Schlagwort: Pensionszusage
Volkelt-Brief 50/2019
Wartezeit: Mehr tun für die Altersvorsorge + Neuer Geschäftsführer-Job: Sichern Sie Ihre Rechte (hier: Zeugnisanspruch) + Geschäftsführer-Perspektive: Warten auf Godot + Geschäftsführer/Compliance: Was Sie jetzt veranlassen müssen + Digitales: Wer profitiert von KI am meisten? + Planung 2020: Diese Vertragsanpassungen müssen Sie vorbereiten + Steuergestaltung: Beteiligungen von Mitarbeitern am Verkaufserlös der GmbH + Bürokratie: Finanzbehörden müssen Gründe für eine Steuerschätzung nennen + Geschäftsführer-privat: Zulässigkeit der Doppelbesteuerung von Renten + Gewusst wie: Alles wissen über die eigene GmbH
Wartezeit: Mehr tun für die Altersvorsorge + Neuer Geschäftsführer-Job: Sichern Sie Ihre Rechte (hier: Zeugnisanspruch) + Geschäftsführer-Perspektive: Warten auf Godot + Geschäftsführer/Compliance: Was Sie jetzt veranlassen müssen + Digitales: Wer profitiert von KI am meisten? + Planung 2020: Diese Vertragsanpassungen müssen Sie vorbereiten + Steuergestaltung: Beteiligungen von Mitarbeitern am Verkaufserlös der GmbH + Bürokratie: Finanzbehörden müssen Gründe für eine Steuerschätzung nennen + Geschäftsführer-privat: Zulässigkeit der Doppelbesteuerung von Renten + Gewusst wie: Alles wissen über die eigene GmbH
Volkelt-Brief 47/2019
Ernstfall GF-Haftung: Die Lehren aus dem Fall „Wilke” + Planung 2020: Die Eckdaten für die „Planung im Kopf“ + Geschäftsführer-Perspektive: Mit dem Steuerprüfer im Internet unterwegs + Trends im Unternehmens-Recht: GmbH mit Immobilien – Share Deal kommt später + Digitales: Losgröße 1 statt Speed-Factory + BGH aktuell: Neuer Geschäftsführer-Status mit Minderheits-Beteiligung + BAG: Nebenbeschäftigung kein Grund für sachgrundlose Befristung + Wirtschaftspolitik: Keine Senkung der Unternehmenssteuern mit der SPD + Beratung: Rechtsanwalt muss auch Steuerberatung können + GmbH/Recht: Stimmrechtsvollmacht eines ausländischen GmbH- Gesellschafters + Mitarbeiter: Keine Entschädigung bei AGG-Missbrauch
Volkelt-Brief 46/2019
GF-Job: Die neuen Herausforderungen + GmbH-Planung 2020: Endspurt um die GF-Altersvorsorge + Geschäftsführer-Perspektive: Warum sollte es StartUps besser gehen? + Trends im Unternehmens-Recht: Was Sie als GF veranlassen müssen + Digitales: Mit dem Firmenwagen in die Stadt + ACHTUNG: Minderheits-Gesellschafter ausgetrickst – was tun? + GmbH/Steuer: Fehler bei der Umsetzung eines Ergebnisabführungsvertrages + BFH-aktuell: Steuerliche Behandlung einer Kartellstrafe + GmbH-Vertrag: Prüfen Sie die Nachfolgeklauseln in alten GmbH-Verträgen + GF-Aufgabe: Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung für die GmbH
Nach wie vor ist die Pensionszusage für den (nicht pflichtversicherten) Geschäftsführer eine gute und meist notwendige Form der Zukunftssicherung. Damit ist es möglich, Beiträge zur Zukunftssicherung als Betriebsausgaben anzusetzen und durch die Bildung einer Rückstellung in der Bilanz den steuerpflichtigen Gewinn der GmbH dauerhaft zu drücken.
In der Praxis achtet der Steuerberater darauf, dass alle Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eingehalten werden. Dennoch kommt es immer wieder zu Problemen mit dem Finanzamt. Unterdessen hat der Bundesfinanzhof (BFH) ein weiteres wichtiges Grundsatzurteil zur sog. Erdienensdauer entschieden. Dass betrifft alle die beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer, die bereits älter sind und noch keine Pensionszusage zur Sicherung ihrer Alterseinkünfte vereinbart haben (BFH, Urteil vom 20.7.2016, I R 33/15). Danach gilt: …
Volkelt-Brief 43/2019
Geschäftsführer-Vorsorge FA bestraft Fehler in der Pensionszusage + Geschäftsführer-Aufgabe: Vorkehrungen gegen die Produkt- und Produzentenhaftung + Geschäftsführer-Perspektive: Quote und/oder Qualifikation? + Unternehmens-Trends: Was Geschäftsführer veranlassen müssen + Digitales: Neue Ideen für den (Online-) Handel + Terminsache: Der Jahresabschluss 2018 der kleinen GmbH + GmbH/Recht: Der Teilgewinnabführungsvertrag zwischen GmbHs + GmbH/Planung: Kalkulations-Eckdaten 2020 + BFH-aktuell: Kürzung des Gewerbeertrags bei der Vermietung von Immobilien + BMF: Zeitwertkonto für Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer
Um alle Steuervergünstigungen, die mit der Gewährung einer Pensionszusage an den Geschäftsführer der GmbH verbunden sind, tatsächlich nutzen zu können, müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein, die von den Finanzbehörden vorgeschrieben werden – so zuletzt zusammengefasst in einem ausführlichen BMF-Schreiben vom aus dem Jahre 2012 (Quelle: BMF-Schreiben IV C 2 – S 2742/10/10001). Fehlt nur eine der Voraussetzungen und wird dennoch eine Rückstellung für die Pensionsansprüche in der Bilanz ausgewiesen, kostet das. Die Rückstellung muss aufgelöst werden – der Steuervorteil ist dahin und muss zurückgezahlt werden. Auch rückwirkend.
Widerspruch ist zwecklos. …
Volkelt-Brief 42/2019
Willkür? FA darf GF-Gehalt nachträglich monieren + GmbH/Vermögen: Geschäftsführer muss es professionell verwalten + Geschäftsführer-Perspektive: Hilfe CO2 – was tun? + Unternehmens-Trend: Die Schlichtungsstelle wird zum MUSS + Digitales: Neue Lösungen für den Fuhrpark + Steuerprüfer: Was zu viel ist, ist zu viel + Pensionszusage: Kleine Mängel gefährden steuerliche Anerkennung nicht + Bürokratie: Bundesregierung korrigiert die Handwerksordnung + Mitarbeiter: Grenzen der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat + Geschäftsführer-privat: Vermietung an den Lebenspartner steuerlich nicht anerkannt
Pensionszusagen sind auch nach Einfügung des sog. Eindeutigkeitsgebots anhand der allgemein geltenden Auslegungsregeln auszulegen, soweit ihr Inhalt nicht klar und eindeutig ist. Lässt sich z. B. eine Abfindungsklausel dahin auslegen, dass die für die Berechnung der Abfindungshöhe anzuwendende sog. Sterbetafel trotz fehlender ausdrücklicher Benennung eindeutig bestimmt ist, ist die Pensionsrückstellung dennoch steuerrechtlich anzuerkennen (BFH, Urteil v. 10.7.2019, XI R 47/17).
In der Abfindungsklausel zur Pensionszuage für den Geschäftsführer war vereinbart: „Das Unternehmen behält sich vor, bei Eintritt des Versorgungsfalles wegen Erreichens der Altersgrenze bzw. Inanspruchnahme des vorgezogenen Altersruhegeldes anstelle der Rente eine einmalige Kapitalabfindung in Höhe des Barwerts der Rentenverpflichtung zu gewähren. Hierdurch erlöschen sämtliche Ansprüche aus der Pensionszusage einschließlich einer etwaigen Hinterbliebenenrente. Bei der Ermittlung des Kapitalbetrages sind ein Rechnungszinsfuß von 6 % und die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik anzuwenden”. Der Betriebsprüfer bemängelte diese Formulierung. Der BFH lässt eine solche Unschärfe dagegen zu. Sie können sich also mit guten Erfolgsaussichten gegen eine solche Einschätzung durch das Finanzamt wehren.
Volkelt-Brief 25/2019
Absprachen mit der Konkurrenz: Risiken kennen und nicht klein beigeben + Strategien gegen die Krise: Ein neues Geschäftsmodell – JA, wenn die Gesellschafter mitmachen! + Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (IX) + Sommer 2019: Ein paar Tipps für den Chef zum Abspannen + GF/Recht: Anspruch auf Pensionszusage nur mit Gesellschafterbeschluss + Fakten: Digital nur Mittelmaß + Steuern: Geschäftsführer-Firmen-Fahrrad und Privatnutzung + GF/Recht: Änderung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrages + Internet-Werbung: Zwischen legal und illegal
BISS … die Wirtschaft-Satire