge­sell­schaf­ten bestimmt der Markt den Preis – sprich das Gehalts­ni­veau. In den ver­gan­ge­nen Jah­ren (vgl. zuletzt Nr. 12/2013, 30/2012) wur­den hef­ti­ge Dis­kus­sio­nen dar­über geführt, wie mora­lisch die Mil­lio­nen-Gehäl­ter der Mana­ger sind. Lan­ge Zeit gab es so etwas wie eine Faust­re­gel, dass der 30-fache Ver­dienst eine Fach­ar­bei­ters als „mora­li­sche” Ober­gren­ze ange­se­hen wur­de – die in der glo­ba­li­sier­ten Wirt­schaft aber seit­her kei­ne Rol­le mehr spielte.

Fakt ist auch: Für mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men – und ins­be­son­de­re für Unter­neh­men in der Rechts­form „GmbH” – bestimmt der Staat – sprich das Finanz­amt – wie viel „Ver­ant­wor­tung” der Geschäfts­füh­rer trägt. Sprich: Hier gilt der Dritt­ver­gleich. Es darf nur so viel gezahlt wer­den, wie in einem ver­gleich­ba­ren Unter­neh­men. Stich­wort: Das ange­mes­se­ne Gehalt. In einer Umfra­ge an die Ober­fi­nanz­di­rek­tio­nen (OFD) der Län­der wur­de unse­rer Redak­ti­on damals beschei­nigt: „Für Akti­en­ge­sell­schaf­ten sind uns kei­ne Fäl­le von vGA wegen über­höh­ter Gehalts­zah­lung an den Vor­stand mit Akti­en­be­sitz bekannt”. Oder: „Dazu gibt es kei­ne finanz­ge­richt­lich anhän­gi­gen Ver­fah­ren”. Das stimmt de fac­to: Es gibt nicht ein Ver­fah­ren vor den Finanz­ge­rich­ten oder vor dem BFH, das sich mit der „Ange­mes­sen­heit des Mana­ger-Gehalts” befasst und befass­te – auch nicht des Mana­gers mit zähl­ba­rem Akti­en­be­sitz – vie­le Mana­ger haben neben Fest­ge­halt und Tan­tie­me Anspruch auf Unter­neh­mens-Akti­en – sind also de fac­to Vor­stand und Anteilseigner.

Unse­re Ein­schät­zung: Offen­sicht­lich gibt es hier eine Ungleich­be­hand­lung von bör­sen­no­tier­ten Akti­en­ge­sell­schaf­ten und mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men in der Rechts­form einer GmbH. Aus dem Fall VW/Winterkorn wird aber auch deut­lich, dass feh­ler­haf­te weit rei­chen­de Ent­schei­dun­gen in kom­ple­xen Orga­ni­sa­tio­nen nicht von einer ein­zel­nen Per­son ver­ant­wor­tet wer­den, son­dern von der „Unter­neh­mens­kul­tur” – die von vie­len geprägt wird, vom gesam­ten Manage­ment – bis hin in die zwei­te und drit­te Ebe­ne. Inso­fern darf man zu Recht die Fra­ge stel­len, wie viel Gehalt ver­dient wer­den kann. Ist das 30-fache des Min­dest­lohns die mora­li­sche Ober­gren­ze? Gibt es doch einen gewich­ti­ges Ungleich­ge­wicht zwi­schen Indus­trie- und Mit­tel­stands­po­li­tik? Was mei­nen Sie? Kom­men­ta­re an info@GmbH-GF.de. Vie­len Dank.

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Volkelt-Brief 34/2015

Volkelt-NLChi­na-Kri­se: Zin­sen blei­ben noch län­ger unten + Mar­ke­ting-Res­sort: Wer­be­part­ner müs­sen zusam­men­pas­sen + BFH-aktu­ell: Vor­sicht bei Zah­lun­gen auf das Pri­vat-Kon­to + Neu­es EU-Recht: Der Seni­or-Gesell­schaf­ter lebt im Aus­land + GmbH-IT: Ver­brau­cher­zen­tra­le warnt vor Win­dows 10 + Wer­bung: Unzu­läs­si­ge Aus­sa­gen über angeb­li­che Stand­or­te + Recht: Post muss unge­neh­mig­tes Por­to zurück­zah­len + Mit­ar­bei­ter: U1 und U2-Umla­ge für Mini­job­ber wer­den teu­rer  BISS

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BFH-aktuell: Vorsicht bei Zahlungen auf das Privat-Konto

Wenn ein Kun­de der GmbH die Rech­nung auf das Pri­vat­kon­to des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­­­füh­rers der GmbH zahlt, hat das Steu­er­fol­gen. Zum einen han­delt es sich um eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung. Das Finanz­amt ist dann berech­tigt, den Steu­er­be­scheid ent­spre­chend zu ändern (KSt, GewSt). Begleicht der Gesell­schaf­ter dann aus die­ser Über­wei­sung auch noch offe­ne Rech­nun­gen der GmbH, gilt das als ver­deck­te Ein­la­ge. Wei­te­re Steu­er­fol­ge: Auch das kann zu einer Erhö­hung des GmbH-Gewinns füh­ren (BFH, Urteil vom 20.10.2014, VIII R 11/12). …

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Finanzamt: Betriebsunterbrechungsversicherungen im Visier – unbedingt nachbessern

Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, mit deren Leis­tungs­fä­hig­keit das Wohl der GmbH steht und fällt (Hand­werk, Frei­be­ruf­ler-GmbH), schlie­ßen in der Regel eine Berufs­un­fä­hig­keitver­si­che­rung ab. Wei­te­re Exis­tenz­si­che­rung: Die GmbH schließt eine Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung ab. Bei (Total-) Aus­fall des Geschäfts­füh­rers über­nimmt die Ver­si­che­rung für eini­ge Zeit die Gehalts­zah­lung für den Gesellschafter-Geschäftsführer. … 

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Volkelt-Brief 23/2015

Volkelt-NLSeni­or-Geschäfts­füh­rer: Jetzt kön­nen SIE den Über­gang fle­xi­bler pla­nen + Steu­er-Pla­nung: Min­dest­steu­er für Unter­neh­men bringt kei­ne Ände­run­gen für klei­ne­re GmbHs  + GmbH-Ver­kauf: So ver­bes­sern Sie Ihre Aus­gangs­po­si­ti­on  + Som­mer 2015: So beein­flusst das Wet­ter die Aus­sich­ten Ihrer GmbH + Neu­es Urteil: Finanz­amt bestraft Seni­or-Geschäfts­füh­rer für Wei­ter­be­schäf­ti­gung + Wie­der Urteil zum Min­dest­lohn – der gilt auch für ande­re Arbeit­neh­mer-An­­sprü­che + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Steu­er­vor­teil bei Ver­pflich­tung zum Home-Office +  BISS

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Volkelt-Brief 17/2015

Volkelt-NLIntui­ti­on: Stimmt die Che­mie mit den Gesell­schaf­tern noch? – Wie Sie ein Gespür dafür bekom­men + Büro­kra­tie-Abbau: Der Min­dest­lohn ist nur ein (klei­ner) Bau­stein + Res­sort-Geschäfts­füh­rer: Pas­sen die Auf­ga­ben und Qua­li­fi­ka­tio­nen noch? + Neu­es Urteil: Geschäfts­füh­rer kön­nen Lauf­bahn-Ende fle­xi­bler pla­nen + Steu­er: Unter­neh­mens­ver­trag darf nicht nur auf dem Papier ste­hen + Betriebs­prü­fung: Finanz­amts-siche­re Kas­sen­sys­te­me kom­men +  BISS

 

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Neues Urteil: Als Geschäftsführer können SIE IHR Laufbahn-Ende flexibler planen

Vie­le Geschäfts­füh­rer haben zur Alters­si­che­rung eine Pen­si­ons­zu­sa­ge mit der GmbH ver­ein­bart. Pro­blem bis­her: Wer­den nicht alle steu­er­li­chen Vor­aus­set­zun­gen ein­ge­hal­ten, dro­hen bei einer Betriebs­prü­fung saf­ti­ge Nach­zah­lun­gen. Z. B., wenn eine sog. Über­ver­sor­gung vor­liegt. Das ist nach Auf­fas­sung der Finanz­be­hör­den immer dann der Fall, wenn der Geschäfts­füh­rer nach dem Aus­schei­den mehr als 75 % sei­nes letz­ten Brut­to­ver­diens­tes aus sei­ner Alters­ver­sor­gung erhält. So monie­ren die Finanz­äm­ter, wenn die Pen­si­ons­zu­sa­ge auf 75% des letz­ten Aktiv­be­zugs ver­ein­bart wird, für den Geschäfts­füh­rer aber zusätz­lich eine Direkt­ver­si­che­rung von der GmbH gezahlt wird. Kam es zu einer Betriebs­prü­fung, dann muss­te die über­höh­te Pen­si­ons­rück­stel­lung auf­ge­löst wer­den und dem Papier-Gewinn der GmbH zugeschlagen. 

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Volkelt-Brief 16/2015

Volkelt-NLMit­ar­bei­ter-Füh­rung: Anpas­ser oder Nicht-Anpas­ser – machen Sie Ihre Fir­ma „fle­xi­bler” + GmbH-Insol­venz: Kei­ne Aus­kunfts­pflicht über Geschäfts­füh­rer-Ver­mö­gen + Betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung: Mehr Anrei­ze auch für klei­ne­re Fir­men + Geschäfts­füh­rer in 2 Fir­men: Fal­sche Gehalts-Buchung kos­tet Straf-Steu­er + BGH-aktu­ell: Ver­mö­gen des GmbH-Gesell­schaf­ters ist ab sofort tabu + GmbH-Recht: In der wirt­schaft­li­chen Kri­se müs­sen Sie im Amt blei­ben + Finan­zen: Steu­er­rück­zah­lun­gen für 2014 gibt es erst mit Ver­zö­ge­run­gen+  BISS

 

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Volkelt-Brief 13/2015

Volkelt-NLWirt­schaft und Poli­tik: Stu­di­en über die Arbeits­welt haben Hoch­kon­junk­tur – wie viel Schuld haben die Arbeit­ge­ber tat­säch­lich? + Füh­ren mit Stil: Ein paar klei­ne Tipps für den bes­se­ren Auf­tritt + GmbH-Finan­zen: Liqui­di­tät in 48 Stun­den statt in 60 Tagen BAV: Nah­les-Ren­te wird alle klei­ne­ren Fir­men zusätz­lich belas­ten + Haf­tung (1)Geschäfts­füh­rer haf­tet nur aus­nahms­wei­se für Risi­ko­ge­schäf­te + Haf­tung (2): Kon­zern-Vor­stand haf­tet  für Cash-Pool-Zah­lun­gen + Steu­er: GmbH-Immo­bi­lie zu Kos­ten­mie­te oder Ver­gleichs­mie­te? +  BISS

 

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Steuer: GmbH-Immobilie zu Kostenmiete oder Vergleichsmiete?

Der Bundes­finanzhof (BFH) wird in letz­ter Instanz dar­über ent­schei­den, ob der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer für die von sei­ner GmbH auf­wän­dig reno­vier­ten Immo­bi­lie (hier: Ein­fa­mi­li­en­haus) statt der orts­üb­li­chen Ver­gleichs­mie­te die Kos­ten­mie­te zah­len muss (Vor­in­stanz FG Köln, Urteil vom 22.1.2015, 10 K 3204/12). …