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Geschäftsführer im US-Konzern: Gericht stärkt Kündigungsschutz

Erst letz­te Woche haben wir über eine noch unge­klär­te Rechts­fra­ge zur Kün­di­gung eines Geschäfts­füh­rers wegen Form­feh­lern berich­tet („Geschäfts­füh­rer kön­nen Lücke nut­zen“). Jetzt gibt es zu die­ser Fra­ge ein inter­es­san­tes neu­es Urteil, das alle Geschäfts­füh­rer betrifft, die in einer deut­schen GmbH-Toch­ter­ge­sell­schaft tätig sind, die zu einem US-Kon­zern gehört.

Danach gilt:

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Volkelt-Brief 17/2016

Volkelt-FB-01Gel­d/­Ge­schäfts-Ideen: Mit dem rich­ti­gen Start-up lässt sich bes­tens ver­die­nen + Gehalts-Spi­ra­le: GmbH-Geschäfts­füh­rer pro­fi­tie­ren nicht + Mit­ar­bei­ter: Dür­fen Sie ein­stel­len, wen Sie wol­len? + GmbH-Finan­zen: Geld 4.0 geht auch ohne Ban­ken + Pana­ma-Papers: Was tun gegen eine schlech­te Pres­se   + GmbH-Recht: Kein Zurück beim Ord­nungs­geld + BISS

 

 

 

 

 

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GmbH-Recht: Kein Zurück beim Ordnungsgeld

Wird der Jah­res­ab­schluss einer GmbH nach einer ers­ten Ord­nungs­geld­an­dro­hung (2.500 EUR) durch einen Feh­ler des Steu­er­be­ra­ters auch nicht inner­halb der Nach­frist ver­öf­fent­licht, ist das Bun­des­amt für Jus­tiz (BfJ) berech­tigt ein wei­te­res Ord­nungs­geld (hier: 5.000 EUR) fest­zu­set­zen und bei­zu­trei­ben. Und zwar auch dann, wenn die GmbH das Regis­ter­ge­richt auf den Feh­ler des Steu­er­be­ra­ters ver­weist und des­we­gen nach­träg­lich eine Aus­set­zung des Ord­nungs­gel­des bean­tragt (OLG Köln, Beschluss vom 2.2.2016, 28 Wx 20/15). …

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Volkelt-Brief 05/2016

Volkelt-FB-01Nach­ge­tre­ten: Wie der Fall Hoe­neß die Finanz­be­hör­den stark gemacht hat + Risi­ko­ge­schäf­te: Finanz­ver­wal­tung muss Ver­lus­te ver­rech­nen + Pflicht­ver­öf­fent­li­chung: Kei­ne Aus­nah­me für Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten + Zwei­per­so­nen-GmbH: Der schnel­le­re Gesell­schaf­ter hat die bes­se­re Kar­ten + Geschäf­te: Öffent­li­che Aus­schrei­bun­gen noch geziel­ter nut­zen + GmbH-Recht: Ein­ge­zo­ge­ner GmbH-Anteil „geht unter” + Geschäfts­füh­rer unter­wegs: Der Han­dy-Akku ist leer + GmbH-Finan­zen: Über­höh­te Gehalts­zah­lun­gen an den Seni­or + BISS

 

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Pflichtoffenlegung: Keine Ausnahme für Unternehmergesellschaften

Anfra­ge eines Kol­le­gen, der in eine Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (UG) aus­ge­grün­det hat: „Gel­ten die Vor­schrif­ten für die Pflicht­ver­öf­fent­li­chung des Jah­res­ab­schlus­ses auch für die UG?“. Ant­wort: JA – und zwar unein­ge­schränkt. Die letz­ten Zwei­fel dazu hat soeben das OLG Köln besei­tigt (OLG Köln, Beschluss vom 3.11.2015, 28 Wx 12/15). Das gilt auch für Sank­ti­ons­vor­schrif­ten. Also für die Durch­set­zung der Offen­le­gung im Buß­geld­ver­fah­ren durch das Bun­des­amt für Jus­tiz (BfJ). Aller­dings: Vie­le Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten sind klei­ne oder kleins­te Unter­neh­men. Für die­se gel­ten Erleich­te­run­gen für die Pflicht­ver­öf­fent­li­chung. So kön­nen klei­ne Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten und damit alle klei­ne­ren UG einen ver­kürz­ten Jah­res­ab­schluss ins Unter­neh­mens­re­gis­ter ein­stel­len. Kleins­te Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten müs­sen den Jah­res­ab­schluss nicht ver­öf­fent­li­chen, son­dern ledig­lich zur Ver­öf­fent­li­chung hin­ter­le­gen. Im Ein­zel­nen beach­ten Sie dazu unse­re Bericht­erstat­tung aus Nr. 2/2015 + 4/2015. …

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Volkelt-Brief 44/2015

Volkelt-FB-01Rein­fall: Wie die Bera­ter das Hess-Manage­ment aus­he­bel­ten + Recht­spre­chung: Wich­ti­ge neue Urtei­le für Geschäfts­füh­rer im Über­blick + „Theo­rie”: Wie viel Geld braucht man zum Glück? +  Neue Metho­den: Wie Steu­er­prü­fer Nach­zah­lun­gen durch­set­zen + GmbH-Recht: Pflicht­of­fen­le­gung ist juris­tisch „durch“ + Gold­esel: Dau­er­haf­ter Ver­lust­aus­gleich in der kom­mu­na­len GmbH + Pau­ken­schlag: Soli­da­ri­täts­zu­schlag kommt erneut auf den Prüf­stand + BISS

 

Der Vol­kelt-Brief 44/2015 > Down­load als PDF – lesen im „Print”

 

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Die wichtigsten neuen Urteile für Geschäftsführer im Überblick

Das wohl fol­gen­schwers­te Urteil für Geschäfts­füh­rer kommt vom Euro­päi­schen Gerichts­hof (EuGH). Der rückt den Geschäfts­füh­rer wei­ter in Rich­tung Arbeit­neh­mer – mit Aus­wir­kun­gen auf den Kün­di­gungs­schutz. Laut EuGH muss der Geschäfts­füh­rer bei der Ermitt­lung des Per­so­nal­stan­des mit­ge­zählt wer­den. Sie müs­sen davon aus­ge­hen, dass auch die deut­schen Arbeits­ge­rich­te die­se Sicht­wei­se auf­neh­men und in zukünf­ti­gen Kün­di­gung­schutz-Ver­fah­ren umset­zen. Hier unse­re Kurz-Übersicht: … 

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GmbH-Recht: Pflichtoffenlegung ist juristisch „durch“

Auch unter dem Gesichts­punkt des Ver­trau­ens­schut­zes gibt es kei­ne Aus­nah­me von den Ver­öf­fent­li­chungs­pflich­ten für älte­re Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten (Bestand vor 2007). Auch das Sank­ti­ons­ver­fah­ren ist juris­tisch nicht zu bean­stan­den. Selbst der Hin­weis auf das gegen die Pflicht­ver­öf­fent­li­chung anhän­gi­ge Beschwer­de­ver­fah­ren wegen Ver­sto­ßes gegen die Men­schen­rech­te vor dem Euro­päi­schen Gerichts­hof (EuGH) recht­fer­tigt eine Aus­set­zung des Ver­fah­rens nicht (OLG Köln, Beschluss vom 9.7.2015, 28 Wx 6/15). …

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Volkelt-Brief 38/2015

Volkelt-FB-01Geschäfts­füh­rungs-Auf­ga­ben: Kri­sen-Manage­ment ist und bleibt Ihre Auf­ga­be + GmbH-Kos­ten: Was tun bei Falsch­be­ra­tung durch den Anwalt? + Kar­tell-Stra­fen: Wie die Behör­den klei­ne Unter­neh­men che­cken + AZU­BI-Rein­fall So zie­hen Sie die Reiß­lei­ne + GmbH-Recht: Amts­nie­der­le­gung bricht Wett­be­werbs­ver­bot + Geschäfts­füh­rungs-Auf­ga­ben: Offen­le­gung des Jah­res­ab­schlus­ses ist Chef­sa­che + BISS

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Offenlegung des Jahresabschlusses ist Chefsache

Selbst wenn der Steu­er­be­ra­ter die Offen­le­gung des Jah­res­ab­schlus­ses bereits in Rech­nung gestellt hat, das Bun­des­amt für Jus­tiz (BfJ) aber die bis dahin unter­blie­be­ne Offen­le­gung anmahnt, müs­sen Sie als Geschäfts­füh­rer der Sache nach­ge­hen. Wenn Sie dann nicht inner­halb der 6‑Wochenfrist nach­bes­sern und den Jah­res­ab­schluss kor­rekt ver­öf­fent­li­chen, müs­sen Sie das ange­ord­ne­te Ord­nungs­geld bezah­len (OLG Köln, Urteil vom 1.7.2015, 28 Wx 8/15). …