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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 25/2019

Abspra­chen mit der Kon­kur­renz: Risi­ken ken­nen und nicht klein bei­geben + Stra­te­gien gegen die Kri­se: Ein neu­es Geschäfts­mo­dell – JA, wenn die Gesell­schaf­ter mit­ma­chen! + Digi­ta­les: So schrei­ben sich die neu­en Erfolgs­ge­schich­ten (IX) + Som­mer 2019: Ein paar Tipps für den Chef zum Abspan­nen GF/Recht: Anspruch auf Pen­si­ons­zu­sa­ge nur mit Gesell­schaf­ter­be­schluss + Fak­ten: Digi­tal nur Mit­tel­maß + Steu­ern: Geschäfts­füh­rer-Fir­men-Fahr­rad und Pri­vat­nut­zung GF/Recht: Ände­rung des Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­tra­ges + Inter­net-Wer­bung: Zwi­schen legal und illegal

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Haftung: Vertragsabschluss ohne Zustimmung der Gesellschafter

Darf der Geschäfts­füh­rer bestimm­te Geschäf­te für die GmbH (sog. Kata­log zustim­mungs­pflich­ti­ger Geschäf­te) nur mit Zustim­mung der Gesell­schaf­ter abschlie­ßen, haf­tet er für den Scha­den, der der GmbH dar­aus u. U, ent­steht.  Das gilt auch dann, wenn er anschlie­ßend abbe­ru­fen wird und im Auf­he­bungs­ver­trag eine Abgel­tungs­klau­sel ver­ein­bart wird, mit der eine wei­te­re Haf­tung des Geschäfts­füh­rers aus­ge­schlos­sen wird und wei­te­re Ansprü­che aus­ge­schlos­sen wer­den. Dazu das OLG Mün­chen wört­lich: „Die Abgel­tungs­klau­sel in der Auf­he­bungs­ver­ein­ba­rung steht einem gel­tend gemach­ten Scha­dens­er­satz­an­spruch nicht ent­ge­gen” (OLG Mün­chen, Urteil v. 18.4.2018, 7 U 3130/17).

Der Geschäfts­füh­rer einer Kli­nik-GmbH hat­te einen Miet­ver­trag über Gebäu­de und Räum­lich­kei­ten über 10 Jah­re abge­schlos­sen. Im Anstel­lungs­ver­trag war ver­ein­bart: „Die Geschäfts­füh­rer bedür­fen zur Durch­füh­rung der nach­ste­hen­den Maß­nah­men der vor­he­ri­gen schrift­li­chen Zustim­mung der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung: … Abschluss, Ände­rung oder Been­di­gung von Miet‑, Lea­sing- oder Pacht­ver­trä­gen, die eine Lauf­zeit von mehr als drei Jah­ren oder einen Miet- oder Pacht­zins von jähr­lich mehr als 24.000,- € vor­se­hen”. Sol­che Vor­ga­ben soll­ten Sie also unbe­dingt beachten.