Schlagwort: OLG Oldenburg
Volkelt-Brief 29/2019
Nervige Mitarbeiter: Wie umgehen mit der Smartphone-Sucht? + Neuausrichtung des Geschäftsmodells: So geht externe Beratung + Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (XII) + Nachfolge: Vorsicht bei der Übertragung von GmbH-Anteilen mit Grundvermögen + GmbH/Marketing: Nächste Runde um Influencer-Werbung + Nebenjob: Geschäftsführer im Aufsichtsrat darf keine Mehrwertsteuer berechnen + Bürokratie: KSV-Beitrag bleibt 2020 unverändert + GF/Ausscheiden: Vage Zusage auf Abfindung für den Geschäftsführer ist „bindend” + Zahlen: GmbH und UG weiter auf dem Vormarsch
BISS … die Wirtschaft-Satire
Einige Kollegen/Innen nutzen die bevorstehenden Umbruchzeiten bereits jetzt dazu, die Unternehmensstrategie anzupassen – die Grundlagen für die Digitalisierung zu schaffen, Kapazitätsanpassungen umzusetzen oder das gesamte Geschäftsmodell auf den Prüfstand zu stellen. Wichtig: Wer hier Neuland betritt, sollte/muss sich extern beraten lassen. Wir haben an dieser Stelle bereits auf die Verpflichtung der Geschäftsführung zur externen Beratung hingewiesen (vgl. OLG Oldenburg, Urteil v. 22.6.2006, 1 U 34/03 zum Zukauf eines Unternehmens). Externer Beratungsbedarf entsteht immer, wenn Sie zeitlich begrenzte Aufgaben an einen Spezialisten übertragen und Sie kein eigenes Personal für eine bestimmte Aufgabe einstellen wollen. Ist die Aufgabe erledigt, ist das Beratungsverhältnis beendet und der Berater scheidet aus. Die Ausgestaltung des Beratervertrages ist Sache der Parteien. Zeichnen Sie den Ihnen vorgelegten Vertrag nicht einfach ab. Machen Sie die Auftragsvergabe grundsätzlich immer davon abhängig, dass Ihre Interessen ausreichend berücksichtigt sind. Vertragliche Mängel bringen Ihnen als Geschäftsführer und Ihrer Firma erhebliche Nachteile und verursachen Mehrkosten. Die häufigsten Fehler bei Vertragsschluss sind: …
Volkelt-Brief 27/2019
Geschäftsführer-Anstellungsvertrag: Neues BGH-Urteil zum „Abschluss auf Zeit” + Anti-Krisen-Strategie: Neues Kapital, runter mit den Lohnkosten + Digitales: So nutzen Sie die Plattformen der Großen für Ihr Exportgeschäft + Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten Juli 2019 + Geschäftsführer privat: Urteils-Chaos um „Handy-Anfassen” im Auto + Geschäftsführer privat: Firmenwagen weiter ohne Tempolimit + Warnung: Falsche E‑Mails vom Bundesfinanzhof + GF/Recht: Haftung des Geschäftsführers bei „Griff in die Kasse” + GmbH/Steuern: Neue Vorschriften zum Umgang mit (elektronischen) Belegen
BISS … die Wirtschaft-Satire
Entgegen anderer Entscheide von Oberlandesgerichten (z. B. OLG Brandenburg) hatte das OLG Oldenburg in einigen Urteilen entschieden, dass das „bloße in der Hand halten eines Handys während der Fahrt” eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Jetzt hat das OLG Oldenburg diese Entscheidung aufgehoben und entschieden, dass das „bloße in der Hand halten eines Handys währen der Fahrt” doch keine Ordnungswidrigkeit ist (OLG Oldenburg, Beschluss v. 17.4.2019, 2 Ss (OWi) 102/19).
Volkelt-Brief 01/2019
GF-Haftung: Keine Risiko-Entscheidungen ohne externes Know-How + GmbH-Planung 2019: Die wichtigsten Plandaten im Überblick + Digitales: Wann braucht Ihre GmbH einen Digitalisierungsbeauftragten? + Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten Januar 2019 + Geschäftsführer privat: Steuererklärungen und Rückzahlung 2018 + ACHTUNG: DRV prüft Sonderzahlungen an Mini- und Midi-Jobber + Neues Urteil: Gesellschafter-Geschäftsführer-Ehen mit großem Altersunterschied + Marketing: Unerlaubte Telefon-Akquise kostet bis zu 300.000 EUR
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Volkelt-Brief 45/2018
Motivation: Individuelle Erfolgsbeteiligung passt nicht für Teams und Projekte + Geschäftsführer-Gehalt 2018: Gut verdient und trotzdem wenig ausgezahlt + Digitales: Neue Chancen mit den neuen Clustern + Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten November 2018 + GmbH/Steuer: Keine Erleichterungen für den Sanierungsgewinn + GF/Haftung: Pflichtverletzung bei Abschluss eines Mietvertrages + Geschäftsführer-Firmenwagen: Anspruch auf Neuwagen-Umtausch + Steuerprüfung: Was das Finanzamt weiß
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Der Volkelt-Brief 45/2018 > Download als PDF - lesen im „Print”
Freiburg, 9. November 2018
Sehr Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
wer gut arbeitet, darf auch gut verdienen. Dafür gibt es Prämien oder Bonuszahlungen. Die meisten Kollegen gönnen sich eine Tantieme – das schont die Liquidität, beteiligt den Geschäftsführer am Erfolg der GmbH und sorgt dafür, dass in guten Ertragsjahren nicht zuviel Gewinnsteuer an das Finanzamt abfließt.
Nachteil: …
Haben die Finanzbehörden bereits Kenntnis über einem steuerlichen Sachverhalt, können sie über diese nicht mehr in Unkenntnis gelassen werden (§ 370 Abs. 1 Ziffer 2. AO). Das gilt z. B. dann, wenn das Finanzamt von einer Trennung der Ehegatten Bescheid weiß, aber dennoch die Steuerklassen für Eheleute anwendet. Es ist dann nicht zulässig, dem Steuerzahler Steuerhinterziehung vorzuwerfen (OLG Oldenburg, Urteil vom 10.7.2018, 1 Ss 51/18).
Volkelt-Brief 30/2018
GmbH-Steuern: Wenig Neues für GmbHs im JStG 2018 + Trump-Strategie: Müssen Sie jetzt Ihre Verhandlungs-Strategien überarbeiten? + Geschäftsführer-Haftung: Reicht Internet-Rechtsberatung für eine Haftungsfreistellung? + Neue Rechtslage: Mehr Spielraum für das Abfindungs-Szenario + Geschäftsführer privat: Finanzamt bestraft Gesundheits-Vorsorge + Mitarbeiter: Betriebsrat (BR) leichter durchzusetzen + GmbH/Steuer: Pauschalversteuerung nur für zusätzliche Leistungen + GmbH/Geld: BMF zu EC-Karten-Umsätzen im Kassenbuch + Firmenwagen: Dieselgate ist eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung
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