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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 29/2019

Ner­vi­ge Mit­ar­bei­ter: Wie umge­hen mit der Smart­phone-Sucht? + Neu­aus­rich­tung des Geschäfts­mo­dells: So geht exter­ne Bera­tung Digi­ta­les: So schrei­ben sich die neu­en Erfolgs­ge­schich­ten (XII) + Nach­fol­ge: Vor­sicht bei der Über­tra­gung von GmbH-Antei­len mit Grund­ver­mö­gen + GmbH/Marketing: Nächs­te Run­de um Influen­cer-Wer­bung Neben­job: Geschäfts­füh­rer im Auf­sichts­rat darf kei­ne Mehr­wert­steu­er berech­nen Büro­kra­tie: KSV-Bei­trag bleibt 2020 unver­än­dert + GF/Ausscheiden: Vage Zusa­ge auf Abfin­dung für den Geschäfts­füh­rer ist „bin­dend” + Zah­len: GmbH und UG wei­ter auf dem Vormarsch

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Volkelt-Briefe

Nebenjob: Geschäftsführer im Aufsichtsrat darf keine Mehrwertsteuer berechnen

Wer als Auf­sichts­rat (Bei­rat) für ein Unter­neh­men kon­trol­lie­rend tätig wird und dafür eine regel­mä­ßi­ge Ver­gü­tung erhält, kann sei­ne Leis­tun­gen nicht inkl. Mehr­wert­steu­er ver­rech­nen. Das hat der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) jetzt für den Fall eines nie­der­län­di­schen Auf­sichts­rats ent­schie­den. Das gilt  auch für Deutsch­land und für alle Geschäfts­füh­rer, die neben­be­ruf­lich in den Aufsichtsrat/Beirat eines Unter­neh­mens beru­fen sind (EuGH, Urteil v. 13.6.2019, C 420/18).