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Volkelt-Brief 45/2018

Moti­va­ti­on: Indi­vi­du­el­le Erfolgs­be­tei­li­gung passt nicht für Teams und Pro­jek­te + Geschäfts­füh­rer-Gehalt 2018: Gut ver­dient und trotz­dem wenig aus­ge­zahlt  + Digi­ta­les: Neue Chan­cen mit den neu­en Clus­tern  + Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten Novem­ber 2018  + GmbH/Steuer: Kei­ne Erleich­te­run­gen für den Sanie­rungs­ge­winn + GF/Haftung: Pflicht­ver­let­zung bei Abschluss eines Miet­ver­tra­ges + Geschäfts­füh­rer-Fir­men­wa­gen: Anspruch auf Neu­wa­gen-Umtausch + Steu­er­prü­fung: Was das Finanz­amt weiß

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Frei­burg, 9. Novem­ber 2018

Sehr Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,

wer gut arbei­tet, darf auch gut ver­die­nen. Dafür gibt es Prä­mi­en oder Bonus­zah­lun­gen. Die meis­ten Kol­le­gen gön­nen sich eine Tan­tie­me – das schont die Liqui­di­tät, betei­ligt den Geschäfts­füh­rer am Erfolg der GmbH und sorgt dafür, dass in guten Ertrags­jah­ren nicht zuviel Gewinn­steu­er an das Finanz­amt abfließt.

Nach­teil:

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Steuerprüfung: Was das Finanzamt weiß

Haben die Finanz­be­hör­den bereits Kennt­nis über einem steu­er­li­chen Sach­ver­halt, kön­nen sie über die­se nicht mehr in Unkennt­nis gelas­sen wer­den (§ 370 Abs. 1 Zif­fer 2. AO). Das gilt z. B. dann, wenn das Finanz­amt von einer Tren­nung der Ehe­gat­ten Bescheid weiß, aber den­noch die Steu­er­klas­sen für Ehe­leu­te anwen­det. Es ist dann nicht zuläs­sig, dem Steu­er­zah­ler Steu­er­hin­ter­zie­hung vor­zu­wer­fen (OLG Olden­burg, Urteil vom 10.7.2018, 1 Ss 51/18).